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16. 12. 2019

Die Bundesnetzagentur räumt den großen Mobilfunkprovidern in Deutschland eine neue Frist bis 2022 ein, um eine Versorgung mit mobilem Internet entlang stark frequentierter Bahnstrecken und Autobahnen sowie von Bundesstraßen in Metropolregionen mit mindestens 100 Mbit/s sicherzustellen.

 

Bahn Mobilfunk per LTE

Verlängerung der Frist

Im Rahmen der 5G-Frequenzen im Jahr 2015 wurden die Provider Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica Deutschland von der Bundesnetzagentur dazu verpflichtet, dass bis zum Ende des Jahres 2019 alle ICE-Strecken und Bundesautobahnen in Deutschland vom LTE-Netz abgedeckt werden müssen. Die Unternehmen können diese Auflage nun allerdings nicht erfüllen.

 

Deshalb hat die Bundesnetzagentur eine neue Bedingung veranlasst. Die Mobilfunkbetreiber bekommen quasi eine Fristverlängerung bis zum Jahr 2022. Bis dahin soll nun das mobile Internet entlang des Schienen- und Autobahnnetzes entsprechend der Vorgaben ausgebaut werden. Zudem räumt die Behörde Einschränkungen ein.

Kompromisse für die Provider

Als Zugeständnis müssen zunächst nur die besonders stark frequentierten Bahnstrecken mit mobilem Internet mit mindestens 100 Mbit/s versorgt werden. Auf weniger stark frequentierten Strecken, auf denen weniger als 2.000 Fahrgäste im Schnitt unterwegs sind, reicht auch ein Ausbau mit einer Downloadrate von nur 50 Mbit/s, wenn dieser bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein wird.

 

Auch beim Ausbau des LTE-Netzes entlang von Autobahnen und Bundesstraßen ist man zu Kompromissen bereit. Hier ist die Zielvorgabe, dass bis Ende 2022 alle Bundesstraßen von Metropolregionen eine Versorgung mit mindestens 100 Mbit/s beim Download erfolgen muss. Die Latenz zwischen einem Endgerät und der jeweiligen Basisstation darf hierbei nicht mehr als 10 Millisekunden dauern. Die Vorgabe, dass alle Bundesstraßen bundesweit mit mindestens 100 Mbit/s versorgt sein müssen, greift erst zum 31. Dezember 2024. Erfüllen die Mobilfunkprovider diese Vorgaben nicht, drohen neuerdings höhere Strafzahlung von bis zu zwei Prozent des in Deutschland erzielten Jahresumsatzes. Bisher lag die Strafe gerade einmal bei 100.000 Euro.

Wissenswertes zum Thema:

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Quelle: Bundesregierung / Heise
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2 Kommentare: Das meinen die anderen zu dem Gerät...

Ist das WIRKLICH Politik zum Nutzen der Bürger? NEIN.

williwacker

typisch,die regierung bekommt nix auf die reihe,hätten schon vor 2 jahren damit anfangen können,der steuerzahler ist wie immer der dumme,mit hohen preisen und schlechter verbindung