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18. 02. 2015

Bereits Ende Januar berichteten wir darüber, dass es am 11.2. endlich zur Urteilsverkündung im Drossel-Gate gegen Vodafone kommt. Nachdem die Entscheidung um 1 Woche vertagt wurde, sind nun endlich die Würfel gefallen – das Gerichtsurteil steht! Viel die Entscheidung eher Pro Vodafone oder Pro Verbraucher aus? Und was bedeutet das für die Zukunft? Hier alle Details zu den Resultaten der Klage.

Wer hat gegen wen geklagt und warum?

Verbraucherzentrale Sachsen

Die Verbraucherzentrale Sachsen mahnte vor über einem Jahr den Mobilfunkkonzern Vodafone ab. Ausgangspunkt für die gerichtliche Auseinandersetzung waren unterschiedliche Auffassungen beider Seiten in Hinblick auf die Konzeptionierung der LTE-Zuhause-Tarife des Anbieters. Besonders die Drosselung der Datenrate bei einem bestimmten Volumenverbrauch stand dabei im Mittelpunkt. Die genauen Hintergründe können Interessenten sich hier noch einmal ansehen. Bereits Mitte Januar gab es eine mündliche Verhandlung, wo Kläger und Beklagte die Standpunkte noch einmal genau darlegen konnten. Derweil wurde auch bei Facebook weiter diskutiert und das Ergebnis mit Spannung herbeigesehnt. Die Meinungen waren allerdings gespalten. Einige sehen die Chancen nüchtern und gehen nicht von einem sehr Verbraucherfreundlichen Urteil aus. Andere haben zumindest Hoffnung. Ein R. Reinhard bringt es bei FB auf den Punkt und meint: „Ich hoffe auf einsichtige Richter die auch diese Materie verstehen. Es ist immer noch eine Ungleichbehandlung von DSL und LTE zu Hause Kunden vorhanden. Ich drück uns die Daumen!!!“. Das Verfahren lief übrigens unter dem Aktenzeichen 12 O 70/14 und der Verkündungstermin am Landgericht Düsseldorf war heute Morgen um 9.30 Uhr im Raum 4.120. Allerdings zog sich die Bekanntgabe der Ergebnisse nochmals mehrere Stunden hin. Nun ist es endlich soweit!

Klage abgewiesen: Alles noch offen

Uteil gefallen

Lieber hätten wir an dieser Stelle etwas Erfreulicheres gemeldet. Aber wie die Verbraucherzentrale Sachsen vor 5 Minuten auf ihrer Facebookseite postete, wurde die Klage gegen Vodafone vom Gericht erstmal abgewiesen. Das Statement der VBZ Sachsen fällt zudem recht kurz aus. Darin heißt es, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig sei. Es gibt also noch ein Funken Hoffnung, dass doch noch etwas Bewegung in die Sache kommt. Allerdings dürften bei den meisten Kunden, die im Vorfeld sicher hohen Erwartungen an den heutigen Tag hatten, die Hoffnungen wie eine Seifenblase platzen.

Wie geht’s weiter?

Man wolle nun zu „Zustellung des begründeten Urteils“ abwarten und die weitere Strategie ausloten. Zu den möglichen Werkzeugen gehört juristisch nun die Option der Berufung. Der Kläger hat daher 14 Tage Zeit sich für oder wieder eine Berufung zu entscheiden. Im letzteren Fall, würde dann die nächste Instanz (Oberlandgericht) entscheiden müssen. Mit einem Ergebnis dürfte man dann aber wohl erst in ein paar Monaten wieder rechnen. Die Mühlen der Justiz mahlen langsam…
Wir bleiben natürlich dran.

Update: Urteilsbegründung

Seit dem 28.02. liegt nun endlich öffentlich die Urteilsbegründung vor. Details dazu können Sie hier nachlesen.

Update: Berufung – es geht weiter!

Wie am Freitag dem 13.3. (!) bekannt wurde, wollen die Verbraucherschützer das Urteil des Landesgerichts nicht akzeptieren und ziehen zur nächsten Instanz. Wir halten die Erfolgschancen allerdings aus diversen Gründen für minimal.

Fazit

Viel Lärm um nichts, so könnte man es mit Shakespeare umschreiben, was da heute zum Aschemittwoch verkündet wurde. Wie sehen Sie das Urteil? Wir laden alle zur Diskussion hier im Forum ein.

 

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Bild unten: © Sebastian Duda – Fotolia.com
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2 Kommentare: Das meinen die anderen zu dem Gerät...

So ist es… Wir hatten auch zumindest eine kleine Lockerung erwartet.

Ich hätte mich ja auch gefreut wenn die Drossel lockerer geworden wäre aber andererseits sind die Konditionen vertraglich eindeutig festgelegt und jeder LTE Kunde hat den Vertrag freiwillig unterschrieben. Die Sache mit der Drosselung ist ja kein Geheimnis.
Ich verstehe aber auch nicht warum die Drossel strikt nach einem bestimmten Datenvolumen greift. Wenn es nur darum ginge das Netz zu entlasten dann müsste die Drossel ja nur aktiviert sein wenn das Netz auch stark ausgelastet ist. Wenn ich mir nachts um 3:00 einen Videostream angucke hat der LTE Mast sicherlich noch genug freie Kapazitäten.