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20. 01. 2014

Erst letzte Woche berichteten wir über die Entwicklung in Sachen „Verbraucherzentrale Sachsen“ versus Deutsche Telekom. Dort erwähnten wir auch, dass sich Vodafone bis dato noch nicht zur Abmahnung an die eigene Adresse geäußert hatte. Nun plant die VBZ Sachsen den Klageweg einzuleiten. Es geht um die Drosselung und Tarifpolitik bei den LTE-Zuhause-Tarifen.

Frist verstrichen

Vodafones DSL-Ersatz Tarife fürs Land im
Fokus der Verbraucherschützer

Nicht nur die Deutsche Telekom erhielt von den Verbraucherschützern eine Abmahnung, auch Vodafone war Ende letzten Jahres betroffen. Die Frist für eine Reaktion lief allerdings bereits am 6. Januar aus. Nachdem die Telekom vergangene Woche signalisierte, man werde noch in diesem Monat mehr Volumen bei den LTE für Zuhause Angeboten bereitstellen, blieb die Reaktion aus dem Hause Vodafone bis jetzt offensichtlich aus. Wie die VBZ Sachsen heute in einer Pressemeldung mitteilte, werde man nun klagen. Doch worum geht es eigentlich?

 

VBZ Sachsen in Leipzig

Die Kritik richtet sich zunächst einmal an die „unlautere Werbung“ der „LTE für Zuhause“-Angebote. Man verspreche hier schnelles Internet für Regionen ohne DSL-Alternative. Dabei gelten die hohen Transferraten von bis zu 50 Mbit nur bis zu einem bestimmten Volumenverbrauch. Je nach Tarif maximal 30 Gigabyte pro Monat. Danach wird der Kunde über die sogenannte „Drosselung“ auf ein Bruchteil dieser Geschwindigkeit abgebremst. Nämlich maximal 384 KBit/s, also rund 1/3 MBit/s. Eben genau dies wurde auch der Telekom angelastet. Schlägt die Drossel zu, bleibt dem Kunden nur das Warten auf den neuen Abrechnungsmonat oder die teure Zubuchung von mehr Highspeedvolumen gegen Entgelt. Der Ansicht der Verbraucherschützer nach, „verschleiert Vodafone in der Präsentation seiner LTE-Zuhause-Tarife diese Drosselung, so dass die Verbraucherinnen und Verbraucher vielmehr im Sinne einer Flatrate von einer unbegrenzten Internetnutzung zu der versprochenen Geschwindigkeit ausgehen dürfen.“. So zumindest lautet ein Zitat aus der Pressemeldung.

Wie geht’s weiter?

Nun soll vor Gericht geklärt werden, in wie weit die Tarifgestaltung und Tarifpolitik rechts sei und ob eine Benachteiligung der Verbraucher vorliegt. Zudem muss die Frage geklärt werden, ob Vodafone seine Kunden, wenn man so will, genug über diese Zusammenhänge vor Vertragsabschluss aufklärt. Egal wie ein mögliches Urteil in dieser Sache aussehen sollte, es wird auf jeden Fall Signalwirkung für die gesamte Branche haben. Sollten die Richter die Ansicht des Klägers nicht teilen (VBZ Sachsen), wäre sogar denkbar, dass die Telekom ihren Sinneswandel noch einmal überdenkt und die Anhebung der Drosselgrenzen wieder zurückzieht. Wird in weiten Teilen dem Anliegen jedoch stattgegeben, könnte sich die Tarifstruktur aller LTE-Zuhause-Angebote (bei beiden Anbietern) jedoch grundlegend ändern. Wahrscheinlich sehr zum Vorteil der Verbraucher.

 

» Internet ohne DSL – was ist möglich?

Quelle: www.verbraucherzentrale-sachsen.de/lte-vor-gericht
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4 Kommentare: Das meinen die anderen zu dem Gerät...

Die Sache ist etwas kompliziert. Die Abmahnungen richten sich ausschließlich auf die Zuhause-Angebote, da hier dem Verbraucher im ländlichen Raum eine Breitband-Alternative zu DSL an die Hand gegeben werden sollte. Daher wäre das extrem unwahrscheinlich. Und was für die betroffenen teils existenziell ist (z.B. kleine Firmen), ist für andere (also Mobilfunkuser in der Stadt) eher eine Luxus-Frage. Sprich 1,2 oder 10 GB
am Smartphone…

Aber ein Urteil hätte doch dann eh bestimmt Auswirkungen auf mobile Tarife, denn sie werden ja auch oft als Flatrate ausgepriesen im Mobilfunk müsste sich in der Richtung auch mal was bewegen.

Nein, dass ist eher nicht anzunehmen. Denn die Klage der Verbraucherschützer richtet sich nur gegen die Zuhause-Tarife, da diese (mehr oder weniger) als Ersatzlösung für kabelbasiertes Breitband gelten, gedacht sind und mehr oder weniger auch so beworben werden.

Wenn die Drossel gekippt wird, müsste das dann eigentlich auch für mobile tarife zutreffen. Denn da braucht man auch mal mehr Tranzparenz und die Drosslung auf 64kb/s ist auch nicht mehr angemessen.