Wenn es nur um Datenaustausch geht, würde ich dann doch eher zu einer WLAN-Lösung greifen.
Am rechtlichen Rahmen zum Einsatz von Mobilfunk-Repeatern lässt sich nichts rütteln, da sind die Vorgaben der Provider und die der BNetzA eindeutig: Abgesehen von der Gefährdung des Mobilfunknetzes (durch Rückkopplung) würdest du ja mit deiner Anlage auf Frequenzen senden, die für dich erstens verboten und zweites von einem Provider für teuer Geld ersteigert worden sind. Du müsstest also den Provider um eine Genehmigung bitten, und die bekommst du auch, wenn du einen Repeater von ihm und zu seinen Konditionen montieren lässt. Aber das ist halt ein sehr teurer Spaß.
Zudem musst du der Eigentümer des Gebäudes sein oder aber die Genehmigung des Eigentümers für die Montage einer Funkanlage besitzen. Denn der Repeater wird auch bei der BNtzA als ortsfeste Funkanlage angemeldet.
Auch bei einer WLAN-Lösung würde ich mich beim Eigentümer rückversichern, nicht dass überempfindliche Mitnutzer der Tiefgarage dann auf einmal Kopfschmerzen beim Ausparken bekommen und du dann Schuld an einem Parkrempler bist...