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09. 11. 2021

Am 1. Dezmber tritt ein neues Telekommunikationsgesetz in Kraft. Dieses regelt viele Dinge für Verbraucher mit Mobilfunk- und Internetverträgen zu ihren Vorteilen.

Neues Telekommunikationsgesetz ab 1. Dezember 2021

Am 1. Dezember 2021 gibt es weitreichende Neuerungen und Verbesserungen für alle Verbraucher mit einem Mobilfunk- oder Festnetzvertrag. Zu diesem Datum tritt das neue Telekommunikationsgesetz in Kraft, das viele Punkte für Mobilfunk- und Internetkunden verbessert und einfacher macht. Unter anderem wird das Kündigen von Verträgen schneller und unkomplizierter.

 

Bisher war es bei den meisten Verträgen mit 24 Monaten Laufzeit bei Telekom, Vodafone, O2 und Co so, dass sich diese automatisch um ein weiteres Jahr verlängert haben, wenn keine rechtzeitige und fristgemäße Kündigung erfolgt ist. Dies ist ab dem 1. Dezember mit dem neuen Telekommunikationsgesetz, das den etwas sperrigen Namen Telekommunikationsmodernisierungsgesetz trägt, anders. Denn ab Inkrafttreten der neuen Regelungen verwandelt sich solch ein Vertrag nach Ende der ersten Laufzeitperiode in einen jederzeit kündbaren Vertrag. Dieser kann dann mit einer Frist von vier Wochen beendet werden. Dies gilt laut der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) auch für Verträge, die bereits vor der Neuregelung geschlossen wurden.

Weitere Vorteile für Verbraucher

Abseits der Kündigungsmöglichkeit bringt das neue Telekommunikationsmodernisierungsgesetz weitere Vorzüge für Verbraucher. Nehmen Anbieter einseitig Änderungen an den Konditionen eines Vertrages vor, müssen Sie den Verbraucher informieren. Fallen diese zu seinem Nachteil aus, bekommt er die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung. Zudem muss der Anbieter rechtzeitig schriftlich über die veränderten Punkte informieren.

 

Ebenfalls wird er bei Kunden mit einem Alt-Tarif in die Pflicht genommen. Provider für Internet, Telefon und Mobilfunk müssen ihre Kunden mit bestehenden Verträgen künftig mindestens einmal pro Jahr über bessere Alternativ-Tarife informieren. So soll verhindert werden, dass Kunden in überteuerten Tarifen verweilen. Zudem sind ab dem 1. Dezember am Telefon besprochene Verträge nicht mehr ohne schriftliche Bestätigung gültig. Die schriftliche Fassung muss eine Zusammenfassung der wesentlichen Vertragsbestandteile enthalten.

Wissenswertes zum Thema:

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Quelle: Giga
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