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04. 11. 2015

1&1 fühlt sich von der Deutschen Telekom aufgrund deren LTE-VDSL-Kombi-Angebot MagentaZuhause Hybrid benachteiligt und forderte jüngst die Verfügbarkeit eines Vorleistungs-Produkts. Die Bundesnetzagentur reagierte nun auf den Vorwurf und sprach dem Provider ein Anrecht auf Bezug der Technologie von der Telekom ab. Ein Verbot von MagentaZuhause Hybrid ist allerdings noch in der Schwebe.

Telekom muss kein Vorleistungs-Produkts verfügbar machen

Erst letzte Woche berichteten wir über die Forderungen von 1&1, die das Unternehmen durch die Bundesnetzagentur geltend machen möchte. Die Regulierungsbehörde teilte teltarif.de gegenüber nun den aktuellen Status mit. Der Sachverhalt wird in zwei Ermittlungen gesondert behandelt, beim ersten Punkt, bei dem es um ein etwaiges Vorleistungs-Produkt geht, gibt es schon ein Ergebnis. Seltsamerweise scheint 1&1 sich nicht auf die LTE- sondern auf die UMTS-Lizenzen bei einer Verpflichtung berufen zu haben. Da es sich bei MagentaZuhause Hybrid um ein Festnetz- und nicht um ein Mobilfunkangebot handeln würde, gäbe es allerdings keinen Anspruch an die Telekom.

MagentaZuhause Hybrid könnte verboten werden

Obwohl der Bonner Netzbetreiber also beim ersten Punkt Recht bekam, muss er trotzdem noch um sein Kombi-Paket bangen. 1&1 forderte die Telekom explizit dazu auf, es zu unterlassen, DSL-Lösungen anzubieten oder zu bewerben, bei denen eine Steigerung der Bandbreite mittels LTE zum Einsatz kommt. Auch diesen Sachverhalt hat die Regulierungsbehörde, zumindest teilweise, schon untersucht. Der Missbrauchsvorwurf stütze sich auf §42 TKG (Telekommunikationsgesetz), die zuständige Beschlusskammer sei jedoch noch in umfangreichen Ermittlungen. Nach deren Auswertung soll es zeitnah eine endgültige Entscheidung geben.

Hintergründe zur Beurteilung der Bundesnetzagentur

Bei der geforderten Dienstanbieterverpflichtung kann es nur dann einen Anspruch geben, wenn der Lizenznehmer den Dienstanbietern ungünstigere Bedingungen einräumt, als sie der eigene Vertrieb oder das verbundene Unternehmen hat. Die BnetzA sah hier bei ihrer Beurteilung keinen Verstoß, da das Telekom-Paket als Festnetzangebot gewertet wurde. Die Vorwürfe eines Missbrauchs durch eine beträchtliche Marktmacht sind allerdings noch ungeklärt. Deshalb ist auch ein etwaiges Verbot von MagentaZuhause Hybrid noch im Gespräch. Salopp gesagt, wäre dies ein Desaster für die Telekom und tausende, wahrscheinlich zufriedene Kunden. Denn im Gegensatz zu den alten, reinen LTE-Zuhause Tarifen der Telekom, gibt es hier bekanntlich keine Drossel.

 

Wir werden berichten, sobald die Bundesnetzagentur zu einem finalen Urteil kam.

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