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19. 12. 2016

Das nervenzehrende Hin und Her beim EU-Roaming hat nun ein definitives Ende – und zwar zugunsten der Verbraucher. Ab Sommer 2017 darf es in der Regel keine Roaminggebühren mehr geben. Wer diese Großzügigkeit aber durch die Nutzung günstiger Auslandstarife im Inland überstrapaziert, kann mit Zusatzkosten rechnen. Wir haben die wichtigsten Infos zur neuen EU-Roaming-Regelung festgehalten.

Ade EU-Roaminggebühr

Roaming im Urlaub

Vor knapp zwei Wochen drohte die Abschaffung der lästigen Zuzahlung nur drastisch eingeschränkt umgesetzt zu werden, die EU Kommission hat jedoch nun einen finalen Beschluss herausgegeben. Die EU-Mitgliedsstaaten, die europäische Regulierungsbehörde BEREC und andere involvierte Parteien stimmten zu. Wie zunächst geplant, wird ab Juni 2017 die Roaminggebühr innerhalb Europas aufgehoben. Die befürchtete Einschränkung auf 90 Tage pro Jahr wird nicht umgesetzt.

Ausnutzung des EU-Roamings ist nicht gestattet

Wir in Deutschland haben leider nicht unbedingt die attraktivsten LTE-Tarife, viele Nachbarländer bieten beispielsweise schon echte Unlimited-Flats an. Durch den Wegfall der Roaminggebühr könnte man auf die Idee kommen, sich einfach einen besser ausgestatteten Tarif aus einem anderen EU-Land zuzulegen. Eine Dauernutzung ist jedoch nicht gestattet. Die Anbieter dürfen einschreiten, wenn solch ein Fall vermutet wird. Die EU hat festgelegt, dass die Mobilfunkunternehmen nach frühestens vier Monaten eine Untersuchung einleiten können. Nach einer Verwarnung und einer Beobachtungsphase dürfen schließlich Zusatzgebühren folgen.

Weiterführende Infos und Stimmen zum Beschluss

Jochen Homann, seines Zeichens Präsident der Bundesnetzagentur, gibt den Netzbetreibern grünes Licht: „Die endgültige Abschaffung der Roaming-Gebühren rückt nun näher. Ab nächstem Sommer brauchen Kunden bei Reisen innerhalb Europas in aller Regel keine Zuschläge mehr bezahlen.“ Er weist darauf hin, dass die Konzerne die neuen Regeln nun integrieren können. Gewisse Umstände sollen jedoch zu einer Ausnahme führen. Wenn ein Unternehmen durch die Einbußen der Roaminggebühren um seine Existenz bangen muss, findet eine genaue Prüfung statt. Es kann ein „Antrag zur Sicherstellung der Tragfähigkeit von Roamingdiensten“ gestellt werden. Außerdem können die Grenzen für den Tatbestand einer missbräuchlichen Nutzung festgelegt werden.

 

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Bild: Antonioguillem (Fotolia)
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