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17. 08. 2011

Kaum ein Begriff wird im Zusammenhang mit mobilem Internet so intensiv und kontrovers diskutiert, wie der der „Flatrate“. Die Mobilfunkanbieter beharren darauf, die Nutzer sprechen von Täuschung. Nun scheint ein Dritter die Entscheidung entgültig herbeizuführen.

Ursprung der Problematik

Die Verbraucher haben es immer gewusst: Die von sämtlichen Anbietern offerierten „UMTS-, HSPA-, und LTE-Flatrates“, sind in Wirklichkeit gar keine. Tatsächlich verbirgt sich hinter dem Problem eine Art Wortklauberei, wie man es zur Genüge aus der Lebensmittelbranche kennt. „Natürliche Aromen“ haben da meist rein garnichts mit natürlichen Lebensmittelextrakten zu tun. Die angebotenen Flatrates für mobiles Internet sind streng genommen per Definition wirklich Flatrates. Man kann jeden Monat so lange surfen, wie man möchte, ohne mehr zu zahlen. ABER: Die versprochenen Datenraten in der Werbung gelten nur für ein bestimmtes Datenvolumen. Lädt man zu viel, erfolgt eine Drosselung der Geschwindigkeit auf ein deutlich niedrigeres Level. Bei LTE z.B. wird dann aus einer „Flatrate“ mit 21.000 Kbit plötzlich ein UMTS-Zugang mit 384 Kbit. Darin sieht nun auch die Verbraucherzentrale NRW eine Kundentäuschung.

Verbraucherzentrale geht gegen „Flatrate-Werbung vor“

Die Verbraucherzentrale NRW mahnte nun offensichtlich etliche Unternehmen wegen irreführender Werbung ab. Slogans, wie „unbegrenzt surfen“ oder „Flatrate für mobiles Highspeed-Surfen“ suggerieren den Kunden uneingeschränkte Nutzung. Erst in den Fußnoten werde ersichtlich, welchen Beschränkungen die Tarife unterworfen sind. Erste Anbieter haben bereits reagiert und die betreffenden Formulierungen geändert bzw. herausgenommen. Nun soll gerichtlich geklärt werden, ob es weiterhin möglich ist, Tarife mit der Bezeichnung „LTE-Flatrate“ zu bewerben, solange die Drosselungspraxis angewendet wird.

Fazit

Endlich bahnt sich in dem schon ewig gärenden Streitpunkt zwischen User und Provider eine Lösung an. Ideal wäre eine klare, richterliche Entscheidung. Das Ergebnis wäre wahrscheinlich jedoch nur ein Plus an Transparenz. Die „echte“ Mobilflatrate wird damit höchstwahrscheinlich nicht geboren. Bis dahin gilt, wie überall: Immer das Kleingedruckte lesen!

Wissenswertes zum Thema:

» 10 Spartipps für Volumenflatrates
» Bericht von der Cebit: Anbieter verteidigen Drosselung von LTE
» Drosselung: Fluch oder Segen?

https://www.verbraucherzentrale.nrw
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