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19. 09. 2018

Die Bundesnetzagentur hat ihrem Beirat den Entwurf für die Regeln der 5G-Frequenzversteigerung vorgelegt. Bereits am 24.09.2018 wird über diesen beraten. Eine Entscheidung soll im November folgen. Obwohl der Entwurf den bestehenden Anbietern entgegenkommt müssen sie einige Auflagen in Kauf nehmen. Hierzu gehört auch ein weiterer Ausbau mit LTE in der Fläche.

5G

Bild: LTE-Anbiete.info

500 neue LTE-Stationen in der Fläche

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, nimmt zu den wichtigsten Punkten des Papiers Stellung. Er stellt dabei fest, dass es sich bei den aktuell zur Auktion anstehenden Spektren um Kapazitätsfrequenzen mit kurzer Reichweite handelt. Wer für Frequenzen bieten möchte, der muss aber auch in ländlichen Regionen einige Arbeit leisten. Bis 2022 soll eine Bevölkerungsabdeckung von 98% erreicht werden. Hierbei dürfte vornehmlich LTE zum Einsatz kommen, welches bereits in weiten Teilen verfügbar ist und aktuell stark ausgebaut wird.

 

Damit auch ländliche Regionen von 5G und dem LTE-Ausbau profitieren, müssen die Auktionsteilnehmer 500 neue Masten aufstellen, die in den weißen Flecken auf der Breitbandkarte bis 2022 mindestens 100 Mbit/s liefern. Bei beispielsweise drei Anbietern, kommen so zusätzliche 1.500 Masten zustande, so Homann. Zusätzlich zu den 500 Masten mit LTE, kommen nochmals weitere 500 Stationen welche 5G unterstützen müssen. Autobahnen und Bundesstraßen sollen bis zum genannten Termin eine vollständige Abdeckung von 100 Mbit/s erhalten. Auch hier dürfte wieder LTE der maßgebliche Technologieträger sein, wenn es um große Abdeckung geht.

Entgegenkommen der Bundesnetzagentur

Homann erläutert, dass die Bundesnetzagentur mit ihren Auflagen an die Grenze des wirtschaftlich zumutbaren und rechtlich möglichen gegangen sei. In der für die Netzbetreiber Telekom, Vodafone und O2 wichtigen Frage zum National Roaming sieht die Netzagentur keine Handhabe. Den Anbietern vorzuschreiben, dass diese dritten Zugang zu dem 5G-Netz geben müssen, sei rechtliche genau so wenig möglich, wie Preise zu diktieren. Hierzu erklärt Homann, dass die Unternehmen entsprechend verhandeln müssen. Man brauche ambitionierte aber realistische Ziele. Diese Versorgungsauflagen müssen aber gerichtsfest sein.

Lokales Spektrum

Ein ebenfalls umstrittener Punkt sind die lokalen Spektren. Vodafone hat hier zuletzt Nachbesserungen gefordert, da durch mangelnde Regulierung einem vierten Anbieter durch die Hintertür ermöglicht werden könnte, ein 5G-Netz zu errichten. Um 3,6 GHz sind 400 MHz für 5G geplant, wovon 100 MHz für lokale und regionale Anwendungen reserviert sind. Dieser Bereich steht nicht zur Versteigerung an und wird bedarfsweise verteilt. Am Montag den 24. September 2018 wird der Beirat über den aktuellen Entwurf beraten. Im November 2018 soll dann eine Entscheidung fallen.

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Quelle: Bundesnetzagentur
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