Im Vodafoneforum gibt es eine Frage dazu, leider bisher ohne Antwort:
https://forum.vodafone.de/t5/LTE-Ta...r-vorzeitig-aus-Vertrag-portieren/td-p/496430
https://forum.vodafone.de/t5/LTE-Ta...nach-Mindestvertragslaufzeit/m-p/481842#M8292
Also im Prinzip würde es ja reichen, wenn die Telefonnummern aus dem LTE-Vertrag in einen neuen DSL-Vertrag rausportiert werden und dem LTE-Vertrag neue Nummern zugewiesen werden.
Dazu steht etwas im TKG-Gesetz: [DLMURL]http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__46.html[/DLMURL]
Zitat:
...
(3) Um den Anbieterwechsel nach Absatz 1 zu gewährleisten, müssen Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze in ihren Netzen insbesondere sicherstellen, dass Teilnehmer ihre Rufnummer unabhängig von dem Unternehmen, das den Telefondienst erbringt, wie folgt beibehalten können:
1. im Fall geografisch gebundener Rufnummern an einem bestimmten Standort und
2. im Fall nicht geografisch gebundener Rufnummern an jedem Standort.
Die Regelung in Satz 1 gilt nur innerhalb der Nummernräume oder Nummerteilräume, die für einen Telefondienst festgelegt wurden. Insbesondere ist die Übertragung von Rufnummern für Telefondienste an festen Standorten zu solchen ohne festen Standort und umgekehrt unzulässig.
(4) Um den Anbieterwechsel nach Absatz 1 zu gewährleisten, müssen Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten insbesondere sicherstellen, dass ihre Endnutzer ihnen zugeteilte Rufnummern bei einem Wechsel des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten entsprechend Absatz 3 beibehalten können. Die technische Aktivierung der Rufnummer hat in jedem Fall innerhalb eines Kalendertages zu erfolgen. Für die Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass der Endnutzer jederzeit die Übertragung der zugeteilten Rufnummer verlangen kann. Der bestehende Vertrag zwischen Endnutzer und abgebendem Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste bleibt davon unberührt; hierauf hat der aufnehmende Anbieter den Endnutzer vor Vertragsschluss in Textform hinzuweisen. Der abgebende Anbieter ist in diesem Fall verpflichtet, den Endnutzer zuvor über alle anfallenden Kosten zu informieren. Auf Verlangen hat der abgebende Anbieter dem Endnutzer eine neue Rufnummer zuzuteilen.
...
Ich bin da nur Laie, aber für mich sieht es so aus, als ob es ein "Mobilfunkdienst" mit "geografisch gebundener Rufnummer" ist und somit eine sofortige Portierung möglich sein müsste und man sich auf Verlangen neue Rufnummern für den alten LTE-Vertrag zuteilen lassen könnte.
EDIT:
Habe noch ein wenig gegoogelt und nichts konkretes gefunden.
Vielleicht gilt die sofortige Portierung doch nur für Handyverträge?