Die Freigabe der 700-Megahertz-Frequenzen wird vor allen Dingen von afrikanischen und arabischen Ländern betrieben. Für sie macht der 700-Megahertz-Mobilfunk Sinn: Die Frequenzen in diesem niedrigen Bereich haben eine größere Reichweite als höhere Frequenzen und eignen sich zum kostengünstigen Aufbau in Ländern mit großen Flächen, die vergleichsweise dünn besiedelt sind. Und Funkraum wird auch in Afrika gebraucht: Hier sind Handys schon Teil des Alltags, sie ermöglichen Telefonieren selbst in abgelegenen Regionen und bieten Dienstleistungen unabhängig von anderer Infrastruktur. In Kenia beispielsweise wird das Handy in Ermangelung eines landesweiten Banken-Systems zum Mittel der Wahl für bargeldlosen Zahlungsverkehr.
Die afrikanischen und arabischen Länder werden sich mit ihrer Forderung nach mehr Mobilfunkfrequenzen auf 700 Megahertz wohl durchsetzen. Sie werden unterstützt von den weltweit agierenden Telekommunikationskonzernen, die mit immer mehr mobilen Geräten wie Smartphones und Tablets immer mehr Platz im Funkraum für schnelle Datenübertragung brauchen.
In Deutschland werden Bundesregierung und Bundesrat über die Frequenzfreigabe für den Mobilfunk entscheiden. Schon jetzt zeichnen sich zwei Lager ab: Einerseits haben die Mobilfunk-Konzerne ein Interesse daran, die neuen Frequenzen zu ersteigern und Gewinn bringend zu vermarkten. Auf der anderen Seite stehen die Fernsehanstalten – die ihr Programm über per DVB-T vertreiben wollen – sowie die mittelständischen Konzert- und Eventveranstalter und die Theater, die den Funkraum für Drahtlos-Mikros nutzen.
Da entscheidet womöglich der Mammon: bei der Versteigerung der LTE-Frequenzen im 800-Megahertz-Bereich flossen rund 3,5 Milliarden Euro in die Staatskassen. Wenn Bundesregierung und Bundesrat wieder mal ein paar Milliarden brauchen, dann können sie die 700-Megahertz-Frequenzen anbieten. Die Kosten für die Umstellung werden – legt man die Erfahrung mit den LTE-Frequenzen zugrunde – wieder mindestens 700 Millionen Euro betragen. Doch die werden dann überwiegend von anderen getragen.
Welche Institution auf welchen Wellenlängen funken darf, ist international geregelt. Das ist sinnvoll, schließlich sollen die Frequenzen beispielsweise für Luftfahrt in einem Land nicht von den Amateurfunkern eines anderen Landes gestört werden. Deshalb wird für drei Weltregionen festgelegt, welche Wellenlängen von welchen Funktionen belegt werden. In die Region 1 gehören neben Europa und Afrika die Europa benachbarte asiatische Region (ohne Iran) sowie die Länder der ehemaligen Sowjetunion und der Mongolei.
Die Region 2 besteht aus Nord- und Südamerika, der Karibik, Grönland sowie Hawaii, zur Region 3 gehören schließlich Australien, Neuseeland, Ozeanien und die Länder Fernostasiens. Festgelegt wird die Internationale Frequenzordnung auf der Weltfunkkonferenz (englisch: World Radiocommunication Conference, kurz WRC), die von der Uno-Organisation Internationale Fernmeldeunion (englisch: International Telecommunication Union, kurz ITU) regelmäßig abgehalten wird. Die letzte Konferenz fand Anfang 2012 statt, die nächste Weltfunkkonferenz wird es im Jahr 2015 geben. Einen internationalen Überblick zu den verwendeten Frequenzen und Anbietern weltweit finden Sie hier.
Die geplante Versteigerung von Bändern um 700 MHz (Digitale Dividende 2) nahm Ende 2014 nun konkret Gestalt an. Die Bundesnetzagentur will Anfang 2015 Nägel mit Köpfen machen und eine neue Versteigerung ansetzen. Das birgt allerdings wieder erhebliche Reibungspunkte - diesmal nicht mit Herstellern von Funkmikrofonen. Vielmehr steht DVB-T, in seiner jetzigen Form, frühzeitig vor dem Aus.
Im Juni 2015 schließlich endete die Versteigerung nach mehreren Wochen Bieterkampf. Mehr dazu finden Sie oben in diesem Artikel im "Update".