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29. 08. 2024

Deutscher Mobilfunkmarkt vor massiven Umbrüchen?

von:

Redaktion LTE-Anbieter.info

Ende August lässt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln die Fachwelt aufhorchen. Denn mit der richterlichen Entscheidung könnte der Deutsche Mobilfunkmarkt vor massiven Änderungen stehen, wahrscheinlich zum Vorteil der Verbraucher. Doch noch ist längst nichts entschieden. Was ist geschehen?

Mobilfunkmast mit 5G

5G Mobilfunklizenzen rechtswidrig vergeben!?

Mittlerweile beträgt die 5G-Verfügbarkeit in Deutschland über 90 Prozent. Seit 5 Jahren schon bauen Vodafone, O2, Deutsche Telekom und neuerdings auch 1&1 massiv am Netz der 5. Generation. Grundlage für das neue Funknetz sind Nutzlizenzen für spezifische Frequenzbereiche. Also den Bändern, auf denen die Unternehmen funken dürfen. 2019 wurden diese versteigert – mit Erlösen für den Staat von knapp 6,6 Milliarden Euro.

 

Zugelassen wurden nur die genannten vier Bieterunternehmen. Allerdings wollten ursprünglich auch andere mitbieten, wie z.B. Freenet und EWE Tel. Genau dadurch könnten jetzt massive Probleme ins Haus stehen. Denn Freenet und EWE hatten gegen die Vergabepraxis geklagt. Zudem droht ein Politikskandal.

Auktion war womöglich rechtswidrig

Das Kölner Verwaltungsgericht entschied nach Jahren nun zugunsten der Kläger Freenet sowie EWE, dass die Auktion der damaligen Form rechtswidrig war. Der Grund dafür ist allen Anschein nach sogar politisch. Den Erkenntnissen des Gerichtes nach, gab es damals massiven Druck der Bundesregierung auf die Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur. Dann läge eine rechtswidrige Beeinflussung vor. Besonders der frühere Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) soll damit mutmaßlich zu tun haben.

 

Bereits 2023 berichtete das Handelsblatt, dass der Minister wohl die Netzbetreiber mit zusätzlichen Auflagen schonen wollte. Genauer gesagt einer Dienste-Anbieterverpflichtung, welche die Betreiber verpflichtet hätte anderen Anbietern die eigenen Netze zur Verfügung zu stellen.

 

Mitte 2019 hatte das Verwaltungsgericht Köln zunächst die Klage für unzulässig abgewiesen (Az.: 9 K 8489/18). Im Oktober des Folgejahres hob das Bundesverwaltungsgericht das Urteil aber teilweise wieder auf (Az.: 6 C 8.20).

Folgen für den Mobilfunkmarkt

Diese sind noch nicht zu beziffern. Zudem steht noch eine schriftliche Urteilsverkündung aus. Das wahrscheinlichste Szenario dürfte aber sein, dass auch die Kläger nachträglich oder künftig sich 5G-Frequenzen für den Aufbau eigener Netze sichern können. Ggf. diese sogar wegen Wettbewerbsnachteilen kostenlos für eine Zeit erhalten. Dann könnten diese eigene Netze bauen, was zu mehr Konkurrenz und niedrigeren Preisen für Verbrauchern führen würde.

Quelle: Handelsblatt, VWG Köln
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