Die kommende Frequenzvergabe der Bundesnetzagentur schlägt bereits vorab hohe Wellen. Vor allem 1&1 sieht sich bei dem angedachten Vorgehen benachteiligt und geht mit einem Gutachten dagegen vor.
Gutachten zur Frequenzvergabe
Anfang 2026 beginnt ein neuer Vergabezyklus der Bundesnetzagentur (BNetzA) für Frequenzen zur Zuteilung an die Netzbetreiber. Die drei etablierten Unternehmen Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica wünschen sich den Verzicht auf eine erneute kostspielige Auktion, wollen das gesparte Geld lieber in den Netzausbau investieren. Auch die BNetzA scheint dies zu überdenken, ist doch in einem aktuellen Konsultationspapier erstmals von einer sogenannten Verlängerung bestehender Frequenznutzungsrechte anstatt der bisher üblichen Auktion die Rede.
Dagegen geht 1&1 als Neueinsteiger vor. Der vierte Netzbetreiber in Deutschland, der erst seit kurzem sein eigenes Mobilfunknetz betreibt, hat nach einer Studie im Januar nun noch ein Gutachten zur aktuellen Situation nachgelegt. Das Unternehmen hat den renommierten Staatsrechtslehrers und ehemaligen Bundesverfassungsrichters Univ.-Prof. Dr. iur. Dr. sc. pol. Udo Di Fabio damit beauftragt. Die Ergebnisse des Gutachtens „Frequenzzuteilung als Verfassungsproblem – Chancengleicher Wettbewerb und Vertrauensschutz“ geben 1&1 recht und belegen eine vermeintliche Benachteiligung des Neueinsteigers.
Frequenzverlängerung wäre verfassungswidrig
Das Gutachten kommt zu dem Urteil, dass eine Frequenzverlängerung ohne Berücksichtigung des vierten Netzbetreibers verfassungswidrig wäre. Demnach verstoße eine Verlängerung von Frequenzen allein zugunsten der etablierten Netzbetreiber gegen das Verfassungsrecht. 1&1 würde unrechtmäßig diskriminiert. Denn die Zuteilung von Frequenzen als knappes Gut sowie die Regulierung von Telekommunikationsnetzen ist laut Einschätzung des Gutachtens verfassungsrechtlich gebunden. Eine Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer ist in Grundgesetz, EU-Recht und Telekommunikationsgesetz verankert und verpflichtet die Regulierung zu einem chancengerechten und wettbewerbsfördernden Vergabeverfahren.
„Aus der Versteigerung der ersten 5G Frequenzen an einen Neueinsteiger im Jahr 2019 resultiert eine zusätzliche Regulierungsverantwortung. Eine Verlängerung von Frequenznutzungsrechten der etablierten Netzbetreiber ohne Berücksichtigung von 1&1 als Neueinsteiger würde gegen die Grundsätze des Vertrauensschutzes und des Gleichheitssatzes verstoßen und wäre unter mehreren Gesichtspunkten verfassungswidrig“, urteilt Professor Udo Di Fabio.
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