LTE News

    Vodadone: Urteil im Fall Drosselung

    Franz

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    Jobo vermeldete diese Woche folgendes dazu:

    Hallo Freunde,

    anbei hat mir die BNetzA mal ihre Auffassung von LTE als Mobil- oder Festnetzbestandteil dargelegt. Recht interessant, finde ich.
    Besonders der markierte Absatz ist bemerkenswert. Hier anerkennt die Agentur das erste mal, dass LTE nicht einfach bloß Mobilfunk ist, sondern auch stationär, also so was wie Festnetz.

    Während unsere Argumentation ja die ist, dass wegen der Vergleichbarkeit beider Technologien auch gleiche Preismodelle zu erwarten sein müssen kehrt die BNetzA dass um und sagt weil es unterschiedliche Preismodelle gibt ist keine Vergleichbarkeit gegeben. So interpretiere ich das jedenfalls. So zäumt man da aus Verbrauchersicht nicht das Pferd am Schwanze auf.

    Viele Grüße
    Jochen
    www.LTE-Drossel.de

    From: verbraucherservice@bnetza.de

    Sent: Wednesday, February 25, 2015 10:49 AM
    To: jochen.bonitz@t-online.de
    Subject: Vorgangsnummer: 2014-12-08-0024 / 216-16


    Vorgangsnummer 2014-12-08-0024/216-16

    Verbraucherservice der Bundesnetzagentur

    Sehr geehrter Herr Bonitz,

    vielen Dank für Ihre Anfrage an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur. Entschuldigen Sie bitte, dass aufgrund der sehr vielen Anfragen und Beschwerden an unser Haus, Ihnen nun erst eine Antwort zukommt. Ihre Anfrage kann leider nicht mit einer eindeutigen und für die Rechtsprechung belastbaren Definition beantwortet werden. Der Verbraucherservice möchte sich Ihrem Anliegen nicht verschließen und versucht sich folgendermaßen der Frage zu nähern.

    Im § 3 Telekommunikationsgesetz (TKG) hat der Gesetzgeber Definitionen der im Gesetz verwendeten Begriffen getroffen, die Ihren Ursprung in weiteren Regelungen, wie z.B. der UniversaldienstRL, der RahmenRL der EG, Vorgängerfassungen des TKG u.w.m. haben. So wird unter § 3 Pkt. 27 TKG das Telekommunikationsnetz folgendermaßen definiert:

    "Telekommunikationsnetz - die Gesamtheit von Übertragungssystemen und gegebenenfalls Vermittlungs- und Leitwegeinrichtungen sowie anderweitigen Ressourcen, einschließlich der nicht aktiven Netzbestandteile, die die Übertragung von Signalen über Kabel, Funk, optische und andere elektromagnetische Einrichtungen ermöglichen, einschließlich Satellitennetzen, festen, leitungs- und paketvermittelten Netzen, einschließlich des Internets, und mobilen terrestrischen Netzen, Stromleitungssystemen, soweit sie zur Signalübertragung genutzt werden, Netzen für Hör- und Fernsehfunk sowie Kabelfernsehnetzen, unabhängig von der Art der übertragenen Information;"

    Die Definition des Telekommunikationsnetzes ist zweigliedrig. Es muss sich zum einen um technische Einrichtungen handeln, die zum anderen in funktionaler Hinsicht die Signalübertragung über bestimmte, hier aufgezählte Medien ermöglicht. Bei diesen Medien werden explizit Kabel, einschließlich leitungsvermittelter Netze und Funk, einschließlich mobiler terrestrischer Netze genannt.

    Nach hiesigem Verständnis erfolgt eine Signalübertragung über Kabel, in und längst Leitern in Telekommunikationslinien, die nach § 3 Pkt. 26 TKG wie folgt definiert sind:

    "Telekommunikationslinien - unter- oder oberirdisch geführte Telekommunikationskabelanlagen einschließlich ihrer zugehörigen Schalt- und Verzweigungseinrichtungen, Masten und Unterstützungen, Kabelschächte und Kabelkanalrohre;"

    Eine Signalübertragung per Funk ist eine Frequenznutzung, die nach § 3 Pkt. 9 TKG folgendermaßen definiert ist:

    "Frequenznutzung - jede gewollte Aussendung oder Abstrahlung elektromagnetischer Wellen zwischen 9 kHz und 3.000 GHz zur Nutzung durch Funkdienste und andere Anwendungen elektromagnetischer Wellen;"

    Mit der Frequenzzuteilung auf der Grundlage der Präsidentenkammerentscheidungen vom 12.10.2009 (BK1a-09/001 und BK1a-09/002), des Zuschlagsbescheids vom 21.05.2010 sowie des Zuordnungsbescheids vom 30.08.2010 wurden den erfolgreichen Bietern des Vergabeverfahrens gemäß § 55 des TKG bestimmte Frequenzen im Bereich 790 - 862 MHz zugeteilt. In dieser Frequenzzuteilung ist u.a. folgendes bestimmt:

    "Der sachlich relevante Markt, für den die zugeteilten Frequenzen unter Beachtung des Frequenznutzungsplanes und der Frequenznutzungsbestimmungen verwendet werden dürfen, ist der Markt für den drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikationsdiensten."

    Mit der Entscheidung der Präsidentenkammer vom 12. Oktober 2009, urteilt die Kammer hierzu:

    "Eine Beschränkung der Angebote auf mobile "Anwendungen" erfolgt nicht. Es ist weder notwendig noch angezeigt, explizit bestimmte Techniken, mit denen die Frequenzen genutzt werden können, zu nennen oder andere Techniken auszuschließen, sofern der Nutzer sich an die festgelegten Frequenznutzungsbestimmungen hält. Ein Netzbetreiber ist damit grundsätzlich in der Lage, seinen Kunden sämtliche Angebote nachfragegerecht bereitzustellen, die auf der Grundlage der von ihm gewählten Funktechnik realisiert werden können. .... Der sachlich relevante Markt ist damit der Markt für den drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikationsdienste, d.h. hauptsächlich für die drahtlose Anbindung von Teilnehmern."

    In der Analyse der Märkte unterscheidet die Bundesnetzagentur stationäre drahtlose Anschlüsse und Mobilfunkanschlüsse wie folgt: Bei stationär nutzbaren drahtlosen Anschlüssen wird die Strecke bis zum Teilnehmer per Funk überbrückt, der Anschluss befindet sich an einem festen Standort. Mobile Anschlüsse ermöglichen hingegen eine Nutzung in Bewegung und zeichnen sich insbesondere durch ein Handover des Verkehrs zwischen mehreren Funkzellen aus. Grundsätzlich werden mobile Anschlüsse und Festnetzanschlüsse nicht als Substitute angesehen. Bei drahtlosen (stationären) Anschlüssen auf der Basis von LTE kann man davon ausgehen, dass hier im Hinblick auf den Verwendungszweck eine Vergleichbarkeit mit xDSL-Anschlüssen erkennbar ist; aber für eine grundsätzliche Austauschbarkeit aus Nachfragersicht müssen sowohl Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Anschlüsse als auch die Preismodelle mit jenen von Festnetzanschlüssen vergleichbar sein. Es gibt bisher keinen Beschluss der Bundesnetzagentur, wo sie zu dieser Frage abschließend entschieden hat.

    Ob diese Ausführungen nun eine klare Zuordnung der LTE-Produkte, die mittels Router und ggf. ortsfester Antenne den drahtlosen Zugang zum Breitbandnetz ermöglichen, zulassen, möchte der Verbraucherservice hier nicht treffen. Die Produktentwicklung, die auch in diesem Bereich dem Wettbewerb unterliegt, gibt zumindest ein Indiz.

    Die Telekom Deutschland GmbH bietet nun das Produkt "Magenta Zuhause Hybrid" an. Das Unternehmen definiert dieses Produkt als Festnetzprodukt mit einem unlimitierten Datenvolumen. http://ebs08.telekom.de/speedport-hybrid/?wt_mc=alias_1008_hybrid

    Der Verbraucherservice hofft, mit diesen Informationen hilfreich zu sein.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Verbraucherservice
    verbraucherservice@bnetza.de
    http://www.bundesnetzagentur.de
    25.02.2015
     
    Zuletzt bearbeitet:

    Honigdieb

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    Jo Grüß Gott, Franzl...

    Sachma, kannsu das ma übergeben.. nee übersetzen in assraines hochdoooiutsch...

    ich raff das nich...
     

    BSG

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    ... und selbst dann nicht immer.

    Meiner Meinung nach kann das Thema seitens der VZ eingemottet werden. Alles, was der Kunde wissen muss, steht auf der Seite bei VF beschrieben. Wer zu blöd zum Lesen ist, was er da unterschreibt, dem kann man leider auch nicht helfen.

    Sicherlich ist es auch Sicht der LTE-Nutzer ärgerlich, dass das Volumen begrenzt ist, aber das war allen Beteiligten vor Vertragsabschluss klar. Somit kann man sich das Rumklagen nun auch sparen. Die machen sich nur noch mehr lächerlich. :rolleyes:
     

    Franz

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    Jo Grüß Gott, Franzl...

    Sachma, kannsu das ma übergeben.. nee übersetzen in assraines hochdoooiutsch...

    ich raff das nich...

    ach Werner , da sind die Formatierungen noch im Text mit drin, wenn ich später mal Zeit hab , bereinige ich das Übel :cool: den Originaltext möchte ich aber so in seiner Form erhalten lassen! :rolleyes:
     

    nota2225

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    ... und selbst dann nicht immer.

    Meiner Meinung nach kann das Thema seitens der VZ eingemottet werden. Alles, was der Kunde wissen muss, steht auf der Seite bei VF beschrieben. Wer zu blöd zum Lesen ist, was er da unterschreibt, dem kann man leider auch nicht helfen.

    Sicherlich ist es auch Sicht der LTE-Nutzer ärgerlich, dass das Volumen begrenzt ist, aber das war allen Beteiligten vor Vertragsabschluss klar. Somit kann man sich das Rumklagen nun auch sparen. Die machen sich nur noch mehr lächerlich. :rolleyes:

    und wenn unterm Strich in der Drossel z. B. 2 Mbit rauskommen, wird von den VF Nutzern ein Fass aufgemacht, gell.
     

    BSG

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    Wie, nur 2 MBit? Leute, das ist doch lächerlich. Damit kann man nicht mal HD-Videos ordentlich schauen. :p

    Der Bestandteil "Zuhause" der Produktbezeichnung "LTE Zuhause" in der Werbung kann aus Sicht der Richter "nicht den Eindruck einer Vergleichbarkeit zu stationären Breitbandanschlüssen, die typischerweise ohne Drosselung angeboten werden, hervorrufen". Mit anderen Worten könne der Verbraucher einen ungedrosselten Anschluss bei LTE-Tarifen nicht erwarten, denn alle Tarifdetails wie insbesondere auch die Drosselung seien klar und deutlich angegeben.
    Und da muss ich ihnen nun mal recht geben. Es war immer klar angegeben, nach wie viel Volumen gedrosselt wird. Was soll der Aufriss jetzt also?

    "Uns haben in den letzten Monaten unzählige Schilderungen von LTE-Zuhause-Nutzern erreicht, die ganz deutlich das Gegenteil zeigen, nämlich deren Erwartung eines Internetanschlusses, der zumindest weitestgehend zu Festnetzbedingungen daherkommt. "Wir werden deshalb gegen das Urteil Berufung einlegen", erklärt Henschler.
    Jetzt die Frage: Was haben die "unzähligen" Nutzer denn gelesen, bevor sie es unterschrieben haben?

    Klar kann ich erwarten, dass an Ostern der Weihnachtsmann kommt und mir Geschenke bringt - wird er aber nicht, weils eben klar geregelt ist, das Ostern der Osterhase kommt und Weihnachten der Weihnachtsmann.

    Von daher kann man erwarten was man will, was letztendlich zählt ist das, was da steht und was man auch unterschrieben hat.

    Dass man versucht, eine kundenfreundliche Lösung für die Drosselung zu finden, ist sicherlich löblich und kann ich auch voll und ganz nachvollziehen. Aber was die VZ hier versucht ist eben klar der falsche Weg. Man kann keinem ans Bein pinkeln, der in dieser Hinsicht alles richtig gemacht hat. Und genau das ist in der Verhandlung auch rausgekommen. Von daher war das Ergebnis aus Runde 1 nicht wirklich überraschend und es würde mich doch stark wundern, wenn in Runde 2 etwas anderes rauskommen würde.
     

    DARK-THREAT

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    Da habe ich mal eine Frage zwischendurch. Mein VF LTE 2 Jahres-Vertrag endet jetzt im Dezember zum 2. mal (damals 2011 gabs echt keinen deutlichen Hinweis auf der Drossel^^ Gab ja auch erst seit 2013 eine).
    Ich sehe auf der VF Homepage nur noch diese Telefon und Internetverträge, die aber 10 Euro teurer sind. Gibt es keine Only-Internet-Verträge mehr?
     

    Silverdream

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    So wie ich das sehe, ist der Tarif " Zuhause LTE S" ein reiner Datentarif. Telefonie ist zwar möglich, aber es kostet extra.
     

    Franz

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    Da habe ich mal eine Frage zwischendurch. Mein VF LTE 2 Jahres-Vertrag endet jetzt im Dezember zum 2. mal (damals 2011 gabs echt keinen deutlichen Hinweis auf der Drossel^^ Gab ja auch erst seit 2013 eine).
    Ich sehe auf der VF Homepage nur noch diese Telefon und Internetverträge, die aber 10 Euro teurer sind. Gibt es keine Only-Internet-Verträge mehr?

    Die LTE-Zuhause Verträge gibt es nur noch wenn DSL nicht verfügbar ist ! Läßt sich auch nicht mehr buchen wenn die Basisstation voll ist.

    Mobile Vertrage , Sim-Only, gibt es derzeit 15GB für 32,49€ monatl. (in Bayern sogar ohne Anschlußgebühr).

    Hatte zufällig erst beide Fälle !

    Gruß

    Franz
     

    Honigdieb

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    2 mal Yagi 10 dBd ,Huawei B528s-23a,Sagem RL 500, Auerswald C 3000, Linksys LRT 224,Dlink Dsl321
    Dank schön, Franzl....:)
     

    DARK-THREAT

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    Die LTE-Zuhause Verträge gibt es nur noch wenn DSL nicht verfügbar ist ! Läßt sich auch nicht mehr buchen wenn die Basisstation voll ist.

    Gut, also werden die nur nicht offiziell beworben. Bei uns gibt erst ja kein DSL, also würde ich einen nur Internet-Vertrag bekommen, auch mit den 30GB wie bisher.
     

    nixlos

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    Und da muss ich ihnen nun mal recht geben. Es war immer klar angegeben, nach wie viel Volumen gedrosselt wird. Was soll der Aufriss jetzt also?

    Jetzt die Frage: Was haben die "unzähligen" Nutzer denn gelesen, bevor sie es unterschrieben haben?

    Wie oft willst du diese (rhetorische) Frage denn noch stellen? ;)
    Ich weiß ja nicht seit wann (und ob) du einen LTE Vertrag hast. Als ich in abgeschlossen habe, wurde ich nicht gedrosselt, wusste aber nichts von dieser Tatsache. Demzufolge bin ich davon ausgegangen, das 15 GB für mich wohl ausreichend sind - oder die Drossel nicht so bemerkbar ist. Heute lache ich über meine Naivität. Was meinste wie ich doof geguckt habe, als ich dann nach Ankündigung der Drossel teilweise nach 3,4 Tagen plötzlich ohne funktionsfähiges Netz dastand?
    Wenn ich das im Probemonat erlebt hätte, wäre dieser Elektroschrott direkt retour gegangen! So kommt man sich dann reichlich verarscht vor.
     

    Franz

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    Wie oft willst du diese (rhetorische) Frage denn noch stellen? ;)
    Ich weiß ja nicht seit wann (und ob) du einen LTE Vertrag hast. Als ich in abgeschlossen habe, wurde ich nicht gedrosselt, wusste aber nichts von dieser Tatsache. Demzufolge bin ich davon ausgegangen, das 15 GB für mich wohl ausreichend sind - oder die Drossel nicht so bemerkbar ist. Heute lache ich über meine Naivität. Was meinste wie ich doof geguckt habe, als ich dann nach Ankündigung der Drossel teilweise nach 3,4 Tagen plötzlich ohne funktionsfähiges Netz dastand?
    Wenn ich das im Probemonat erlebt hätte, wäre dieser Elektroschrott direkt retour gegangen! So kommt man sich dann reichlich verarscht vor.

    wir waren auch bei den ersten dabei , als bei uns in Erding LTE verfügbar war. Anfangs der kleine Tarif mit 10GB und 7,2 MBits als reiner Datentarif (Router B1000). Damals noch ungedrosselt. Ich kann aber nicht sagen dieses Manko mit der Drossel geheim gehalten wurde! Dann kam der Tarif mit 21,2 MBits Telefonie und 15GB Volumen und die Telekom hatte zeitgleich schon ausgewertet , während VF noch nicht drosselte !!! Aber es war bekannt mit dem Volumen !!! (zuerst die Kombination EB/TB später die EB904LTE) Jetzt haben wir den 50.000-er Tarif mit 30GB Volumen zahlen immer noch nicht mehr als zu Anfang.

    Trotzdem würde ich mich freuen wenn dieses dämliche Thema Drossel und Volumen nicht mehr gäbe !

    Ich find LTE sogar sehr praktisch !!! Gestern fiel in Walpertskirchen von 10:00 bis 16:30 DSL (ohne Voip) komplett aus. VDSL mit Voip hat aber seltsamerweise einwandfrei funktioniert! Also bin ich zu meiner Kundin gedüst , hab meinen LTE-Router hingestellt angesteckt , 3 Minuten booten und sie konnte arbeiten und Daten schieben ! Kurz darauf kam die Schwester auch freiberuflich tätig und nutzte den Zugang über meinen Router ! Als nette Geste hat die Schwester mal was gereimt:

    Lieber Lux,
    das Huhn, es hatte große Not,

    denn das Internet ist komplett tot.
    Gäbe es da nicht Steffis Technik-Franz,
    der durchblickt und das voll und ganz.
    Er schafft es, dass, oh Wunder, die Verbindung steht,
    obwohl das Internet an sich noch immer nicht geht.

    Liebe Grüße
    vom vernetzten Huhn

    (Anmerkung von mir: "Lux arbeitet beim Erdinger Anzeiger")

    Es wurden 3GB von meinem Volumen verbraten ! Kann ich leicht verschmerzen


    Mein Verbrauch
    Ihr verbrauchtes Volumen:
    24,8 GB (entspricht 25.444 MB)

    Bandbreitenbegrenzung bei
    30,0 GB (entspricht 30.720 MB)

    Berechnungszeitraum:
    18.02. - 17.03.2015



    Jetzt bin ich der Held von Walpertskirchen und hab 3 neue Kunden mehr :eek:

    Sowas geht natürlich nur wenn man z.B. so einen schönen Router von VF hat :cool:
     

    BSG

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    Wie oft willst du diese (rhetorische) Frage denn noch stellen? ;)
    Ich weiß ja nicht seit wann (und ob) du einen LTE Vertrag hast. Als ich in abgeschlossen habe, wurde ich nicht gedrosselt, wusste aber nichts von dieser Tatsache. Demzufolge bin ich davon ausgegangen, das 15 GB für mich wohl ausreichend sind - oder die Drossel nicht so bemerkbar ist. Heute lache ich über meine Naivität. Was meinste wie ich doof geguckt habe, als ich dann nach Ankündigung der Drossel teilweise nach 3,4 Tagen plötzlich ohne funktionsfähiges Netz dastand?
    Wenn ich das im Probemonat erlebt hätte, wäre dieser Elektroschrott direkt retour gegangen! So kommt man sich dann reichlich verarscht vor.
    Solange, bis es auch der letzte begriffen hat. :rolleyes:

    Ja, ich habe auch einen LTE-Vertrag. Seit wann? Seit dem ich hier angemeldet bin. Dürften also etwa 3,5 Jahre sein. Ja, auch ich habe die Zeit miterlebt, in der nicht aktiv gedrosselt wurde. Trotzdem war von Anfang an klar, dass irgendwann dieser Tag kommen würde. Und genau das war auch klar beschrieben, bevor ich meinen Vertrag abgeschlossen habe.

    Dass jemand sein eigenes Volumen nicht im Blick hat, und demzufolge u. U. dabei auf die Nase gefallen ist, ist aber auch nicht Schuld des Anbieters. Es gab (und gibt) durchaus Möglichkeiten, seinen Verbrauch zumindest im Groben überwachen und entsprechend abschätzen zu können.

    Nicht die Tatsache, dass die VZ gegen die Drosselung vorgehen will, ist unbegreiflich. Nur die Tatsache, wie dagegen vorgegangen wird. Und da gibts nun mal nichts zu holen, wie sie nun merken mussten und trotzdem nicht begreifen wollten ...
     

    ospel

    Administrator
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    @nixlos,

    Ich habe meinen Vertag im Dezember 2010 unterschrieben, war also einer der Ersten! Damals 21,6 "S" mit 15GB Volumen. Vielleicht kommt es auch ein wenig auf das Personal an. Ich wurde damals explizit auf das Volumen hingewiesen auch wenn die Drossel damals noch lange nicht gegriffen hat. Aber ich wusste auf was ich mich einlasse.

    Und auch in der Zeit, als die Drossel noch nicht gegriffen hat blieb ich innerhalb meines Kontingents. Bis heute bin ich noch nicht einmal an die Drosselgrenze gestoßen.

    Ich stelle mich zu 100% hinter BSG und seine Ausführungen.
     

    Silverdream

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    B2000
    Ich war auch gleich am Anfang vom LTE Zeitalter dabei. Und das mit der Drossel war mir immer schon bekannt. Ich wünschte die Drossel würde mal aufgemacht werden. Oder zumindest auf 2 Mbit drosseln. Damit könnte ich auch noch leben, den zu Spitzenzeiten, bleibt auch nicht mehr als 3 Mbit übrig.
     

    Waldgeist

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    Tarif
    Vodafone Zuhause 21600 Internet und Telefonie
    Hardware
    Easy Box / Turbo Box
    Auch ich habe jetzt schon gute drei Jahre LTE. Ich wusste von Anfang an, dass es die Drossel gibt, auch wenn sie anfangs nicht zugeschlagen hat. Das Einzige was ich nicht gut finde, ist dass man mir als "Unbedarfen" versichert hat, dass ich mit (damals noch) 10 GB im zwei Personenhaushalt nie an die Grenzen stoßen werde. Aber dass es die Drossel gibt, das war mir völlig bekannt.
     

    BSG

    Member
    Tarif
    LTE Zuhause Internet 50000
    LTE Speed
    50 Mbit/s
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    FritzBox 6842, Funkwerk Dabendorf LTE800
    Das Einzige was ich nicht gut finde, ist dass man mir als "Unbedarfen" versichert hat, dass ich mit (damals noch) 10 GB im zwei Personenhaushalt nie an die Grenzen stoßen werde.

    Ohne den Kunden bzw. seine Gewohnheiten/Anforderungen zu kennen, kann man keine solchen Aussagen machen. Das ist Murks und da gebe ich dir auch recht. Da ist jeder Nutzer selbst aufgefordert, sich und sein Surfverhalten mal ein wenig zu beobachten und entsprechende Schlüsse bei der Auswahl des Vertrages zu ziehen.

    Letztendlich kann man als Kunde in das verbrauchte Volumen auch nur beschränkt eingreifen. Wenn man sich mal anschaut, was alles wie oft und wie große Updates benötigt, da sieht man sein schönes Volumen "für nix" flöten gehen. Das war früher mit Sicherheit auch anders.
     

    nixlos

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    Easybox 904 a.D.
    Solange, bis es auch der letzte begriffen hat. :rolleyes:

    Ja, ich habe auch einen LTE-Vertrag. Seit wann? Seit dem ich hier angemeldet bin. Dürften also etwa 3,5 Jahre sein. Ja, auch ich habe die Zeit miterlebt, in der nicht aktiv gedrosselt wurde. Trotzdem war von Anfang an klar, dass irgendwann dieser Tag kommen würde. Und genau das war auch klar beschrieben, bevor ich meinen Vertrag abgeschlossen habe.

    Dass jemand sein eigenes Volumen nicht im Blick hat, und demzufolge u. U. dabei auf die Nase gefallen ist, ist aber auch nicht Schuld des Anbieters. Es gab (und gibt) durchaus Möglichkeiten, seinen Verbrauch zumindest im Groben überwachen und entsprechend abschätzen zu können.

    Nicht die Tatsache, dass die VZ gegen die Drosselung vorgehen will, ist unbegreiflich. Nur die Tatsache, wie dagegen vorgegangen wird. Und da gibts nun mal nichts zu holen, wie sie nun merken mussten und trotzdem nicht begreifen wollten ...

    Du verstehst nicht, worauf ich hinaus will...Es geht nicht, ob iwo was stand, es geht um die praktische Umsetzung, und die ist/war Verarsche!
    Es gab eine Zeit, da konnte man seinen Verbrauch gar nicht kontrollieren, da die Verbrauchsrechnung als Tool gar nicht vorhanden war.
    Wenn ich da gesehen hätte, dass ich nach einer Woche schon 20 GB weggeballert habe, wäre ich vom Vertrag zurückgetreten. Und da ja nix gedrosselt wurde, (WAS ICH ABER NICHT WUSSTE - für die ganz langsamen: ICH BIN DAVON AUSGEGANGEN, DASS DIE DROSSEL GREIFT, DIES WASR ABER NICHT SO*!), bin ich avon ausgegangen, dass es wohl passt.

    *mal ein Vergleich: wenn ich bei Mercedes ein Auto Probefahre und m ich über die 250 Sachen auf der Autobahn freue, bin ich sicher not amused, wenn mir dann ein Auto geliefert wird, das nicht mal 180 schafft.
    Noch mehr im Sendung mit der Maus Stil kann ich das jetzt nicht erklären.
     
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