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23. 12. 2012

Eigentlich hat die Blogosphäre in letzter Zeit schon mehr als genug juristische Themen zu Tage gebracht, die sich meistens um Patentrechtsverletzungen gedreht haben. Die Hauptbeteiligten waren hierbei sehr oft Apple und Samsung und das aus einem nahe liegenden Grund. Beide Unternehmen haben mit den größten Marktanteil und möchten sich nur sehr ungerne wichtige Patentierungen von der direkten Konkurrenz vor der Nase abkupfern lassen.

 

Neu im „Business“ sind jetzt Huawei und ZTE, die wohl ebenfalls den Gang zum Gericht anstreben werden. Die Firma Huawei werden viele nur aus der Werbung kennen. Hierbei handelt es sich um einen chinesischen Elektronikhersteller, der nun ein Verkaufsverbot für USB-Modems von ZTE in Deutschland erwirken möchte. Tatsächlich stammen aber die meisten Sticks und LTE-Router von Huawei, auch wenn das Telekom oder Vodafone-Symbol auf diesen prankt. Zum Beispiel der Speedport LTE ii. Auch ZTE ist in China ansässig und beide Parteien streiten sich nicht nur in Deutschland, sondern auch in ihrem Heimatland.

Begründung

Huawei rügt in dem vorliegenden Fall folgendes: ZTE benutze angeblich mehrere Patente des Konzerns ohne dessen Genehmigung. Die Gerichtsverhandlung würde schlussendlich dem Ziel des Verkaufsverbotes hierzulande dienen. Was den Verfahrensstand anbelangt, so soll es bis Mitte März in Mannheim eine Anhörung geben. Diese soll zu Tage fördern, ob eine Klärung auch ohne Gerichtsverfahren im Wege einer vorgerichtlichen Einigung möglich ist.
Betroffen sind weiterhin USB-Surfsticks von ZTE, die den Datenübertragungsstandard LTE nutzen. Das betreffende Patent, das nun ZTE widerrechtlich verletzt habe, hört auf die Nummer EP2273818. In diesem geht es um das „mehrfache Aushandeln von LTE-Verbindungen mit abgeleiteten Schlüsseln“ – ein Vorgang, der vor allem beim Wechsel zwischen Basisstationen stattfindet.

Trumpf von ZTE

Mittelbar beteiligt ist allerdings auch Qualcomm. Gemäß den Unterlagen ist die Firma nämlich ebenfalls Eigentümer des Patents. Die Einzelheiten regele wiederum ein Abkommen zwischen Huawei und eben Qualcomm. Interessant ist dies für den jetzigen Fall vor allem aus einem entscheidenden Grund. ZTE beabsichtigt geltend zu machen, dass man selbst Chips von Qualcomm nutze und da sich Huawei in dem erwähnten Übereinkommen mit ZTE dazu verpflichtet hat, keine Qualcomm-Kunden zu verklagen, wäre ZTE aus dem Schneider. Insgesamt ist das also ein äußerst interessantes Verfahren, an dem wir von LTE-Anbieter.info auf jedem Fall dran bleiben werden.

Wissenswertes zum Thema:

» Vergleich der LTE Tarife
» aktuelle LTE Router im Überblick

Via: golem.de
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