Nicht 3x30 GB, sondern 3 x 10 GB.Ich müßte dann ab sofort (30 GB regulär + 3 x 30 GB in der Verlängerung) 120 GB im Januar und im Februar verbraten ... Wie soll ich das denn machen?
Es gibt nur (max.) 3 x 10 GB extra.... Ich müßte dann ab sofort (30 GB regulär + 3 x 30 GB in der Verlängerung) 120 GB im Januar und im Februar verbraten ...
Ich müßte dann ab sofort (30 GB regulär + 3 x 30 GB in der Verlängerung) 120 GB im Januar und im Februar verbraten ... Wie soll ich das denn machen?
Häää?er rechnet es irgendwie anders....will auf die 2 % Regelung imho hinaus?!?!? Also fasst er die zwei Monate zusammen?
Sollte sich herausstellen, dass zwei Prozent oder mehr der Bestandskunden im Februar auch die 3. Nachbuchung in Anspruch genommen haben und vollständig in dem Monat verbraucht haben, ist die Telekom verpflichtet, die Regelung anzupassen.
Ich habe den L-Tarif seit Mitte Dezember 2012, und ja, es gehen (teilweise) echte 50 MBit/s. Mache ich aktuell eine Verfügbarkeitsabfrage, geht bei mir gar kein Call & Surf via Funk
Das sind imho also keine Änderungen in Sachen "Tarife für weiße Flecken".
Aber weitere 2 in den verbleibenden Januartagen, ich glaube, das schaffe ich nicht.![]()
Historisch ist es aber auch so einzuordnen. Eine Mauer ist gefallen!...Ich glaube ein größeres Chaos gab es nicht seit der Grenzöffnung 1989 bei den DDR-Bonzen.
https://www.facebook.com/VZSachsen/...mment_id=107144667&offset=0&total_comments=44„Auch aus unserer Sicht entspricht das Prozedere der Volumen-Zubuchung, das die Telekom gestern Nachmittag in ihrem Service-Forum bekannt gegeben hat, nicht der Unterlassungserklärung vom 16.01.2014.
Die Telekom hat sich in dieser Unterlassungserklärung verpflichtet, allen Bestandskonten ab Januar 2014 die kostenlose Zubuchungmöglichkeit einzuräumen. Solange auf Seiten der Telekom noch interne Umstellungsmaßnahmen notwendig sind, um dies zu realisieren – die Telekom muss die technische Umstellung auf die kostenlose Zubuchung bis zum 1. März 2014 realisieren – , besteht der Anspruch der betroffenen Kunden auf dreimaliges kostenloses Zubuchen pro Monat dennoch. Sollte Ihnen in der Januar- oder Februar-Rechnung für die Zubuchung ein Entgelt in Rechnung gestellt werden, so hat sich die Telekom verpflichtet, dieses mit einer der nächsten Rechnungen wieder gutzuschreiben. Dies muss nach unserer Auffassung auch dann gelten, wenn der Kunde die herkömmliche Speed-On-Funktion nutzt und nicht die neue E-Mail-Funktion; die Telekom muss dann dennoch etwaig zunächst für die Zubuchung in Rechnung gestellte Entgelte in einer der nächsten Rechnungen gutschreiben. Mit einer dem widersprechenden Vorgehensweise würde die Telekom gegen die Unterlassungserklärung verstoßen, wogegen wir gerichtlich vorgehen könnten.