Prepaid Guthaben Gültigkeit | Übersicht nach Anbieter

 

Prepaid-Tarife erfreuen sich bei sparsamen Verbrauchern seit jeher größter Beliebtheit. Besonders, nachdem es seit 2019 fast in allen Tarifen auch endlich schnelles LTE gibt und teils sogar 5G. Doch nicht jeder Kunde nutzt die SIM auch intensiv. Nicht selten dient sie nur als Notfall-, Urlaubstelefon oder ähnliches.

 

Doch was viele nicht wissen und erst später schmerzlich erfahren: Prepaid ist keine kostenlose Dauerlösung nach dem Motto „Kaufen und vergessen“! Denn nach einer gewissen Zeit der Inaktivität, können die Anbieter die SIM-Karte tatsächlich deaktivieren. Rufnummer sowie Guthaben sind dann erst einmal weg. Wie Sie das verhindern und im Ernstfall sogar das Geld zurückbekommen, zeigt dieser Ratgeber.

Erinnerung: Prepaid Guthaben aufladen

1. Prepaid-Guthaben meistens nur begrenzt nutzbar

Prepaid-Startersets mit Guthaben (meist 10 Euro Startbetrag), erhält man mit wenigen Klicks im Internet (Vergleich) oder an jeder Supermarktkasse. Natürlich auch inklusive zusätzlicher Auflade-Voucher für z.B. 5, 15 oder 30 Euro. Doch wurde dieses Guthaben einmal aufgeladen, ist es nicht unbegrenzt „haltbar“! Wer also ein Zweithandy damit bestückt und nach einigen Jahren erst wieder aus der Schublade kramt, wird aller Wahrscheinlichkeit nach „keine SIM“ im Display lesen.

 

Der Grund ist einfach: Fast alle Anbieter arbeiten mit einer Art Verfallsdatum, begrenzen also Lebenszeit der SIM-Karte bei Inaktivität. Das Fachwort heißt hier „Aktivitätszeitraum“ (AZR). Doch wer meint, nur hin und wieder mal ein Telefonat für 9 Cent führen zu müssen, irrt. Dies reicht leider meist nicht aus. Unter „Aktivität“ wird nämlich im Regelfall die Aufladung des Guthabens verstanden. Erst diese verlängert den Aktivitätszeitraum erneut um mehrere Monate oder Jahre. Um wie viel, hängt vom jeweiligen Prepaidanbieter und teils sogar dem aufgeladenen Betrag ab. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.

Aktivitätszeitfenster durch Aufladung wurde verlängert

Aktivitätszeitraum durch Aufladung regelmäßig verlängern um Kündigung vorzubeugen | Bild: LTE-Anbieter.info

2. Guthaben-Gültigkeitsdauer bei den meistgenutzten Prepaid-Anbietern

Wir haben für Sie die Bedingungen der beliebtesten Prepaidmarken recherchiert. Da es hierzulande über 50 Marken gibt, können wir leider nicht alle berücksichtigen. Auf die gewählten, entfällt aber der Großteil aller in Deutschland verkauften Prepaid-Karten. Wer eine Nischenmarke wie Nettocom, Norma-Mobil oder Kauflandmobil nutzt, kontaktiert am besten den Kundenservice.

 

Callya (Vodafone): Laut der Vodafone-Hilfe (Quelle), sind Guthaben bei Callya „unbefristet gültig“ und auch das „Guthaben verfällt nicht“. Das klingt erstmal gut, doch der Teufel steckt im Detail. Denn Vodafone konkretisiert folgend, dass nach 90 Tagen Nichtnutzung der Callya-Zugang gekündigt werden kann. Ich selbst habe aber auch nach über 1 Jahr noch keine Nachricht erhalten, trotz fehlender Ausladung. In der Praxis kann die Frist also teils stark abweichen. Informiert wird der Kunde aber vorher per SMS. Folgend hat man 4 Wochen Zeit, dem zu widersprechen bzw. Guthaben aufzuladen. Alternativ können Sie auch (mit der Callya-SIM) die Servicenummer 12007 anrufen und den Anweisungen der Bandansage folgen. Reagiert der Nutzer nicht im angegebenen Zeitraum, erfolgt die finale Sperrung. Doch auch nach der Kündigung lässt Vodafone noch mit sich sprechen. Zumindest im Zeitfenster von 90 Tagen danach. Und zwar unter der 0172 229 0 229 (aus dem Ausland die +49172 229 0229).

 

Aldi-Talk: Deutschlands beliebtester Prepaider nennt den relevanten Zeitraum für Aldi-Talk übrigens „Aktivitätszeitfenster“. Die Länge richtet sich stets nach der Höhe der Aufladung. Neue Starterkits sind nach Freischaltung erstmal 12 Monate sicher. Jede weitere Guthabenaufstockung verlängert das Zeitfenster: 5 € um 4 Monate, 15 € um 1 Jahr und 30 € sogar 2 Jahre. Unter www.meinalditalk.de oder in der App, kann sogar die Restdauert eingesehen werden. Alternativ über die Tastenkombination *102# + Wählen. Unser Erfahrung nach, ist Aldi hier ziemlich konsequent. Falls das Aktivitätsfenster aufgebraucht ist (Info per SMS), haben Aldikunden noch 2 Monate Zeit, mittels Aufladung eine Sperrung abzuwenden. [Quelle]

 

Lidl-Connect: Bei Lidl fanden wir leider weder in der Hilfe noch den AGB einen Hinweis zur Handhabung. Daher blieb nur die Anfrage an den Support. Die Antwort: „Der Gültigkeitszeitraum der SIM-Karte selbst ist abhängig von Ihrer letzten Aufladung.“ Konkret nannte man 6 Monate für Aufladung zwischen 5 – 15 EUR und darüber 12 Monate. Nach Ablauf erhält der Kunde auch bei Lidl eine Info-SMS, dass die SIM-Karte bald aufgrund von Inaktivität gesperrt wird. Es folgt wieder eine 3 Monatsfrist, in der die endgültige Löschung letztmalig durch aufladen verhindert werden kann.

 

Blau: Bei Blau hat man es deutlich einfacher, die Gültigkeitsdauer herauszufinden. Hier wird der verbliebene Zeitraum im Kundenmenü direkt unter „Mein Guthaben“ ausgegeben. Alternativ ist die Kurzwahl *102# möglich. Eine Erinnerung gibt’s zudem per SMS.

 

Blau Guthabengültigkeit Prepaid

Screenshot Blau Guthabengültigkeit im Kundenmenü

 

Auch die restlichen Konditionen sind problemlos in der Hilfe einsehbar. Dort heißt es „Die Nutzungsdauer des Starterpaketes beträgt 6 Monate.“ Je nach Aufladehöhe, verlängert sich die Dauer um 6 Monate (< 2,50 €) bzw. 1 Jahr (< 2,50 €). Erfolgt dies nicht, wird 2 Monate nach Ablauf unwiderruflich gekündigt.

 

Congstar: Leider findet man bei congstar zu den „Prepaid wie ich will“ Paketen auch keine genaue Zeitangabe. Nur der Support im Forum spricht davon, dass eine Guthabenaufladung „innerhalb von 15 Monaten erfolgen“ sollte, um eine Kündigung zu vermeiden. Also 1 Jahr + 3 Monate Kulanzfrist sozusagen. Das scheint aber eher eine Richtgröße zu sein, denn einige unserer Prepaid-SIMs wurden schon über 4 Jahre nicht aufgeladen und funktionieren noch. Der Congstar-Support gibt ferner an, dass man über eine etwaige Kündigung „per SMS“ informiert wird (FAQ). Falls die Kündigung zugegangen ist, kann der Kunde diese in einer Frist von 50 Tagen entkräften, indem er mindestens 15 Euro auflädt. Nach diesem Zeitraum soll man sich an den congstar-Kundenservice wenden, der nochmals bis 4 Wochen später die endgültige Deaktivierung verhindern kann.

 

Magentamobil Prepaid (Telekom): Echtes Prepaid findet man bei der Telekom nur im „Basic-Paket“. Ansonsten werden mindestens 2.95 € á 4 Wochen für MagentaMobil Prepaid S abgezogen. Leider gibt es abermals weder in den AGB noch FAQ einen Passus zur Handhabung bei Nichtnutzung oder dem Aktivitätszeitraum. Vielmehr scheint hier wieder eine „Kann“-Bestimmung zu gelten. Im Hilfsforum zumindest schreibt der Support, dass man eine Deaktivierung vermeidet, indem man wenigstens alle 24 Monate eine Aufladung vornimmt. Der kleinst mögliche Betrag in Form von Vouchern ist bei der Telekom 15 Euro. Demnach wären die Bedingungen hier recht human finden wir. Sollte die Karte doch einmal abgestellt werden, gilt wie üblich die 3 Monatsregel für die eigene Rufnummer oder zum Widerspruch.

 




 

O2 Prepaid: Leider versteckt, wie viele andere Anbieter, auch O2 den Hinweis zur richtigen Handhabung des Guthabenverfalls. Nur in unter FAQ -> „so prüfst du dein Guthaben“ sowie Service -> „Muss ich mein Guthaben regelmäßig aufladen“, fanden wir zum Schluss den Passus „Achte darauf, dein Guthaben spätestens alle sechs Monate aufzuladen, da ansonsten der Anspruch auf die Rufnummer verfällt.“. Damit zieht O2 die Zügel deutlich stärker an als die Konkurrenz. Nach dem Aktivitätszeitfenster ist man noch 2 Monate erreichbar, kann aber selbst nicht mehr telefonieren oder surfen (eingehende Anrufe weiter möglich). Wird die Karte dann nicht nachgeladen, erfolgt die Löschung. Informiert wird man wieder per SMS. Mehr über O2-Prepaid hier.

 

Es gibt zwar einen kostengünstigen „Trick“, doch der sei nur erfahrenen Nutzern nahegelegt. Nutzerberichten zufolge langt es, alle 6 Monate 1 Cent direkt zu überweisen. Wir haben das getestet und scheinbar klappt es wirklich! Der Grund: O2 sieht erfreulicher Weise keinen Mindestbetrag zur Aufladung vor, wie alle anderen Anbieter. Die Kontonummer und Anweisungen erhält man durch das Schicken einer leeren SMS an die 56656 (funktioniert z.B. auch bei Blau). Demnach muss die Überweisung im Verwendungszweck die Prepaid-Rufnummer mit einer vierstelligen Kundenkennzahl (abcd), also: 01xx-Nummer-abcd enthalten. Diese Kennzahl steht in der SMS. Ansonsten wie gewohnt über einen im Handel erhältlichen O2 Auflade-Voucher.

 

Tchibo: Der Kaffeeröster Tchibo hat leider Mitte 2022 seine AGB hinsichtlich der Aufladungsbedingungen geändert. Zuvor reichte es, „innerhalb von 12 Monaten eine kostenpflichtige Verbindung herstellen. Dies kann ein kostenpflichtiges Telefonat, ein SMS oder eine Internetverbindung sein“. Mittlerweile ist aber ein weiterer Punkt hinzugekommen. So heißt es jetzt in den AGB (PDF) unter Punkt 11.1., dass Prepaidkarten gekündigt werden können, „[…] wenn der Kunde über die SIM-Karte innerhalb der letzten 365 Tage weder kostenpflichtige Sprach- noch Datenverbindungen hergestellt oder entgegengenommen hat und in dieser Zeit keine Guthabenaufladung vorgenommen hat. Es muss also auch bei Tchibo nun mindestens eine Aufladung in 12 Monaten vorgenommen werden.

 

Fonic: Der Anbieter Fonic gilt als letzter Geheimtipp, wo man keine Gängelung bei Nichtnutzung fürchten muss. Das können wir selbst bestätigen, auch nach Jahren war die SIM noch nutzbar und alles Guthaben da. Seit ca. 2021 gibt es aber eine kleine Neuerung. Aktuell reich es aus, einmal im Jahr eine Aktivität zu verursachen. Also eine SMS, ein Gespräch (aktiv anrufen) oder eine aktivierte Internetverbindung. Zuvor galt bei Fonic „[…] keine Mindestnutzung oder Mindestaufladung […]“ (Zitat Kundendienst von 2020). Allerdings wurden wir hier weder in den AGB noch der Hilfe fündig, um dies zu verifizieren. Also musste abermals der Kundendienst bemüht werden. Gut möglich zudem, dass Fonic irgendwann die Praxis doch noch ändert…

 

Fonic Chat Aktivitätszeitraum Prepaid

Auszug Fonic-Service Chat

 

Otelo: Die Tochtermarke von Vodafone macht glücklicher Weise konkrete Angaben in den FAQ. Dort heißt es „Dein Guthaben verfällt nicht und ist immer gültig.“ Aber auch bei Otelo gilt, dass nach 12 Monaten ohne Nutzung die Kündigung erfolgt. Einmal im Jahr muss also aufgeladen werden. Informiert wird per SMS.

 

Beachten Sie zudem: Die Konditionen können sich ggf. zwischenzeitlich geändert haben. Auch wenn die Anbieter eher selten Änderungen in diesem Punkt vornehmen. Es empfiehlt sich daher im Zweifel (oder für andere Anbieter) immer der Blick in die AGB Ihres Anbieters (auf der Homepage). Dort müssen eigentlich die Konditionen der Karten- und Guthabengültigkeit verzeichnet sein – oder wenigstens in den FAQ´s. Doch in unseren Recherchen fanden wir heraus, dass längst nicht alle Unternehmen klare Regel benennen, sondern teils nach eigenem Gusto handeln. Auch ist manchmal zu beobachten, dass mitunter fallabhängig und nicht rein nach den AGB vorgegangen wird. Oft half erst die Anfrage beim Support.

 




3. Gibt es einen Anbieter ohne Begrenzung?

Ja, wie im vorherigen Abschnitt zu lesen, ist der letzte verbliebene Kandidat zurzeit leider Fonic. Als Alternative empfehlen wir Tchibo, wo es reicht, einmal im Jahr eine SMS zu versenden oder für 9 Cent kurz jemand anzurufen. Auch die Telekom mit MagentaMobil Prepaid scheint in punkto SIM-Kartengültigkeit sehr human zu agieren. Wenn man wenigstens alle 1,5-2 Jahre mal einen kleinen Betrag auflädt, ist alles im grünen Bereich. Nur O2 erschreckte uns mit seiner 6 Monats-Auflade Policy. Der Vorteil ist aber, dass hier prinzipiell auch die Überweisung von 1 Cent reicht. Es gibt also etliche Möglichkeiten, die Prepaidkarte dauerhaft zu behalten, auch wenn man sie nicht oder extrem selten braucht.

4. Übersichtstabelle: So lange ist das Guthaben je Anbieter gültig

In der folgenden Tabelle haben wir noch einmal alle wichtigen Infos zusammengefasst.

 

Anbieternötige AktivitätZeitabstandVerlängerum umQuelle
Dt. TelekomAufladung24 Monate24 MonateSupport
congstarAufladung15 Monate15 MonateSupport
Vodafone (Callya)Aufladung90 Tage90 TageVF-Hilfe
O2 PrepaidAufladung6 Monate6 MonateO2 Hilfe/FAQ
BlauAufladung6 Monate bis 1 Jahr< 2,50 € = 6 Monate
> 2,50 12 Monate
Blau Hilfe
Aldi-TalkAufladung4 Monate bis 2 Jahre5 € = 4 Monate
15 € 1 Jahr; 30 € 2 Jahre
Aldi Info-PDF
Lidl-ConnectAufladung6 Monate bis 1 Jahr5-15 € = 6 Monate
darüber 1 Jahr
Support
TchiboAufladung12 Monate12 MonateSupport
OteloAufladung12 Monate12 MonateHilfe/FAQ
Fonicmind. 1 Anruf / SMS12 Monate12 MonateSupport

5. Wie erfolgt die Kündigung?

Ganz ohne Vorwarnung darf die SIM natürlich nicht einfach deaktiviert werden. Allerdings agieren viele Unternehmen unserer Meinung nach etwas perfide, um gerade die Bedarfsnutzer (Notruf- oder Urlaubshandy etc.) in die Falle laufen zu lassen. Denn es ist nicht vorgeschrieben, WIE die Informierung erfolgen muss. Die Unterrichtung kann per SMS, Mail oder Post erfolgen. Doch wer das Handy lange ungenutzt (ausgeschaltet) rumliegen hat, wird natürlich die SMS kaum lesen. Daher wählen unserer Erfahrung nach fast alle diesen Weg. Obwohl unserer Redaktion für die Berichterstattung (Tests etc.) in den vergangenen Jahren über ein Dutzend Prepaidprovider angemeldet hatte, bekamen wir nicht einmal postalisch eine Information zur drohenden Deaktivierung. In zwei Fällen gab es eine E-Mail (Fonic, Vodafone). Ansonsten erloschen die lange nicht verwendeten SIMs ungeachtet, da wir natürlich die SMS nie erhielten. Denn die SIM Karten wurden nach dem Test in einer Schale verwahrt.

 

Nach Zugang der Kündigungsandrohung, hat man übrigens 1-3 Monate Zeit (variiert) um gegenzusteuern, sprich den Account aufzuladen. Genauere Details finden Sie im jeweiligen Schreiben/SMS. Sofern man die Bedingungen gegen die Nichtaktivität erfüllt hat, beginnt der Counter erneut zu ticken. Wie groß der Zeitgewinn ist, hängt teils von der Höhe des aufgeladenen Betrages und dem Anbieter ab – siehe Punk 2 & 4 oben.

 

Unser Rat für Gelegenheitsnutzer: Schalten Sie das Handy wenigstens 3-4 Mal im Jahr ein, um ggf. eine Abschaltungsinfo nicht zu verpassen. Ansonsten hilft es, den Termin der nächst nötigen Aufladung einzutragen. Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, erteilt dem Anbieter eine Einzugsermächtigung.

6. Wozu lassen die Prepaidanbieter SIM-Karten ablaufen?

Das hat gleich mehrere Gründe. Zum einen bereinigt die Maßnahme natürlich „Karteileichen“ und hält so die Nutzerzahlenstatistik der Mobilfunkanbieter halbwegs aktuell. Immerhin gibt es in Deutschland deutlich mehr SIM´s wie Einwohner (>100 Mio). Andererseits kostet vergebene Rufnummern dem Provider Geld. Nutzt ein Kunde das Angebot längerfristig nicht (absichtlich oder unabsichtlich), ist das unterm Strich ein Minusgeschäft. Durch die Erinnerung erneut den Account aufzuladen, wird sichergestellt, dass der Kunde seine SIM bei Nichtbedarf entweder kündigt oder mal wieder nutzt bzw. Umsatz generiert.

 

Es gibt aber einen noch profaneren Grund: Nachdem 2011 gerichtlich entschieden wurde, dass ungenutztes Guthaben bei Prepaidkunden nicht verfallen darf (siehe Punkt 8), sind viele einfach dazu übergegangen, die Vertragsbeziehung zu begrenzen. Ausschlaggebend ist hier der schon erwähnte Aktivitätszeitraum.

7. Prepaid-Karte deaktiviert: Das können sie tun!

Falls Sie die Benachrichtigung über die drohende Kartensperrung wegen Inaktivität nicht erhalten oder ignoriert haben, erfolgt meist spätestens nach 1 Monat die Stilllegung. Ganz aussichtslos ist aber auch dann ein Einspruch nicht. Mehr dazu hier in unserem Spezial zu abgelaufenen Prepaid-SIMs.

8. Guthaben weg? So holen Sie Ihr Geld zurück!

Falls es doch einmal zum Fall der Fälle gekommen sein sollte und sich die Kündigung nicht rückgängig machen lässt, gibt es immerhin einen Trost. Denn das einmal eingezahlte und übrige Guthaben ist nicht verloren! Denn die Anbieter dürfen dies nicht einfach einbehalten. Doch von selbst erhalten Sie keinen Cent, man muss also selbst aktiv werden. Aber keine Panik, das dauert kaum 5 Minuten und kann sich mitunter richtig lohnen. Alle Hintergründe und wie Sie alles richtig beantragen, erfahren Sie hier in unserem Ratgeber zur Guthabenauszahlung.

 

PS: Gleiches gilt natürlich für alle, die ihre Prepaid-Nummer regulär gekündigt haben und/oder zu einem anderen Anbieter gewechselt sind. Auch dann kann selbstverständlich verbliebenes Guthaben ausgezahlt werden.

Weiterführendes

» Prepaid-Tarife im Vergleich
» LTE trotz Schufaeintrag?
» Restliches Datenvolumen abfragen ohne App?!

 

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