Prepaid-Karte deaktiviert: So holen Sie ihr Guthaben zurück

 

Verbraucher, die ihre Prepaidkarte nur sehr sporadisch einsetzen, erleben nicht selten eine negative Überraschung – der Anbieter hat die SIM-Karte deaktiviert. Dies geschieht nach einer bestimmten Zeit wegen „Nichtnutzung“. Bei den meisten Prepaid-Unternehmen muss man daher 1-2 Mal im Jahr die Karte aufladen, mehr dazu hier. Doch was tun, wenn es schon zu spät und die SIM-Karte nicht mehr reaktivierbar ist? Oder wenn man regulär kündigt und sich noch Guthaben auf dem Prepaid-Konto befindet? Wir zeigen, wie man sich noch bestehende Guthaben auszahlen lassen kann und welche Rechte Verbraucher haben.

 

Prepaid Guthaben auszahlen lassen

1. Guthaben darf nicht verfallen

Bereits im Jahr 2011 hat der Bundesgerichtshof entschieden (Urteil vom 09.06.2011, Az. III ZR 157/10), dass noch bestehendes Guthaben bei Prepaidkunden nicht verfallen darf, wenn das Vertragsverhältnis endet. Also wenn man z.B. zu einem anderen Anbieter wechselt oder wegen Nichtnutzung gekündigt wird. Von selbst geschieht die Rückerstattung allerdings nicht, dazu muss man selbst tätig werden. Wie, erfahren Sie unter Punkt 3. Ferner gilt, dass diese Auszahlung nichts kosten darf.

 

Wichtig ist aber zu wissen, dass es eine Verjährungsfrist gibt, die sich aus dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) herleitet. Demnach hat der Kunde nicht unendlich Zeit, noch verbliebenes Guthaben zurückzufordern. Die Frist beträgt 3 Jahre nach Vertragsende, also in dem Fall der Kündigung oder dem Wechsel.

2. Startguthaben außen vor

Auch entschied der BGH, dass die Rückzahlung nur die vom Kunden selbst eingezahlten Beträge betrifft, nicht aber das branchenübliche Startguthaben oder Aktionsboni.

3. Auszahlen lassen: Wie bekomm ich mein Geld bzw. Restguthaben wieder?

Wie schon erwähnt, muss der Prepaid-Anbieter nicht von selbst die Rückzahlung vornehmen, sondern nur auf Wunsch des Kunden. Am besten erledigt man das schriftlich mit einem entsprechenden Formular. Die Verbraucherzentrale hat eine allgemeine Vorlage erstellt (PDF). Noch besser sind aber fertige Vorlagen der jeweiligen Prepaid-Anbieter. Einige, leider längst nicht alle, bieten einen Vordruck. LTE-Anbieter.info hat daher für die wichtigsten Prepaidprovider alle Möglichkeiten und Anträge zur Restguthaben-Auszahlung zusammengesucht.

 

Tipp: Leider bestehen einige auf der Angabe der SIM-Karten Nummer. Die wenigsten Kunden werden diese wahrscheinlich notiert haben. Zu finden einerseits auf der SIM selbst bzw. dem Plastikträger, teils auch im Kundenmenü oder dem Willkommensschreiben/Mails. Wenn Sie diese Information nicht beschaffen können, da durch die Kündigung/Wechsel weder SIM noch Unterlagen vorhanden sind, bleibt nur ein Kontakt zum Kundenservice, in der Hoffnung, dass diese die SIM-Kartennummer nennen können oder die Auszahlung veranlassen.

 

Möglichkeiten und Vordrucke zur Guthabenrückerstattung:

 

» O2 Prepaid Vordruck (PDF)
» Telekom Prepaid Antrag Guthabenrückerstattung (Onlineformular)
» Vodafone Callya -> leider nur über den Kundendienst oder Musterbrief (oben) möglich
» Congstar -> nur über Kundenservice, Vordruck oder schriftlich
» Tchibo -> per Vordruck oder Kundendienst
» Otelo -> Vordruck oder Kundenservice (z.B. kontakt@otelo.de)
» Blau -> Blau Vordruck Guthabenauszahlung (PDF via O2)
» Aldi -> Vordruck oder Kundenservice
» Lidl -> Vordruck oder Kundenservice
» Fonic -> über „mein Fonic“ Kundenmenü, Vordruck oder Kundenservice

 

Sie haben noch einen Vordruck entdeckt? Dann immer her damit, so können wir diese für andere Kunden hinterlegen. Über eine kurze Info hier übers Kontaktformular würden wir uns freuen.

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