Die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) darf 2,1 Milliarden Euro an Fördergeldern für Ausbau von Mobilfunk verteilen. Dies hat die Europäische Kommission nun genehmigt.
Freigabe der EU
Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften die Ausschüttung von 2,1 Milliarden Euro Förderung genehmigt. Die Auszahlung basiert auf einer deutschen Beihilferegelung, mit welcher der Kommunikationsausbau in Deutschland vorangetrieben werden soll. Das Geld soll dem Ausbau, dem Betrieb und der Gewährung des „Zugangs zu Infrastruktur für Hochleistungsmobilfunkdienste“ in aktuell mit maximal 2G versorgten Gebieten zugutekommen. Kurzum: Bisher unterversorgte Regionen in Deutschland werden mit einer besseren Mobilfunkanbindung ausgestattet.
Die Freigabe erteilt hat die für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager. Sie möchte mit der Bewilligung der Förderung sicherstellen, dass Hochleistungsmobilfunkdienste für die Bürgerinnen und Bürger bereitgestellt werden. Durch die Förderung soll ein Anreiz entstehen, diese wenig lukrativen Gebiete ebenfalls zu versorgen. Da alle Mobilfunknetzbetreiber in Deutschland zu gleichen Bedingungen den Zugang zur geförderten Infrastruktur erhalten werden, ist diese Regelung zum Wohle der Verbraucher und positiv für den Wettbewerb. Mit dem Geld kann zur Überbrückung der digitalen Kluft und zu einer Verringerung von Ungleichheiten in Deutschland beigetragen werden. Dazu kann für eine nahtlose Kommunikation gesorgt werden.
4G und 5G werden gefördert
Für die Förderung vorgesehen ist der Ausbau von Hochleistungsmobilfunkdiensten, sprich 4G / LTE und 5G. Realisiert wird die Förderung durch die neu gegründete, staatliche Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG). Sie vergibt Zuschüsse an Unternehmen, um die notwendige passive Infrastruktur für Mobilfunknetze zu errichten und zu betreiben. Hierzu zählen unter anderem Masten, Leerohre sowie unbeschaltete Glasfaser. Empfänger der Förderungen können nicht nur die Mobilfunknetzbetreiber in Deutschland sein, sondern auch Glasfaserunternehmen oder auf den Bereich spezialisierte Bauunternehmen. Zur Verfügung gestellt wird die öffentliche Förderung nur für Infrastruktur in Regionen, in denen es aktuell keine Mobilfunkanbindung oder maximal ein 2G-Netz gibt und wo in absehbarer Zukunft kein Ausbau von 4G- oder 5G-Netzen durch die Privatwirtschaft geplant ist.
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