« News Übersicht
02. 03. 2016

Die Verbraucherzentrale Bundesverband klagt Telefonica an und will die sogenannte Datenautomatik des Netzbetreibers aus den Tarifen verbannen. Bereits am 11.02.16 hat sich das Landgericht München mit diesem Rechtsstreit auseinandergesetzt. Das Urteil erklärte die Datenautomatik als nicht zulässig. Doch Telefonica ging bereits in Berufung und das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig

Datenautomatik

Die Datenautomatik beschreibt ein Tarifbestandteil, welches seit einigen Jahren bei verschiedenen Internetanbietern zum Einsatz kommt. Konkret umfasst dies die Funktion, dass beim Erreichen des Datenvolumens, ein kostenpflichtiges Zusatzvolumen dazugebucht wird. Dieses Vorgehen ist bei der Verbraucherzentrale Bundesverband sauer aufgestoßen, woraufhin diese eine Klage eingereicht hat. Dabei stehen die Blue-Tarife von o2 im Fokus. Doch auch bei den Kunden erfreut sich der „Service“ seither nicht nur übermäßiger Beliebtheit.

Prüfung der Klage

Am 11. Februar 2016 musste das Landgericht München über die Rechtmäßigkeit der automatischen Aufbuchung von Datenkontingenten entscheiden. Diese buchen nachdem Erreichen des vertraglich festgelegten monatlichen Datenvolumens automatisch zusätzliches Volumen kostenpflichtig dazu. Aus Sicht der Verbraucherschützer verstößt diese Art von Tarif gegen §307 BGB und §312a und stellt eine Benachteiligung für den Kunden dar. Die automatische Zubuchung ist ein fester Tarifbestandteil, welcher nicht zu- oder abbuchbar ist und bildet damit eine automatische Vertrags-Erweiterung ohne explizite Zustimmung des Verbrauchers. Allerdings sei erwähnt, dass die Automatik durchaus abgestellt werden kann, allerdings nur durch Aktivwerden des Kunden selbst.

Kunde muss aktiv zustimmen

Durch die entstehenden zusätzlichen Kosten der Datenautomatik besteht die Notwendigkeit einer weiteren Zustimmung des Kunden. Dieser bezahlt für die Hauptleistung des Vertrages bereits die monatliche Grundgebühr. Die Erweiterung des Datenvolumens, in Verbindung mit einem Tarif-Upgrade, bedeutet für die angebotenen o2 Tarife von Telefonica eine einseitige Änderung der Hauptleistung. Dies ist im Kern auch der Grund dafür, dass die Technologie vom Gericht als unwirksam erklärt wurde.

Das Urteil

Aufgrund der oben geschilderten Verstöße und Unregelmäßigkeiten gibt das Landgericht München den Verbraucherschützern Recht. Das Gericht sieht in der Datenautomatik in ihrer derzeitigen Form eine unangemessene Benachteiligung der Kunden und einen Verstoß gegen geltendes Recht. Ohne eine aktive Zustimmung der Kunden, kann diese Tarif-Form nicht eingesetzt werden. Telefonica Deutschland kann das Urteil nicht nachvollziehen und ist dagegen in Berufung beim Oberlandesgericht in München in Berufung gegangen. Durch die Berufung ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Quelle:VZBV
Wie fanden Sie den Artikel?
[gesamt: 0 Durchschnitt: 0]

Ist Ihr LTE-Tarif auch so günstig?

Highspeed für Ihr Handy oder Tablet schon für unter 9,- € im Monat! Oder hier als schneller DSL-Ersatz für zuhause.



Was meinen Sie zu dem Router?

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Hinweis:

Vor der Veröffentlichung werden alle Beiträge von uns moderiert. Unzulässing sind Kommentare die nicht direkt zum Thema des Beitrags passen. Ebenso alle, die gegen die Recht oder guten Sitten verstoßen bzw. nur zu Werbezwecken geposted werden.

Sei der erste, der etwas zu diesem Beitrag schreibt!