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28. 08. 2018

Vor genau 2 Wochen startete O2 als letzter Netzbetreiber mit einer unlimitierten LTE-Datenflat, genauer gesagt einer Allnetflats für Smartphone ganz ohne Surflimit. Doch gibt es wirklich keine Einschränkungen und wenn ja welche?

O2 Free Unlimited

Unbegrenzt LTE

O2 bewirbt auf seiner Homepoage mittlerweile einen neuen Tarif mit „unbegrenzt LTE“. Dieser sieht keine festen, monatlichen Datenkontingente mehr vor, wie z.B. 20 Gigabyte (GB). Das Angebot nennt sich „O2 Free Unlimited“. Auch in Kombination mit einem Festnetzanschluss (VDSL) ist der Tarif zu haben. Doch kann man wirklich nun unbeschwert am Smartphone surfen, wenn man die immerhin knapp 60 Euro teure Allnetflat bestellt? Wir haben uns die AGB und Sternchentexte für Sie genauer angesehen.

Einschränkungen: Taugt der Tarif als DSL-Ersatz?

Ähnlich wie schon beim Unlimited-Angebot der Telekom, gibt es auch hier einige kleine Grenzen. Zunächst einmal gilt: Es handelt sich wirklich um eine Offerte ohne Datenlimitierung. In den Sternchentexten gibt O2 aber eine Bedingung vor. Die SIM-Karte darf aber laut Anbieter nur in mobilen Endgeräten verwendet werden, welche die „[…] Nutzung unabhängig von einem kabelgebundenen Stromanschluss ermöglicht“. Damit fällt z.B. der Einsatz in einem stationären LTE-Router wie der Fritzbox 6890 oder dem hauseigenen Angebot – dem Homespot – flach. Und auch in der Preisliste findet sich ein ähnlicher Passus „[…]darf nur mit Smartphones, Tablets oder sonstigen Geräten genutzt werden, die eine mobile Nutzung unabhängig von einem permanenten kabelgebundenen Stromanschluss ermöglichen.“. Aber…!

Kann man die stationäre Klausel umgehen?

Wenn man beide Sätze ganz genau liest, eröffnet sich ein Schlupfloch. Hier nochmal die vollständige 1. Version: „Bei O2 Free Unlimited kann das unbegrenzte Datenvolumen nur mit einem Gerät genutzt werden, das eine mobile Nutzung unabhängig von einem kabelgebundenen Stromanschluss ermöglicht.“. Über einen einfachen Kniff kann man so theoretisch auch eine stationäre Nutzung in Betracht ziehen und zwar ohne Verletzung der Vorgabe. Denn: Es gibt auch sehr leistungsstarke mobile Mini-Hotspot Router, die über Akku betrieben werden und transportabel sind. Wie etwa der von uns ausführlich getestete Nighthawk M1.

 

Nighthawk M1: Leistungsstarker mobiler Router

Videostreaming Klausel

Eine weitere Einschränkung betrifft das Videosreaming. Wie auch Vodafone und die Deutsche Telekom, geht auch O2 den Weg sich abzusichern. Zumindest bei Überlastung der Funkmasten behält sich der Provider daher vor Maßnahmen vorzunehmen „[…] um den Verkehrsfluss in dem Ausnahmefall einer lokalen Netzüberlastung zu optimieren.“. Das heißt übersetzt so viel wie, dass wenn Sie unterwegs irgendwo einen Film oder Youtube-Clip in HD-Streamen und der Funkmast überlastet ist, kann die Videoqualität temporär künstlich auf 480p reduziert werden. Eigentlich vollkommen harmlos, da man die Runterstufung z.B. am Smartphone kaum bemerken würde.

EU-Roaming Fair Use Policy

Eine weitere Einschränkung der O2 Free Unlimited Flat betrifft die Nutzung im EU-Ausland. Eigentlich ist diese natürlich ebenfalls grenzenlos einsetzbar, wie daheim. Allerdings behält sich O2 eine Fair-Use-Klausel vor, welche bei „Vielnutzung“ eintreten kann. Hier wird es etwas kompliziert und O2 regelt das im Preis-PDF auf über 1 Seite. Damit will man z.B. verhindern, dass Verbraucher hierzulande eine solche Allnetflat erwerben, obwohl der Hauptwohnsitz z.B. Paris ist. Die Klausel sieht dann z.B. vor, dass bei Verdacht Nachweise über Wohnsitz etc. zu erbringen sind. Sofern dies vom Kunden nicht erbracht werden kann, können Aufpreise verlangt werden. Diese sind minutiös in der PDF aufgelistet ab Seite .

 

Update: Mittlerweile hat O2 die Free Tarife eingestellt und vertreibt die neuen „Mobile“ Tarife.

Fazit

Der Tarif O2 Free Unlimited ermöglicht tatsächlich die unbeschwerte mobile Nutzung ohne Volumenbarrieren beim Surfen. Nimmt man die Einschränkungen zur Nutzung wörtlich, kann man theoretisch den Tarif sogar stationär nutzen, sofern das Endgerät kabellos per Akku betrieben werden kann. Zumindest solange keine anderslautenden Klauseln auftauchen.

Wissenswertes zum Thema:

» hier gehts zu O2
» mehr über O2 Mobile Unlimited erfahren
» Unlimitierte LTE-Flats: Was heute schon geht
» O2 Mobile Unlimited bestellen

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2 Kommentare: Das meinen die anderen zu dem Gerät...

@Tobias:
Wieso ist die Beschränkung lächerlich? O2 weiß schon, dass bei stationärer Nutzung ein viel höheres Datenvolumen verbraucht werden würde. Also beschränken sie den Tarif ganz bewusst auf mobile Endgeräte. Wenn dir das nicht passt, dann musst du eben einen anderen Tarif/Anbieter finden.

Im Übrigen glaube ich nicht, dass der mobile 4G-Router die Klausel aushebt: ich würde das so interpretieren, dass auch alle WLAN-Clients des 4G-Routers ebenfalls zur Kategorie der mobilen Geräte zu gehören haben. Also Festrechner oder Fernseher damit bespielen ist nicht.

Tobias Claren

Mit der Stromkabel-Klausel wollte O² wohl ganz besonders schlau sein. Das wirkt so lächerlich und nutzlos. Besonders wenn nur die Nutzung im Smartphone erlaubt ist. Das ist doch schon eine Einschränkung. So hat es Netzclub damals auchn festgelegt und Ich glaube theoretisch nicht geändert. Das bedeutet, sogar ein 7″-Tablet mit Android führte zur Sperrung des Zugang. Scheinbar dulden die mittlerweile Tablets. Notebook habe Ich nie ausprobiert. Und Tethering war natürlich auch verboten, aber schlecht kontrollierbar.

Aber theoretisch könnte O² sehr einfach die Art des Gerätes einschränken. Es gibt wohl Listen über die Hersteller über die IMAP einfach automatisch alles außer Smartphones ausschließen könnten.
Oder nur diese kleinen Funkrouter, auch die mit Akku, und Notebooks. Etc.. Allerdings ist ein Notebook ja scheinbar ein „sonstiges Gerät“, da es auch ohne Stromanschluss nutzbar ist.

Und so ein LTE-Hotspot mit Akku hätte ja auch noch einen gewissen Zusatznutzen. Auch wenn es selten geschieht, wenn der Strom mal ausfällt hat man noch Internet (bis die Akkus der Smartphones und Notebook, Tablet etc. leer sind). Und das Teil mal mitnehmen zu können, auch im Auto an den Bordstrom anschließen, oder mal damit Live von einem Ort Video senden (z.B. mal eine richtige Aktion von einem Ort über Stunden), das ist ein Vorteil. Allerdings kommt es darauf an, was man für einen Upload hat. Könnte man das Bild eines Camcorder mit 100Mbit-UHD-Aufnahme streamen, das wäre Topp :-) .
Da ist aber eher der Camcorder das Problem. Auch ein Sony FDR-AX53 kann das nicht…

Was genau machen die aktuell? Und wie schnell sind aktuell die „bis 225Mbit/s“? Da gibt es ja viel geringere Durchschnitts-Angaben, aber was ist real nutzbar? Aktuell hier vorhanden 120 Mbit/6 Mbit für €43. Alter Kabel-Vertrag. Der aber trotz Tausch der FritzBox aktuell nur rund 20/3,1 liefert. Die Box selbst sagt aber 135/6 (normal). Am PC der hinter einem 100Mbit-Router hängt sind es
DL:9,6 UL: 1,8MB/s (97ms)
DL:11,6 UL: 2,9MB/s (29ms)
DL:9,6 UL: 2,1MB/s (46ms)
DL:9,5 UL: 2,9MB/s (27ms)
DL:9,0 UL: 2,8MB/s (18ms)
DL:10,7 UL: 2,3MB/s (27ms)
DL:6,9 UL: 2,9MB/s (25ms)

Da waren es aber vorher problemlos an die 12MB/s. Also die 100Mbit des alten Switch (alter WRT54GS, aktuell als Switch+WLAN ohne DHCP).

Tablet über WLAN:
UM-Speedtest
DL:23,1 UL: 4MB/s (21ms)
DL:32,8 UL: 6,2MB/s (18ms)
DL:38,3 UL: 3,9MB/s (23ms)

Netflix FAST-Test:
DL: 20MB/s UL: 3,1MB/s

Und wenn UM nur „WLAN“ hört machen die dicht.
Sagen sofort, dass die da keine Beschwerden akzeptieren bzw. annehmen können.
Auch wenn Ich denen sagen dass Ich mit dem Tablet wenige cm neben der Fritzbox stehe…

Aber echte Alternativen gibt es nicht.
Vorher war es bei 1&1 50Mbit VDSL. Dann hat scheinbar heimlich still und leise die Telekom nach einer Übernahme des Netzes den Anschluss auf 25Mbit umgeschaltet. Weil man für Neukunden 50Mbit-Ports klauen wollte, und tat. 1&1 hatte damit evtl. nichts zu tun, aber ein Grund zu kündigen. Wenn man mal wieder kündigen will (der Vertrag ist wieder raus aus verbilligten Monaten etc., und einmal wurde der Kündigungszeitpunkt nicht genutzt, also noch evtl. 3 Monate, dann läuft die Frist wieder ab), sollte zumindest eine Alternative verfügbar sein.

Wenn aber auch noch Streams künstlich verschlechtert werden…
Denn daheim will man evtl. sogar mal einen UHD-Stream auf dem TV wiedergeben. Bei YT können es knapp unter 100Mbit sein.