{"id":24595,"date":"2017-04-04T09:01:09","date_gmt":"2017-04-04T07:01:09","guid":{"rendered":"http:\/\/www.lte-anbieter.info\/lte-news\/?p=24595"},"modified":"2023-04-03T12:51:11","modified_gmt":"2023-04-03T10:51:11","slug":"stream-on-zum-scheitern-verurteilt-wegen-verletzung-der-netzneutralitaet","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lte-anbieter.info\/lte-news\/stream-on-zum-scheitern-verurteilt-wegen-verletzung-der-netzneutralitaet","title":{"rendered":"Stream On zum Scheitern verurteilt wegen Verletzung der Netzneutralit\u00e4t?"},"content":{"rendered":"<p>\u201eStream On\u201c hei\u00dft der neue Vorsto\u00df der Telekom in punkto unendliches Streaming ohne echte LTE-Flatrate. Denn das begrenzte Datenvolumen bleibt nat\u00fcrlich weiter bestehen. Neu ist wieder mal die Bevorzugung bestimmter Anbieter, deren Nutzung durch den Kunden nicht aufs regul\u00e4re Highspeedvolumen angerechnet wird, also unendliche Nutzung erlaubt. Doch ist das eigentlich rechtlich m\u00f6glich? Ganz so einfach ist die Sache n\u00e4mlich nicht \u2026<!--more--><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Netzneutralit\u00e4t wieder auf der Kippe?<\/h2>\n<div class=\"pic_r\"><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.lte-anbieter.info\/lte-news\/wp-content\/uploads\/2017\/04\/netzillu.jpg\" width=\"280\"><\/div>\n<p>Die <a href=\"https:\/\/www.lte-anbieter.info\/lte-provider\/telekom\/telekom-lte.php\" data-internallinksmanager029f6b8e52c=\"32\" title=\"LTE- und 5G-Tarife der Deutschen Telekom zeigen\">Deutsche Telekom<\/a> wagt mit den <a href=\"https:\/\/www.lte-anbieter.info\/lte-news\/stream-on-kostenlose-unlimitierte-musik-und-video-flat-von-der-telekom\">neuen Stream-On Paketen<\/a> f\u00fcr Musik und Video einen mutigen Sprung nach vorn. Unter bestimmten Voraussetzungen, k\u00f6nnen Telekomkunden n\u00e4mlich per LTE unendlich viel Musik und Videostreams genie\u00dfen. Erh\u00e4ltlich ab 19.4. kostenlos zu den <a href=\"https:\/\/www.lte-anbieter.info\/lte-provider\/telekom\/telekom-lte.php#smartphone\">MagentaMobil-Tarifen<\/a>. Ab der Variante &#8222;M&#8220; ist Musikstreaming inklusive und ab &#8222;L&#8220; zus\u00e4tzlich eine Videoflat. Sofern noch zus\u00e4tzlich der Festnetzinternetzugang \u00fcber die Telekom gebucht wird (MagentaEINS) ist sogar HD-Qualit\u00e4t m\u00f6glich.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Der Haken an der Sache: Das ganze gilt nur f\u00fcr \u201eangebundene Partner\u201c, wie es so sch\u00f6n hei\u00dft. Dienste, wie waipu.TV oder Zattoo geh\u00f6ren beispielsweise nicht dazu, so dass diese ganz normal auf das Highspeed LTE-Volumen angerechnet werden. Zwar ist der Service f\u00fcr MagentaEINS-Kunden kostenlos \u2013 dennoch handelt es sich klar um eine Verletzung der sogenannten Netzneutralit\u00e4t. Dieser Pr\u00e4misse nach, d\u00fcrfen Netzanbieter prinzipiell keinem Internetservice eine Bevorzugung oder Benachteiligung einr\u00e4umen. Denn sonst k\u00f6nnte z.B. die Telekom einfach vermeintlich nicht lukrative Anbieter ausbremsen und lohnende Partner im eigenen Netz priorisiert zum Kunden streamen. Und genau das k\u00f6nnte mit den Stream-On Paketen wieder passieren, mehr denn je!<\/p>\n<h2>Nicht das erste Mal&#8230;<\/h2>\n<p>Eine Spotify-Flatrate, welche das Datenvolumen nicht tangiert, hatte die Deutsche Telekom bereits vor nicht allzu langer Zeit im Angebot (2012 eingef\u00fchrt). Vor fast genau einem Jahr, kippte der Konzern aber die Tarifoption zum \u00c4rger vieler Kunden. Am 28.4.2016 war schlie\u00dflich <a href=\"https:\/\/telekomhilft.telekom.de\/t5\/Blog\/Anderungen-bei-quot-Music-Streaming-quot\/ba-p\/1792545\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Schluss mit unendlichem Musik-Streaming<\/a>. Seit diesem Termin wurde der Musikdienst wieder ganz normal aufs Highspeedvolumen des Kunden angerechnet. Wer sein Kontingent innerhalb eines Monats verbrauchte und in die Datendrossel rutschte, surfte also mit 64 Kbit weiter, was eine Spotify-Nutzung unm\u00f6glich macht. <\/p>\n<h2>Gesetzliche Regelung in der EU<\/h2>\n<p>Hintergrund zu diesem Schritt war aber weniger ein wirtschaftliches Kalk\u00fcl, wie man vielleicht reflexartig meinen m\u00f6chte. Vielmehr steckt dahinter die <a href=\"https:\/\/eur-lex.europa.eu\/legal-content\/DE\/TXT\/PDF\/?uri=CELEX:32015R2120&#038;from=DE\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">EU-Verordnung 2015\/2120<\/a> zur Netzneutralit\u00e4t, welche Ende April 2016 in Kraft trat. Dieser ist \u00fcbrigens auch endlich die freie Routerwahl zu verdanken. So sieht die Verordnung unter Ziffer (7) vor, dass ein Endnutzer das Recht haben soll \u201e<em>\u00fcber ihren Internetzugangsdienst ohne Diskriminierung Informationen und Inhalte abrufen [&#8230;]<\/em>\u201c zu k\u00f6nnen. Da die Telekom aber das unlimitierte Musik- und Videostreaming nur mit wenigen Partnern freischaltet, liegt wieder eine Diskriminierung vor. Auch auf Seiten der Inhaltsprovider. Weil in der Praxis ein junges Streaming-Startup, sofern es kein Partner werden w\u00fcrde, stets benachteiligt w\u00e4re. Schlie\u00dflich w\u00fcrde kaum ein Kunde dort freiwillig sein Volumen \u201everblasen\u201c, wenn das wo anders ganz \u201eumsonst\u201c m\u00f6glich ist. Mag der Dienst noch so gut sein.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Deutlich konkreter wird dabei im Papier die Ziffer 8: \u201e<em>Bei der Bereitstellung der Internetzugangsdienste sollten Anbieter dieser Dienste den <u>gesamten Datenverkehr<\/u> ohne Diskriminierung, Beschr\u00e4nkung oder St\u00f6rung, ungeachtet des Senders, des Empf\u00e4ngers, des <u>Inhalts<\/u>, der Anwendung, des Dienstes oder des Endger\u00e4ts, gleich behandeln.<\/em>\u201c<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Es gibt nur wenige Beispiele, bei denen eine Sonderbehandlung technisch sinnvoll und n\u00f6tig ist. Deshalb gelten hier auch Ausnahmen. Beim LTE-Mobilfunk ist das \u201e<a href=\"https:\/\/www.lte-anbieter.info\/volte\/\">VoLTE<\/a>\u201c \u2013 also <a href=\"https:\/\/www.lte-anbieter.info\/volte\/\" data-internallinksmanager029f6b8e52c=\"7\" title=\"mehr \u00fcber VoLTE (LTE-Telefonie) erfahren\">Voice over LTE<\/a>. Hier akzeptiert der Gesetzgeber eine Bevorzugung, da es sich hier um einen Spezialdienst handelt. Im Festnetzbereich w\u00e4re dies das sogenannte \u201eIPTV\u201c \u2013 also Fernsehen \u00fcber Internet. Ohne eine gewisse Bevorzugung der Daten, k\u00f6nnten die Provider keinen (halbwegs) st\u00f6rungsfreien TV-Empfang sicherstellen. Sonderbehandlung hei\u00dft hier aber nicht einfach nur \u201ePriorisierung\u201c, diese ist auch bei VoLTE oder IPTV nicht erlaubt. Vielmehr muss f\u00fcr den Dienst eine \u201elogische\u201c Trennung zum \u201enormalen\u201c Internetzugang des Kunden erfolgen.<\/p>\n<h2>Schlupfloch \u201eZero Rating\u201c<\/h2>\n<div class=\"banner1\">\n<script type=\"text\/javascript\"><!--\ngoogle_ad_client = \"ca-pub-2912090649858721\";\n\/* 4GNeews1 *\/\ngoogle_ad_slot = \"2660295288\";\ngoogle_ad_width = 300;\ngoogle_ad_height = 250;\n\/\/-->\n<\/script><br \/>\n<script type=\"text\/javascript\"\nsrc=\"\/\/pagead2.googlesyndication.com\/pagead\/show_ads.js\">\n<\/script><\/p>\n<\/div>\n<p>Wie so oft, finden Unternehmen f\u00fcr jedes Problem eine rechtliche L\u00fccke. Dass die EU-Schutzmechanismen f\u00fcr die Netzneutralit\u00e4t scheinbar doch ungen\u00fcgend sind, zeigt das Beispiel des sogenannten <b>Zero-Ratings<\/b>. Dabei handelt es sich eben um genau solche Dienste, die dem Kunden kein Datenvolumen f\u00fcr XYZ anrechnen. Wie eben bei \u201eStream On\u201c der Telekom. Diese Gesch\u00e4ftsmodelle sind demnach nicht prinzipiell erlaubt, allerdings auch nicht verboten. Allerdings auch nur dann, wenn der Telekommunikationsanbieter bei Aufbrauchen des regul\u00e4ren Datenvolumens die \u00dcbertragungsgeschwindigkeit senkt (hier w\u00fcrde schon z.B. ein senken auf 50 MBit reichen). Dies scheint allerdings bei Stream on nicht der Fall zu sein \u2026<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>Der Kern des Problems ist einfach! <u>Entweder die Telekom l\u00e4sst mit ihren Dienst in den entsprechenden Tarifen alle Musik- und Videostreaming Anbieter ungedrosselt zu oder keine<\/u>. Ein gutes Beispiel daf\u00fcr w\u00e4re <a href=\"https:\/\/www.lte-anbieter.info\/tarife\/o2\/o2-mobile.php\">O2-Free<\/a>. Die Tarife erlauben es allen Kunden, weiter unendlich zu surfen, wenn das Highspeedvolumen aufgebraucht ist, nur eben mit reduzierter Datenrate. Wie wir <a href=\"https:\/\/www.lte-anbieter.info\/tarife\/o2\/o2-free-testbericht.php\">im Test zeigen konnten<\/a>, klappt das nicht nur mit Musikstreaming, nein auch mit allen g\u00e4ngigen Videoportalen. Hier wird also keiner direkt oder indirekt diskriminiert, alle surfen in der Drossel mit 1 MBit weiter und k\u00f6nnen im Internet alles zu den gleichen Konditionen bewerkstelligen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Eine selektive Auswahl, wie im Fall der Telekom, ist unter den gesetzlichen Rahmenbedingungen unserer Ansicht nach fraglich. Auf der Pressekonferenz zu &#8222;Stream on&#8220; war zumindest davon die Rede, dass prinzipiell <u>alle Partner mitmachen k\u00f6nnen<\/u>, der Dienst also allen Anbietern offen stehe. Ob diese Partnerschaften allerdings so einfach sind, wenn man nicht eine gewisse Kerngr\u00f6\u00dfe hat, wird sich zeigen. Gerne schm\u00fcckt man sich mit starken Marken a la Netflix oder Amazon. Es k\u00f6nnte also gut sein, dass der Versuch wie 2016 abermals fehlschl\u00e4gt, sofern keiner gegen derartige Zero-Rating-Angebote im Zuge der Bewahrung der Netzneutralit\u00e4t vorgeht. Das letzte Wort ist hier sicher noch nicht gesprochen.<\/p>\n<h2>Update<\/h2>\n<p>Wie wir schon im Vorfeld vermuteten, scheint die Bundesnetzagentur bereits an einer Pr\u00fcfung. Das berichtet zumindest das Portal <a href=\"https:\/\/www.golem.de\/news\/netzneutralitaet-bundesnetzagentur-prueft-stream-on-option-der-telekom-1704-127128.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">golem.de<\/a>. Man wolle sich das Angebot genau ansehen, einen Versto\u00df gegen die Netzneutralit\u00e4t liege aber bis jetzt nicht vor. Entscheidend sei n\u00e4mlich ein kleiner aber feiner Fakt! Wenn der Kunden sein regul\u00e4res Highspeedvolumen verbraucht hat und gedrosselt wird, geht auch Speedon nicht mehr bzw. arbeitet ebenfalls mit 64 kBit. Dieser Punkt k\u00f6nnte ausschlaggebend sein.<\/p>\n<h2>Update 20.04.<\/h2>\n<p>Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) k\u00fcndigte an, ebenfalls das neue Angebot der Telekom n\u00e4her pr\u00fcfen zu wollen. Dennoch relativierte die Politikerin, man wolle nicht vorschnell urteilen. Es sollte prinzipiell nat\u00fcrlich \u201e[\u2026] m\u00f6glich sein, neue Angebote zu entwickeln, ehe man gleich sagt: Das geht nicht&#8220;. <\/p>\n<h2>Update 22.11.2018<\/h2>\n<p>Das Verwaltungsgericht K\u00f6ln hat der Klage der Bundesnetzagentur stattgegeben. Demnach ist Stream on t\u00e4tsichlich &#8222;illegal&#8220; und verst\u00f6\u00dft gegen die Netzneutralit\u00e4t. Das Hauptverfahren steht aber noch aus, mehr dazu <a href=\"https:\/\/www.lte-anbieter.info\/lte-news\/stream-on-illegal\">hier<\/a>.<\/p>\n<h3>Wissenswertes zum Thema:<\/h3>\n<p>\u00bb <a href=\"https:\/\/www.lte-anbieter.info\/details\/TelekomStart\" target=\"_blank\" rel=\"nofollow noopener\">hier gehts zur Telekom<\/a><br \/>\n\u00bb <a href=\"https:\/\/www.lte-anbieter.info\/allnet\/tarifvergleich.php\">LTE Allnet-Flats vergleichen<\/a><br \/>\n\u00bb <a href=\"https:\/\/www.lte-anbieter.info\/lte-news\/unbegrenzte-lte-flat-anbieter\">Gibt es schon LTE-Tarife ohne Drosselung?<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div class=\"quellenews2\">\nBild: \u00a9 Christa Eder &#8211; Fotolia.com\n<\/div>\n<div style='text-align:center' class='yasr-auto-insert-visitor'><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u201eStream On\u201c hei\u00dft der neue Vorsto\u00df der Telekom in punkto unendliches Streaming ohne echte LTE-Flatrate. 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