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07. 06. 2017

Ab dem 15. Juni entfallen die Roaminggebühren innerhalb der EU. Der Provider 1&1 informiert derzeit seine Kunden per E-Mail über diese Nachricht und erläutert die daraus resultierenden Vorteile. Im Rundschreiben finden sich sowohl weiterführende Informationen zur Vertragsumstellung wie auch eine Auflistung der 31 europäischen Länder für das kostenlose EU-Roaming.

1&1 verkündet Teilnehmern das Ende der EU-Roaminggebühr

Es war ein regelrechtes Hin und Her bis zur finalen Abschaffung der Zusatzkosten für die mobile Telekommunikation im europäischen Ausland. Ab Donnerstag nächster Woche können Reisende jedoch aufatmen, die EU-Roaminggebühr ist dann Geschichte. Auf diese Änderung weist das Montabaur Unternehmen 1&1 aktuell in einer E-Mail an seine Kunden hin. Mit dem zutreffenden Satz „Ab 15.06.2017 fällt weg, was Urlaubern und Geschäftsreisenden im europäischen Ausland schon immer ein Dorn im Auge war: die Roaming-Gebühr!“ leitet der Internetanbieter die Benachrichtigung ein. Dazu werden einige Szenarien, wie ein Anruf vom spanischen Strand nach Hause oder der Versand einer SMS aus der österreichischen Berglandschaft, genannt. Neben den Flatrates für Telefonate und Kurznachrichten gilt auch die gebuchte Datenflatrate innerhalb des EU-Auslands. LTE ist generell jedoch nur bei den Tarifen von 1&1 im O2-Netz möglich.

Wo gilt das kostenlose EU-Roaming?

Netterweise fügt der Provider in seinem Rundschreiben eine Liste mit den europäischen Ländern ein, bei denen die Inlandskonditionen gelten. Dazu zählen populäre Urlaubsorte wie Italien, Spanien, Malta und Zypern, aber auch nahegelegene Reiseziele wie Frankreich oder Österreich. Weitere Länder für das gratis EU-Roaming sind Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und die Vatikanstadt. Nicht berücksichtigt wird leider die Schweiz. Für die Nutzung des EU-Roamings müssen die Teilnehmer nicht selbst aktiv werden.

Widerspruch ist möglich

Es gibt einen Absatz in der E-Mail, in dem 1&1 mitteilt, dass innerhalb von 6 Wochen ein Widerspruch eingereicht werden kann. Da den Verbrauchern keine Nach-, sondern Vorteile bei der Vertragsänderung entstehen, handelt es sich hierbei wohl um eine rein rechtliche Formalität.

Wissenswertes zum Thema:

» hier gehts zu 1&1
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