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20. 11. 2023

Jetzt könnten die Mobilfunknetzbetreiber in Deutschland zur Kasse gebeten werden. Die Bundesnetzagentur hat ein Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die Versorgungsauflagen eingeleitet.

500 5G-Funklöcher

Dass es in Deutschland immer noch kein flächendeckend ausgebautes 4G-Netz gibt, dürften viele bereits erlebt haben. Denn Funklöcher beim LTE-Empfang sind auch im Jahr 2023 weiterhin keine Seltenheit. Da die Netzbetreiber damit gegen zugesicherte Versorgungsauflagen verstoßen, könnten sie nun zur Kasse gebeten werden.

 

Wie unter anderem ntv berichtet, hat die Bundesnetzagentur ein Bußgeldverfahren gegen die deutschen Handynetzbetreiber Deutsche Telekom, Telefónica und Vodafone eingeleitet. Dies soll bereits im September geschehen sein, ist nun aber erst publik geworden. Dies ist laut der Aufsichtsbehörde „wegen schuldhafter nicht rechtzeitiger vollständiger Erfüllung der Versorgungsauflagen“ geschehen, wie es in einem Schreiben der Behörde heißt. Die Rede ist von den Funklöchern bzw. sogenannten „Weißen Flecken“, die weiterhin in Deutschland zu finden sind. Rund 500 Stück sind in den 4G-Netzen vorhanden, in denen keiner der drei Netzbetreiber einen Empfang von 100 Megabit pro Sekunde ermöglicht. Sie hätten zum Jahreswechsel beseitigt sein müssen. Zudem geht es auch um schlechten Empfang in einigen Tunneln von Bundesstraßen.

Geringe Bußgelder drohen

Die Anzahl der Verfehlungen ist allerdings laut Branchenkreisen gering. Von daher ist, wenn überhaupt Bußgelder verhängt werden, von geringen Summen auszugehen. Bevor es so weit ist, haben die beschuldigten Unternehmen nun erst einmal Zeit, eine Stellungnahme zu den Vorwürfen abzugeben. Eine Entscheidung soll dann im kommenden Jahr fallen.

 

Die Netzbetreiber vertreten wenig überraschend den Standpunkt, dass sie nicht gegen die Ausbauauflagen verstoßen. Sie berufen sich auf Ausnahmeregelungen, da es aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht möglich sei, die Auflagen zu erfüllen. Dies könnte z. B. daran liegen, dass kein geeigneter Standort für einen Sendemast gefunden werden kann. Diese Ansicht teilt die Bundesnetzagentur allerdings nicht in allen Fällen.

Wissenswertes zum Thema:

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Quelle: Bundesnetzagentur, ntv
Bild im Artikel: © LTE-Anbieter.info
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