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- FM300 + EB 803A
Zum Nachmachen teile ich mit:
Das Schreiben von Vodafone wegen (angeblicher) Überschreitung des gebuchten Highspeed-Volumens
habe ich in etwa wie folgt beantwortet:
Ihre Behauptung, dass mein Durchschnittsverbrauch "in den letzten 4 Wochen" 34,82 GB betrug, weise
ich als unbewiesen zurück. Da seit dem 12. d.Monats wieder volles Volumen zur Verfügung steht,
erwarte ich künftig überprüfbare Zeitangaben. Die Überprüfbarkeit von mir verbrauchtem Volumen beinhaltet,
dass Sie mir u.a. folgendes nachweisen:
Wo kann ich in "Mein Vodafone" das verbrauchte Highspeed-Volumen prüfen?
Wenn Sie mir eine Überschreitung des gebuchten Highspeed-Volumens vorwerfen,
erwarte ich von Ihnen Aufzeichnungen wie etwa auch im EVN. Solange Sie dazu nicht in
der Lage sind, müssen Sie damit rechnen, dass ich Ihre diesbezüglichen Behauptungen als
unbewiesen zurückweisen werde. Außerdem werde ich bei vorsätzlicher Nichterfüllung Ihrer
vertraglichen Verpflichtungen durch Restriktion auf UMTS-Geschwindigkeiten Sie
zur Erfüllung Ihrer vertraglichen Pflichten mahnen.
Meine privaten Aufzeichnungen von verbrauchten Volumen lauten wie folgt:
Stelle anheim, Ihre Behauptungen ebenfalls nachprüfbar zu gestalten.
Wenn Sie mir künftig mehr Highspeed-Volumen anbieten wollen, dann erwarte ich ein
Angebot mit "Ross und Reiter" und kein Ratespiel !
Das Schreiben von Vodafone wegen (angeblicher) Überschreitung des gebuchten Highspeed-Volumens
habe ich in etwa wie folgt beantwortet:
Ihre Behauptung, dass mein Durchschnittsverbrauch "in den letzten 4 Wochen" 34,82 GB betrug, weise
ich als unbewiesen zurück. Da seit dem 12. d.Monats wieder volles Volumen zur Verfügung steht,
erwarte ich künftig überprüfbare Zeitangaben. Die Überprüfbarkeit von mir verbrauchtem Volumen beinhaltet,
dass Sie mir u.a. folgendes nachweisen:
Wo kann ich in "Mein Vodafone" das verbrauchte Highspeed-Volumen prüfen?
Wenn Sie mir eine Überschreitung des gebuchten Highspeed-Volumens vorwerfen,
erwarte ich von Ihnen Aufzeichnungen wie etwa auch im EVN. Solange Sie dazu nicht in
der Lage sind, müssen Sie damit rechnen, dass ich Ihre diesbezüglichen Behauptungen als
unbewiesen zurückweisen werde. Außerdem werde ich bei vorsätzlicher Nichterfüllung Ihrer
vertraglichen Verpflichtungen durch Restriktion auf UMTS-Geschwindigkeiten Sie
zur Erfüllung Ihrer vertraglichen Pflichten mahnen.
Meine privaten Aufzeichnungen von verbrauchten Volumen lauten wie folgt:
Stelle anheim, Ihre Behauptungen ebenfalls nachprüfbar zu gestalten.
Wenn Sie mir künftig mehr Highspeed-Volumen anbieten wollen, dann erwarte ich ein
Angebot mit "Ross und Reiter" und kein Ratespiel !