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30. 06. 2015

Nun ist es amtlich, die Roaminggebühr wird offiziell 2017 abgeschafft. Doch bereits das nächste Jahr bringt vorteilhafte Änderungen für Reisende mit sich. So sollen ab Mitte 2016 nur noch 5 Cent pro Megabyte fällig werden. Diese Beschlüsse wurden während einer zwölfstündigen Sitzung durch die Regierung Lettlands durchgesetzt. Bald kann man also auch abseits entsprechender EU-Pakete verreisen, ohne in eine Kostenfalle zu geraten.

 

Roamingkosten sinken

Den Mobilfunk-Providern war die Unschlüssigkeit der Europäischen Union hinsichtlich des Roamings zu viel geworden, weshalb sie eigene Lösungen austüftelten. Sowohl die großen Netzbetreiber direkt, als auch zahlreiche Discounter, bieten heute schon recht attraktive EU-Pakete an. Deutlich preiswerter als noch vor ein paar Jahren, wo teils enorme Kostenfallen auf Urlauber lauerten. Der nun erreichte politische Durchbruch sollte die Situation aber nochmals entlasten.

Roaminggebühren: Abschaffung deutlich verspätet

Ursprünglich war es der Plan, die ungeliebten Mehrkosten bei EU-Aufenthalten schon Ende 2015 abzuschaffen. Nun wurde allerdings festgelegt, dass der 15. Juni 2017 als Stichtag eingeführt wird. Eine Preissenkung zur Überbrückung wird es aber trotzdem geben, die den Euro-Standardtarif ab April 2016 deutlich reduziert. Derzeit fallen immernoch satte 20 Cent pro Megabyte an, nächstes Jahr werden es dann nur noch 5 Cent sein. Vieltelefonierer profitieren ebenfalls, denn diese sollen künftig, anstatt wie aktuell maximal 19 Cent pro Minute, nur noch 5 Cent zahlen. Bei den SMS fiel der Preissturz nicht ganz so drastisch aus, hier bezahlt man aktuell 6 Cent und ab April 2016 schließlich 2 Cent für eine Kurznachricht.

Hintergrundinformationen zu den neuen Roaming-Regeln

Die Mehrwertsteuer des heimischen Netzbetreibers muss jedoch ebenfalls mit dazugerechnet werden. Hier in Deutschland wird man also 19 Prozent addieren müssen. Trotzdem bleibt die Ersparnis groß. Zudem gibt es Richtlinien beim Datenverkehr, welche die Netzbetreiber einzuhalten haben. So muss der Internetverkehr während des Roamings stets gleichwertig behandelt werden. Eine Drosselung ist nur erlaubt, um Cyber-Angriffen vorzubeugen oder eine Netzüberlastung zu verhindern.

Missbrauch des EU-Roaming wird nicht gestattet

Die Netzbetreiber werden eine Möglichkeit bekommen, einen Missbrauch der neuen Gesetze durch bestimmte Richtlinien vorzubeugen. Die neuen Bestimmungen gelten nur für Reisen innerhalb der Europäischen Union, eine dauerhafte Nutzung des Services ist nicht erlaubt.

Wissenswertes zum Thema:

» LTE Roaming – 4G auch im Urlaub nutzen

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