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05. 04. 2017

Auch in Österreich machen sich Auswirkungen der neuen EU-Roamingverordnung bemerkbar. Der Netzbetreiber drei („3“) kündigte an, das Roaming innerhalb Europas im eigenen Netz bei mehreren Tarifen komplett abschalten zu wollen. Ab Juni 2017 müssen betroffene Kunden auf den Vorteil der der mobilen Internetnutzung in anderen EU-Ländern verzichten – oder vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Drei („3“) reagiert mit Roaming-Stop auf EU-Verordnung

Roaming im Urlaub

Die neue Gesetzeslage, die vorsieht, dass Telefonate, SMS und Internetbesuche innerhalb Europas keine Zusatzgebühren beinhalten dürfen, ist für den Verbraucher ein Segen und für den Netzbetreiber ein Fluch. Das EU-Roaming war eine profitable Einnahmequelle, deren Hahn nun zugedreht wurde. Der österreichische Telekommunikationsanbieter Drei reagiert mit einer ersten Maßnahme, nämlich der Abschaltung des EU-Roamings in diversen Datentarifen. Betroffen sind laut Pressemitteilung Nimm3 Internet Flat (EUR 26), Nimm3 Internet Flat 30, Nimm3 Internet Flat 50, Nimm3 Internet LTE, 3Reloaded SuperSIM Data Flat, 3Reloaded SuperSIM Superspeed Flat und Nimm3 Internet Flat (EUR 23). Ab dem 1. Juni 2017 wird in diesen Offerten kein EU-Roaming mehr möglich sein. Folgt man dem am Ende der Bekanntmachung versteckten Link (nicht mehr online) offenbart sich ein noch größeres Dilemma.

Insgesamt 17 Tarife bekommen das EU-Roaming gestrichen

Auf folgender Internetseite unter dem Reiter „Um welche Tarife handelt es sich im Detail?“ listet der österreichische Netzbetreiber alle betroffenen Angebote. Außer den zuvor genannten Tarifen fallen auch noch zehn weitere unter die Roaming-Sperre:

  • Superspeed Flat
  • 3Data Superspeed Flat
  • 3Data Flat EUR 24,9
  • 3Data Laptop Flat
  • 3Data Netbook Flat
  • 3Data Laptop Entertainment Flat
  • 3Data Netbook Entertainment Flat
  • 3Data Laptop Entertainment Flat XL
  • Hui Flat 30 Plus
  • Hui Flat 10 Plus

 

Drei verlautbart, betroffene Kunden bis zum 1. Mai 2017 ein persönliches Schreiben mit Informationen zur Tarifänderung zukommen zu lassen.

Nicht einverstanden? Kündigen!

Eine solch drastische Maßnahme darf ein Netzbetreiber nicht vollziehen, ohne ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen. Bis zum 1. Juni 2017 haben Kunden, die keinen Tarif ohne EU-Roaming wollen, die Möglichkeit, das Vertragsverhältnis aufzulösen.

Tendenz auch in Deutschland

In Deutschland macht sich die neue Verordnung ebenfalls bemerkbar. Bei diversen Discountern wie etwa WinSIM werden beispielsweise die Preise angehoben, um die Zusatzkosten beim EU-Roaming zu kompensieren. Ein komplettes Abschalten der Roaming-Dienste ist auch bei deutschen Anbietern denkbar. DeutschlandSIM setzt sogar auf reine „National-Tarife“. Diese funktionieren nur hierzulande. Die EU-Roamingverordnung könnte sich mittelfristig also zweischneidig für die Verbraucher entwickeln. Einerseits wird EU-Roaming kostenlos, andererseits holen sich viele Provider einfach das Geld an anderer Stelle zurück oder schwenken auf Tarife komplett ohne Auslands-Telefonie bzw. Internet um.

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Bild: Fotolia © Antonioguillem
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1 Kommentar: Das meinen die anderen zu dem Gerät...

Da sollte die EU einfach mal den Markt öffnen, so dass beispielsweise Firmen aus Norwegen in Deutschland ihre Tarife vermarkten können.