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10. 12. 2013

Vodafone nun auch im Visier des Verbraucherschutzes

von:

Redaktion LTE-Anbieter.info

Seit Tagen schon halten Deutschlands Verbraucherzentralen die Deutsche Telekom auf Trapp. Ziel des Anstoßes war die Kommunikationspolitik hinsichtlich der Bezeichnung „Flatrate“. Nun steht auch der Mittbewerber Vodafone auf der Watchlist. O2 wird wahrscheinlich auch bald folgen.

Telekom bessert Bezeichnung nach

Wie wir schon vor einigen Tagen berichteten, erwirkten die Verbraucherzentrale Köln und Sachsen diesen Monat, dass die Deutsche Telekom die LTE-Zuhause-Angebote (Call & Surf via Funk) nicht mehr mit dem Begriff Internet-Flatrate bewerben darf. Der Konzern nahm die Abmahnung an und verzichtete auf eine gerichtliche Auseinandersetzung. Auch bei den DSL- und VDSL-Tarifen lenkte das Unternehmen ein. Seit Juni diesen Jahres enthielten die AGB Klauseln, die eine Drosselung ab einem bestimmten Volumenverbrauch erlaubt hätten. Zum Beispiel 200 GB bei VDSL. Diese wurden nun kurzerhand entfernt.

Nun auch Vodafone im Visier

Etwas verwunderlich fanden wir zunächst, dass sich die Verbraucherschützer nur auf die Telekom fokussierten. Immerhin bietet der Hauptmitbewerber Vodafone sehr ähnliche LTE-Tarife als „DSL-Ersatz“. Allerdings ahnte man wahrscheinlich bereits, dass man wohl das nächste Ziel sein wird und änderte kurzerhand die Bewerbung der Angebote. Nun heißt es bei „Vodafone LTE-Zuhause“ nur noch „LTE mit bis zu XY MBit“ und „XY GB Highspeedvolumen“. Lediglich auf einer speziellen Landingpage (für Marketingzwecke), fanden wir noch den Termini Flatrate, wie der folgende Screenshot zeigt. Offensichtlich hat man diese bisher vergessen?

 

Screenshot Vodafoneseite am 10.12.2013 unter www.vodafone.de/lte/flatrate.html

 

Wie das Onlineportal Portel.de nun berichtet, beobachtet die Verbraucherzentrale Sachen momentan aktiv auch Mitbewerber, wie Vodafone (und vielleicht auch O2?!). Demnach wolle man ggf. auch Vodafone wegen der Bewerbung seiner LTE-Zuhause-Tarife abmahnen. Dies dürfte allerdings kaum noch möglich sein, da dies auf der eigentlichen Produktseite nicht mehr erfolgt.

Gewinn für die Kunden?

Erstmal leider nicht. Denn was erreicht wurde, ist lediglich eine Änderung der Tarifbezeichnung. Auch die Drosselung und das Inklusivvolumen wiesen beide Konzerne auf den Bestellseiten stets deutlich hin. Lediglich eine Verwechslungsgefahr besteht nun nicht mehr. Allerdings kommt es auch stark auf die Definition des Begriffes „Flatrate“ an. Denn auch nach Aufbrauch des Highspeedvolumens muss keine Kunde mehr bezahlen. Einzig die Datenrate wird bis Monatsende eingeschränkt. Hilfreich wäre vielleicht endlich mal eine rechtsgültige Definition.

Update

Am 12.12. folgte nun doch noch eine Abmahnung der VB Sachsen an Vodafone. Man halte die Tarifinformationen in den Angeboten für „LTE Zuhause“ für „unangemessen“. Sie stellten eine „Benachteiligung der Verbraucher“ dar. Zudem bemängele man allgemein die Kommunikation der Tarife nach außen hin. In der Werbung suggerierten Slogans wie „turboschnell auch ohne DSL“, dass es sich um ein Angebot handle, dass denen im Festnetzbereich (DSL& Co) ähnle. Also, wo es keine Limitierung nach Surfvolumen gibt. Bis zum 6.1. kommenden Jahres hat Vodafone nun Zeit darauf zu reagieren. Interessant wäre, wenn Vodafone der Unterlassungserklärung nicht klein bei gibt und klagt. Dann würde es endlich mal eine gerichtliche Klärung des Sachverhaltes geben und Klarheit schaffen, wie die LTE-Tarife denn nun künftig genannt bzw. beworben werden dürften…

O2 der nächste Kandidat?

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit. Denn noch wirbt O2 z.B. ganz offensiv mit „LTE-Flatrates für jeden Surf-Typ“ bei den Paketen für Mobilsticks oder Tablets. Selbst die Tarife tragen im Namen die Bezeichnung „Surf Flat“.

Bis heute bewirbt O2 einige seiner Mobil-Tarife ganz offensiv als Flat

Wissenswertes zum Thema:

» LTE-Anbieter Übersicht
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» LTE auch von congstar?

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