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11. 06. 2011

Mitte Mai hat der Deutsche Bundestag erstmals über ein neues Telekommunikationsgesetz debattiert. Die CDU hatte vorgeschlagen zum 1. Januar 2012 einen sogenannten Universaldienst einzuführen. Damit sollen Internetanbieter verpflichtet werden, alle Haushalte mit einer Übertragungsrate von 16 Mbit/s zu versorgen. Der Vorschlag stieß nicht bei allen Abgeordneten auf Gegenliebe. Aus den Reihen der FDP hieß es, das eine flächendeckende Versorgung auch über den freien Markt zu erreichen sei. Doch genau diese Meinung teilen verschiedene Vertreter von Gewerkschaften und Verbraucherschutz nicht. Sie fordern eine Durchsetzung des geplanten Telekommunikationsgesetzes.

Die Beführworter

Gehört die Breitbandversorgung wirklich zur Grundversorgung des Staates? Das zumindest mein Cornelia Tausch vom Bundesverband der Verbraucherzentrale. In ihren Augen sollte das Gesetz „technikneutral[…]“ formuliert sein und keine „Maximalanforderungen“ beeinhalten. Den Universaldienst an sich befürwortet sie aber. Genauso wie Lothar Schröder vom ver.di Bundesvorstand. Er sagt, dass „Etwas mehr Staatssubventionen“ im Telekommunikationsmarkt erforderlich seien. Den Ausbau von 1 Mbit/s für jeden Haushalt gesetzlich zu verankern hält er für eine gute Idee. Auch Bernd Rudolph von der Initiative „geteilt.de“ ist für den Universaldienst. Seiner Meinung nach, ist das Problem vor allem die flächendeckende Versorgung, bei der der Markt versage. Auch bei neuen Technologie, wie LTE, verhindern unversorgte Gebiete und willkürliche Drosselungsgrenzen der Anbieter einen schnellen Internetzugang für jeden. Sein Vorschlag ist, nicht irgendeine Mbit/s Zahl für den Universaldienst festzulegen, sondern sie aus dem Durchschnittswert aller verfügbaren Internetanschlüsse abzuleiten.

Die Gegenargumente

Ein ähnlicher Gedanke beschäftigt auch den Telekommunikationsrechtler Bernd Holznagel. Seiner Meinung nach lässt sich der von der Union vorgeschlagene Universaldienst nicht durchsetzen. Der grundlegende Fehler liegt dabei in der Höhe der Bandbreite. Man könne nicht einfach 16 Mbit/s fordern, erklärt Holznagel. Vorgeschrieben werden kann nur die Bandbreite, die der Großteil der Bevölkerung bisher auch tatsächlich nutzen kann. Auch Jürgen Grützner, der Geschäftsführer des Verbands der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM), hält einen Universaldienst nicht für die beste Lösung. Seiner Meinung nach ist es wichtiger die vorhandenen Infrastrukturen effizienter zu nutzen und Investitionsanreize für die Anbieter zu schaffen. Diese Meinung vertritt auch Wolfgang Kopf von der Deutschen Telekom. Er weißt zudem darauf hin, dass man vor allem in Sachen Infrastruktur stärker mit Energieversorgern und Verkehrsunternehmen zusammenarbeiten sollte, um Kosten bei der Verlegung der Glasfaserkabel zu sparen.

Fazit:

Der Grungedanke ist verlockend und wäre für Betroffene ohne schnelle, preiswerte Alternative, eine gute Nachricht. Doch 16 MBit ist auch unserer Meinung definitiv zu hoch gesteckt. Denn dann würde das gute, alte DSL, praktisch über Nacht nicht mehr praktikabel sein. Denn die volle Leistung von 16 Mbit, wird mit DSL bekanntlich nur in den seltensten Fällen real erreicht. Dann muss der Kunden fast direkt neben dem Vertreiler wohnen. Und flächendeckend, in wenigen Jahren, Glasfaser, Highspeed Kabel und LTE verfügbar vorzuhalten, würde wahrscheinlich Unsummen verschlingen und käme in der Dimension der aktuell geplanten Energiewende sehr gleich.

Quelle: heise
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