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12. 06. 2017

Ab 01.07.2017 gelten in Deutschland schärfere Regeln für die Identitätskontrolle beim Kauf von Prepaid-Karten. Die meisten Anbieter stellen dem Kunden mehre Optionen bereit – auch die Onlinebestellung ist natürlich weiter möglich. Wir zeigen, was sich ändert und welche Möglichkeiten zum Identitätsnachweis es gibt.

Hintergrund „Terrorabwehr“

Wie so oft, muss wieder einmal der „Kampf gegen den Terror“ für Einschnitte in den Alltag der Verbraucher als Begründung herhalten. Der Gesetzgeber sah zumindest, im bisher zu laxen Verfahren zur Registrierung von Prepaid-SIM Karten, eine potenzielle Gefahr. In der Konsequenz müssen Mobilfunk- und Prepaid-Anbieter ab 1. Juli die Identität von Käufern mit geeignetsten Verfahren zweifelsfrei feststellen. Grundlage ist dafür §111 des Telekommunikationsgesetzes. Doch wie sieht das in der Praxis aus?

Prepaid-Karten weiter online erhältlich

Video ID

Die gute Nachricht zuerst – die allseits beliebten Prepaid-Startersets können nach wie vor an Tankstellen, in Supermärkten, Discountern und natürlich im wie gewohnt Internet bestellt werden. Beim Kauf vor Ort wird allerdings, sofern angeboten, ein Identitätsnachweis von den Mitarbeitern durchgeführt. Aldi-Süd oder O2, führen beispielsweise die ID-Prüfung direkt in den Filialen durch.

Sonstige Verfahren zur Verifizierung

Falls eine Prüfung vom Anbieter vor Ort aus logistischen Gründen nicht möglich ist, stehen zwei weitere Optionen zur Verfügung. Kunden von Aldi-Nord müssen z.B. die Verifizierung in Partnershops oder per Online-Ident-Verfahren durchführen. Gleiches gilt für die Bestellung per Webshop bei den meisten Prepaid-Marken. Zur Identitätsverifizierung per Internet kommt das sogenannte „Video-Ident-Verfahren“ zum Einsatz. Die großen Netzprovider, also Telekom, Vodafone und O2 bieten das Verfahren ohnehin an, andere dürften künftig folgen.

 

Verifizierung via Video Ident ist übrigens nicht neu, sondern bereits seit 3 Jahren in allen möglichen Branchen vertreten, wie z.B. beim Eröffnen eines Onlinekontos. Vereinfacht gesagt wird man dabei über einen Videochat mit einem geschulten Mitarbeiter des Unternehmens verbunden, der dann das Gesicht mit dem in die Kamera gehaltenen Ausweis abgleicht. Auch das gute alte Post-Ident-Verfahren steht, wie im Fall von O2, teilweise auch noch als Option zur Verfügung.

Fazit

Der Aufwand beim Kauf einer Prepaid-Karte steigt für die Verbraucher leider mit der Gesetzesänderung. Wer das Videoverfahren scheut oder technisch nicht durchführen kann, muss ggf. einen Weg mehr in Kauf nehmen. Das Identprüfungs-Verfahren vom Postboten, sofern noch angeboten, lassen sich einige Anbieter (z.B. Vodafone) künftig etwas kosten. Ob der Aufwand zudem zielführend ist bleibt abzuwarten, denn irrsinniger Weise gilt die Regelung nur in Deutschland. In Österreich, Ungarn oder Rumänien, gibt es Prepaidkarten nach wie vor ohne verschärfte Regelungen.

Wissenswertes zum Thema:

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Bild: © Africa Studio
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