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    „bis zu“ Angaben irreführende Werbung!?

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    Das Oberlandesgericht* in Frankfurt hat ja nun diese Woche Werbung der Telekom als „irreführend“ eingestuft, die mit LTE-Geschwindigkeiten z.B. von „bis zu 100 MBit“ warb. Geklagt hatte wohl ein verärgerter Kunde, der sich getäuscht fühlte, da diese Werte wohl nie erreicht wurden. Verkürzt ausgedrückt heißt das, dass die Werbung mit einer „bis zu XY“ Angabe irreführende Werbung ist, wenn diese in der Praxis nicht permanent, also im Durchschnitt, erreicht wird. Beim Kunden lag wohl der Durchschnittswert bei „nur“ 45 MBit…

    Wie wir alle wissen, ist die in der gesamten Branche, einschließlich Kabel/DSL und bei allen Unternehmen Gang und Gebe. Nun stellt sich die Frage, was dies für Konsequenzen haben könnte.
    Fakt ist: Realität und Werbeversprechen weichen im Schnitt stark voneinander ab. Die Provider haben da sich oft nicht mit rum bekleckert und den Fokus auf Prestige gelegt, als auf koherent schnelle Verfügbarkeit. Selbst Vodafone wirbt jetzt direkt mit den „bis zu 225 MBit“, wobei das selbst rein technisch noch die Ausnahme ist.

    Was mir jetzt viel wichtiger ist, wie soll den bitte eine Angabe dann in der Praxis aussehen? Legt man das Urteil direkt aus, müssten die Provider in jeder Region eigene Flyer und Werbespots produzieren, um die dort (technisch vorher zu ermittelten) Mittelwerte zu bewerben. Da das nicht möglich ist, kann man praktisch eine Differenzierung garnicht mehr durchführen und nur noch z.B. mit „superschnelles LTE“ werben. Oder mit schwülstigen Monstersätzen a la „Mit bis zu 300 MBit, Geschwindigkeit kann regional abweichen und ist im Schnitt oft langsamer“.

    *OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 07.05.2015 – Az.: 6 U 79/14
     

    tomas-b

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    ...
    Die Provider haben da sich oft nicht mit rum bekleckert
    ...

    Den haben sie bestimmt getrunken, wäre ja auch schade, das Zeug so zu verschwenden... ;)

    Aber mal im Ernst, dann muss man die ganze Werbe- und Marketing-Branche auf den Prüfstand stellen:
    - Wer glaubt einem Autohersteller, wenn er mit 4 Liter Spritverbrauch auf 100 km seinen 2,5 Tonnen schweren SUV mit 300 PS bewirbt?
    - Wer glaubt einem Lebensmittelhersteller, wenn er seine Produkte aus Zucker, Schokolade und Sahne als gesunde Ernährung bewirbt?
    - Wer glaubt einer Bank, die mit super Anlage-Chancen vorgibt, das private Vermögen der Kunden zu vermehren?

    Ganz ehrlich, wer diese Fragen jetzt 3x mit "Ja, ich" beantwortet hat, der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...

    Natürlich wäre eine ehrliche Werbung für uns alle schöner, aber die wird es wohl nie geben. Und jetzt eine Firma aus dem Sumpf herauszupicken, ist in meinen Augen blinder Aktionismus, 20.000 km am Ziel vorbei.
     

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    Ups, freudscher Versprecher *hihi* Meine natürlich Ruhm.
    Aber hast Recht, dann müssten VW, Opel und Konsorten auch "verbraucht mindestens XY L" schreiben.
    "Bis zu" ist ja wenigstens schon ein Hinweis an den Kunden, dass es sich hier um einen Maximalwert handelt.
    Aber Sinn hin oder her, mich interessiert vor allem, wie das nun in der Praxis aussehen soll und hat das Urteil überhaupt irgendeine Bedeutung?
    Wenn ich mich recht entsinne gabs da schon mal ein ähnliches Urteil in Verbindung mit DSL/1&1...
     

    bruno54

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    Moin,

    der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...

    das hast du schön eingesetzt, Werbung ist ein Versprechen was nie gehalten werden soll. So gehen die Hersteller von Produkten
    an die Sache. Es "muß" ja keiner glauben was da losgelassen wird:D
     

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    Ums konkreter zu machen, in der Urteilsbegründung steht: "Wenn die Antragsgegnerin [Anmerkung: Telekom ist gemeint] nicht in der Lage ist, einen Mittelwert – zumindest annähernd – anzugeben, darf sie mit dem Maximalspeed nur dann werben, wenn die Werbung nicht nur die Angabe 'bis zu', sondern weitere aufklärende Hinweise enthält." Bekommt da jeder ein Beipackzettel? Wie soll man dann das in einem Tarifvergleich handhaben, das ist garnicht praktikabel. Es sei denn man verzichtet komplett auf Datenraten, was aber auch nicht ganz im Sinne aller sein dürfte.
     

    ospel

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    Also ich plädiere für die Kennzeichnung " von 384 Kbit/s bis XY Mbit/s" , dann ist sogar die Drossel mit abgedeckt und es kann sich diesbezüglich auch niemand mehr beschweren ... *duckundwech*
     

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    Auch nicht schlecht, aber arg blöd fürs Image. Und selbst die 384 KBit stehen nicht in Stein gemeißelt, kann auch weniger sein. Und für Mobilfunkkunden zählt eh meist 32/64 KBit. Dann müsste es schon 0-XYZ heißen...
     

    ospel

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    Das ist natürlich ein Argument ...

    Vorschlag Nr.2

    Bis zu XY Mbit/s*

    *nach technischer Prüfung
     

    Wuffi

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    LTE Fritzbox 6840 mit einer Hochleistungs- LTE Antenne (1800 MHz)
    Bei mir ist bis zu 50 mbs möglich, aber in der Praxis zu Stoßzeiten aber weniger als 1 mbs, somit eine Abweichung von 98-99%! Selbst in der Nacht habe ich nur 10-12 mbs, somit eine Abweichung von 75-80%! Eine Abweichung bis 1/3 ist noch ok, aber bei 70-99% finde ich schon heftig.
    Das bei einem Kunde nur 45 mb/s einen Durchschnittswert hat, kann ich davon nur träumen, hier finde ich seine Reaktion überzogen.
     

    tomas-b

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    Da die Geschwindigkeit bei den reinen Mobilfunktarifen ja eh Nebensache ist, würde es wohl das Beste sein, nur die enthaltenen Inklusiv-Volumina zu bewerben und die Geschwindigkeit weg zu lassen...
    Wie sehr oft schon erwähnt, was nutzen mir 300 MBit/s, wenn ich nach spätestens 5 Minuten *Dauersaugen*mit dieser Geschwindigkeit doch wieder auf 64 kBit/s gedrosselt werde...

    Aber halt, dann gäbe es ja mehr Wettbewerb um das meiste Inklusivvolumen und die Kunden würden sich nicht mehr so gut melken lassen... *gg*
     
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