Z
Zeus7
Guest
Wenn der Vertrag mit Installationsadresse bzw Bypassadresse eingerichtet ist,
d.h wenn man sozusagen den Vertrag "hat", kann man eine Änderung der
Kundenanschrift beantragen ohne dass einem durch Wegfall der Bypassadresse
Rechte aus dem Vertrag verloren gehen. Das wird bei VF wohl (ähnlich) wie
eine Adressenänderung bei Umzug behandelt.
Probleme hat VF, wenn für Telefonie die Rufnummer geändert werden muß,
weil z.B unterschiedliche Vorwahl-Nummern zu händeln sind. Dadurch kann
die Änderung etwas länger dauern.
Soweit mir bekannt bedeutet das aber nicht, dass keine Installationsadressen mehr
eingerichtet werden. Vielmehr will man wohl existierende Bypässe und damit
verbundene Probleme (in der Telefonie) abbauen.
d.h wenn man sozusagen den Vertrag "hat", kann man eine Änderung der
Kundenanschrift beantragen ohne dass einem durch Wegfall der Bypassadresse
Rechte aus dem Vertrag verloren gehen. Das wird bei VF wohl (ähnlich) wie
eine Adressenänderung bei Umzug behandelt.
Probleme hat VF, wenn für Telefonie die Rufnummer geändert werden muß,
weil z.B unterschiedliche Vorwahl-Nummern zu händeln sind. Dadurch kann
die Änderung etwas länger dauern.
Soweit mir bekannt bedeutet das aber nicht, dass keine Installationsadressen mehr
eingerichtet werden. Vielmehr will man wohl existierende Bypässe und damit
verbundene Probleme (in der Telefonie) abbauen.