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28. 02. 2017

ITU legt Kriterien für 5G fest

von:

Redaktion LTE-Anbieter.info

Die ITU (International Telecommunication Union / Internationale Fernmeldeunion) hat die Anforderungen für die LTE-Nachfolgetechnik 5G festgelegt. Dabei liegt der Fokus vor allem auf eine niedrige Zugriffszeit (Latenz) und auf eine Versorgung einer großen Masse von Nutzern pro Funkmast. Die Mindestvoraussetzung für die Bandbreiten des Down- und Uploads sind jedoch erstaunlich niedrig.

Die ITU präsentiert die Vorgaben für den 5G-Datenfunk

Bislang wurde zwar viel über die Vorteile des fünften Mobilfunkstandards (5G) kommuniziert, allen voran die gesteigerte Bandbreite, jedoch fehlen noch Rahmenbestimmungen für die genauen Voraussetzungen, die Netzbetreiber und Hersteller von Endgeräten erfüllen müssen. Die ITU vermittelte nun ihre Empfehlungen in einem ersten Entwurf. Dabei verwundern vor allem die Angaben zu den Bandbreiten. Einzelne Nutzer sollen bei der 5G-Einführung etwa 100 Mbit/s im Download und 50 Mbit/s im Upload erreichen können. Da bietet der LTE-Datenfunk aktuell schon deutlich mehr (bis zu 375 Mbit/s im Vodafone-Netz). Bei der Latenz gibt es ebenfalls eine angestrebte Richtlinie, die Antwortzeit soll vier Millisekunden nicht übersteigen.

5G-Voraussetzungen für den Mobilfunkmast

Ein einzelner Mast müsse den Vorstellungen der ITU zufolge mindestens 20 Gbit/s im Download und 10 Gbit/s im Upload zur Verfügung stellen. Pro Quadratkilometer sollen bis zu eine Millionen Teilnehmer versorgt werden können. Gefrustete Zugfahrer könnten von 5G ebenfalls profitieren, denn hier lautet die derzeitige Richtlinie, dass auch dann eine Versorgung bestehen muss, wenn der
Nutzer sich mit 500 km/h fortbewegt.

Im November fällt die finale Entscheidung

Die zuvor genannten Angaben sind nur eine Momentaufnahme, im November 2017 räumt die ITU ein Treffen ein, bei dem die Anforderungen an den fünften Mobilfunkstandard final festgelegt werden sollen. Bis zur angestrebten Markteinführung im Jahre 2020 sind es dann nur noch zwei Jahre hin. Es bleibt zu hoffen, dass bei der Einführung von 5G auch das Portfolio der Netzbetreiber nochmals überdacht wird. Zwar gibt es hierzulande günstige Datentarife und Allnet-Flats, das Datenvolumen ist aber verhältnismäßig gering und eine Unlimited-Flat suchen deutsche Anwender bislang vergebens. Mehr zum Thema 5G finden Sie übrigens auf der Seite 5g-anbieter.info.

Wissenswertes zum Thema:

» 4.5G das Sprungbrett zu 5G

Tag:

ITU, 5G, Standardisierung, Richtlinien

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