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26. 05. 2021

Die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) darf 2,1 Milliarden Euro an Fördergeldern für Ausbau von Mobilfunk verteilen. Dies hat die Europäische Kommission nun genehmigt.

Freigabe der EU

Die Euro­päi­sche Kommis­sion hat nach den EU-Beihil­fevor­schriften die Ausschüttung von 2,1 Milli­arden Euro Förderung genehmigt. Die Auszahlung basiert auf einer deut­schen Beihil­ferege­lung, mit welcher der Kommunikationsausbau in Deutschland vorangetrieben werden soll. Das Geld soll dem Ausbau, dem Betrieb und der Gewäh­rung des „Zugangs zu Infra­struktur für Hoch­leis­tungs­mobil­funk­dienste“ in aktuell mit maximal 2G versorgten Gebieten zugutekommen. Kurzum: Bisher unterversorgte Regionen in Deutschland werden mit einer besseren Mobilfunkanbindung ausgestattet.

 

Die Freigabe erteilt hat die für Wett­bewerbs­politik zustän­dige Vize­prä­sidentin der Kommis­sion Margrethe Vestager. Sie möchte mit der Bewilligung der Förderung sicherstellen, dass Hoch­leis­tungs­mobil­funk­dienste für die Bürge­rinnen und Bürger bereitge­stellt werden. Durch die Förderung soll ein Anreiz entstehen, diese wenig lukrativen Gebiete ebenfalls zu versorgen. Da alle Mobil­funk­netz­betreiber in Deutschland zu glei­chen Bedin­gungen den Zugang zur geförderten Infra­struktur erhalten werden, ist diese Regelung zum Wohle der Verbraucher und positiv für den Wett­bewerb. Mit dem Geld kann zur Über­brü­ckung der digi­talen Kluft und zu einer Verrin­gerung von Ungleich­heiten in Deutschland beigetragen werden. Dazu kann für eine naht­lose Kommu­nika­tion gesorgt werden.

4G und 5G werden gefördert

Für die Förderung vorgesehen ist der Ausbau von Hoch­leis­tungs­mobil­funk­diensten, sprich 4G / LTE und 5G. Realisiert wird die Förderung durch die neu gegrün­dete, staat­liche Mobil­funkin­fra­struk­tur­gesell­schaft (MIG). Sie vergibt Zuschüsse an Unter­nehmen, um die notwendige passive Infra­struktur für Mobilfunknetze zu errichten und zu betreiben. Hierzu zählen unter anderem Masten, Leerohre sowie unbe­schal­tete Glas­faser. Empfänger der Förderungen können nicht nur die Mobilfunknetzbetreiber in Deutschland sein, sondern auch Glasfaserunternehmen oder auf den Bereich spezialisierte Bauunternehmen. Zur Verfügung gestellt wird die öffent­liche Förde­rung nur für Infra­struktur in Regionen, in denen es aktuell keine Mobilfunkanbindung oder maximal ein 2G-Netz gibt und wo in absehbarer Zukunft kein Ausbau von 4G- oder 5G-Netzen durch die Privatwirtschaft geplant ist.

Quelle: Europäische Union via teltarif
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