Bei der Diskussion um Orte, die aufgrund teilweise vorhandener Breitbandanschlüsse nicht beim LTE-Ausbau berücksichtigt werden, obwohl DSL und Ähnliches für die Bevölkerung nicht zur Verfügung steht, ist ja eine interessante Frage aufgekommen: Ist LTE gerichtlich einklagbar? Die Bundesnetzagentur hat ja festgelegt, dass LTE für den Ausbau der weißen Flecken genutzt werden soll. Ist das rechtlich bindend? Kennt sich jemand von euch mit der Materie aus?