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07. 11. 2011

Mit dem fortschreitenden LTE-Ausbau, manifestiert sich ein Problem immer deutlicher. Funkmikrofone, die innerhalb eines Frequenzspektrums von 790 bis 862 Mhz arbeiten, müssen vermehrt mit Störungen rechnen. Instututionen und Einrichtungen haben nun die Möglichkeit, für die Gerätschaften eine Entschädigung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu beantragen. Ab dem 15. November beginnt der Wettlauf, denn die Gelder sind beschränkt.

800 Millionen Euro werden benötigt

Bereits mit der Versteigerung der LTE-Frequenzen im Mai 2010 war klar, dass es zu Problemen und gegenseitige Störungen zwischen dem mobilen Internet und den Funkmikrofonen, die in diesem Bereich arbeiten, kommen wird (wir berichteten). Nach Schätzungen der Linksfraktion arbeiten etwa 630.000 Funkmikrofone mit demselben Frequenzspektrum wie die LTE-Technologie. Daraufhin hatten die Bundesländer ermittelt, dass es etwa 800 Millionen Euro kosten würde, die betroffenen Geräte auszutauschen oder umzurüsten. Mit der Versteigerung im Mai 2010 hatte sich die Bundesregierung verpflichtet, Entschädigungen für Kulturbetriebe und Medienunternehmen zu zahlen. Allerdings konnte man sich lange auf keinen Konsens einigen (wir berichteten). Erst am 28. September 2011 hatte der Bundestag einem Erstattungsmodell zugestimmt.

Voraussetzungen für Entschädigungen

Ab dem 15. November können Betroffene Eigentürmer von Funkmikrofonen einen Antrag auf Entschädigung an das Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen. Der Antrag kann ausschließlich online über die Website des BAFA gestellt werden. Berücksichtigt werden bei einer Entschädigungszahlung nur Mikrofone, die zwischen dem 1. Januar 2006 und dem 31. Dezember 2009 angeschafft wurden. Der Eigentümer muss zudem nachweisen, dass die Geräte durch eine in der Nähe befindliche LTE-Station gestört und nicht weiter benutzt werden können. Wie hoch die Entschädigung ausfällt, hängt vom Kaufpreis und Anschaffungszeitpunktes des Gerätes ab. Das BAFA erstattet allerdings nur dann Gelder, wenn die Technik mindestens 410 Euro gekostet hat. Weiterhin müssen die Eigentümer überprüfen, ob es die Möglichkeit gibt ihre Geräte nachzurüsten.

Wettlauf um Förderungen

Das Problem: die Bundesrepublik stellt für die Entschädigungszahlungen erst einmal nur 70 Millionen Euro bereit. Das deckt noch nicht einmal ein Zehntel des Bedarfs. Bei der Antragsstellung heißt es also, wer zuerst kommt mahlt zuerst. Ist das Geld erst einmal aufgebraucht, müssen die Eigentümer selber für den entstandenen Schaden aufkommen. Bis Ende 2015 können die LTE-Frequenzen und Funkmikrofone in dieser Frequenzspanne noch parrallel genutzt werden. Ab 2016 dürfen Funkmikrofone nur noch unter 790 Mhz arbeiten.

Wissenswertes zum Thema:

» Interview mit Norbert Hilbich zur LTE Störproblematik
» LTE Karte

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
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