Ich hätte eine ganz einfach und simple Frage zu dieser Aussage von vodafone.
Warum wurden Daten von Personen gespeichert, die nicht mehr Kunden sind?
Zitat von Vodafone:
Vodafone ist im Rahmen der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten gesetzlich verpflichtet, Ihre Bestandsdaten auch nach Beendigung des bestehenden Vertragsverhältnisses für einige Jahre aufzubewahren. Nach Ablauf der gesetzlichen Frist werden wir Ihre Daten umgehend löschen.
Zitat Ende
Im HGB (Handelsgesetzbuch) fallen mir folgende Paragraphen zu Aufbewahrungsfristen in´s Auge:
Nach § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3 HGB sind empfangene Handelsbriefe, Wiedergaben (Kopien, Durchschriften) abgesandter Handelsbriefe, Geschäftspapiere und sonstige Unterlagen mit kaufmännischer und steuerlicher Bedeutung sechs Jahre aufzubewahren.
Nach § 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4 HGB sind Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresbilanzen, Einzelabschlüsse nach §325 Abs. 2a HGB, Lageberichte, Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen zehn Jahre aufzubewahren. Das gilt auch für Buchungsbelege zu den nach §238 Abs. 1 HGB zu führenden Büchern. Eingangs- und Ausgangsrechnungen sind ebenfalls zehn Jahre aufzubewahren.
Vodafone sagt weiterhin:
Zitat:
Dabei erlangte der Täter Zugang zu Stammdaten von 2 Millionen Personen.
Er entwendete Angaben zu Name, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Bankleitzahl und Kontonummer.
Zitat Ende
Soso, Stammdaten unterliegen also einer Aufbewahrungsfrist.
Wo bitte steht das??
Hier ist nur von Verträgen und Rechnungen die Rede!
Meines Wissens sind aber in einem Vertrag oder in einer Rechnung weit mehr Angaben zu der jeweiligen Person zu finden. Entweder wird man hier wiedermal tierisch von Vodafone verschaukelt, was den tatsächlich entwendeten Datenumfang betrifft, oder hier findet eine Riesenschweinerei statt, weil Datensätze ohne jeden rechtlichen Grund von Vodafone aufbewahrt werden.
Was nun genau zutrifft würde bestimmt nicht nur mich interessieren. Es steht Vodafone natürlich frei uns das Gesetzbuch und den Paragraphen zu nennen, wo drin steht, dass man als Unternehmen verpflichtet ist Stammdatensätze von: Name, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Bankleitzahl und Kontonummer von ehemaligen Kunden unter den Deckmantel einer Aufbewahrungsfrist zu speichern, wenn daran weder ein Vertrag oder eine Rechnung gekoppelt sind.
Hier liegt doch ganz offensichtlich keine Aufbewahrungsfrist aus den genannten steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Gründen vor. Hier ist schlichtweg eine Datenbank gehackt worden, welche ohne jede rechtliche Grundlage und ohne Wissen der Betroffenen über Jahre hinweg mit Adressen und Bankdaten gefüttert wurde, und nun für über 2.000.000 Bürger ein echtes finanzielles Risiko darstellt.