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26. 11. 2018

Die Regeln zur Vergabe der 5G-Frequenzen stehen und die Versteigerung kann damit nun vorbereitet werden. Hitzige Debatten sowohl in der Politik als auch Wirtschaft sollten bis zur letzten Sekunde noch für Änderungen sorgen. Zwar konnten die Netzbetreiber verhindern, dass ein verpflichtendes National-Roaming vorgeschrieben wird, allerdings will die Politik Gesetzesänderungen auf den Weg bringen um eine Zusammenarbeit notfalls vorschreiben zu können. Dies soll insbesondere dem Ausbau in ländlichen Regionen unter die Arme greifen.

5G

23 Stimmen für die nun festgelegte Fassung

Der Beirat der Bundesnetzagentur hat die ihr vorgelegte Fassung der Vorgaben für die Frequenzauktion zugestimmt. Das Gremium, welches aus 32 Personen besteht, wird zur Hälfte von Mitgliedern des Bundestages besetzt und zur anderen Hälfte aus Vertretern der Bundesländer. 23 Befürworter stießen dabei auf sieben Gegenstimmen und zwei Enthaltungen. Dies wohl auch deswegen, weil die großen Forderungen der Politik nach einem flächendeckenden Ausbau mit 5G nicht durchgesetzt werden konnten. Hier musste man einlenken, dass die zur Versteigerung anstehenden Frequenzen bei 3,6 GHz nicht zur Versorgung großer Gebiete geeignet sind. Achim Berg als Präsident der Bitkom kommentiert diese Entscheidung damit, dass das Spektrum bei 3,6 GHz wegen ungünstiger Ausbreitungsbedingungen für die Flächenversorgung gänzlich ungeeignet sei. Hier würden anstatt 60.000 Funkmasten bis zu 800.000 Stationen benötigt um eine Flächenabdeckung von 98 Prozent zu erreichen.

Gesetzliche Vorgabe eines Betreiber-Roamings

Während sich Telekom, Vodafone und O2 freuen können, dass es keine Vorgabe zu einem National-Roaming gibt, hat ein Verhandlungsgebot seinen Weg in die Vorgaben gefunden. Dies soll dafür Sorge tragen, dass bestehende Unternehmen wie auch Neueinsteiger in der Mobilfunkbranche mit einem Anbieter in Verhandlungen treten können. Sollte dies nicht funktionieren, so ist vorgesehen, dass die Bundesnetzagentur im Streitfall eine Schiedsrichterrolle einnimmt. Immerhin ein Schlupfloch für 1&1, die unbedingt im 5G-Markt mitmischen wollen. Der Politik geht dies indes noch nicht weit genug. Sollten sich die Netzbetreiber nicht auf freiwillige Kooperationen einigen können, so müsse die Bundesnetzagentur die Möglichkeit haben, diese in Ausnahmefällen anzuordnen, so der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ulrich Lange. Die dazu notwendigen Änderungen am Telekommunikationsgesetz sollen bereits in den kommenden Wochen vorgenommen werden.

Klar rechtswidrig

Die nun durchgewunkenen Reglungen stoßen bei den Providern auf wenig Begeisterung. Vodafone hält die Auflagen für klar rechtswidrig. Markus Haas, CEO Telefónica Deutschland, äußert seine Bedenken. So sprengen die aktuell beschlossenen Vergabebedingungen sowie die beabsichtigte Vorgabe eines Betreiber-Roamings endgültig den rechtlichen Rahmen. Die erforderlichen Milliardeninvestitionen würden so gehemmt und ein schneller und weiterer Ausbau rückt in die Ferne.

Das Spektrum wird günstiger versteigert

Bis zum 25. Januar 2019 haben Interessenten nun die Möglichkeit sich für die Zulassung zur Auktion zu bewerben. Durch die erhöhten Hürden der Vergaberichtlinien kommt man den Anbietern dabei entgegen und senkt die Einstiegspreise für die Frequenzblöcke. Zusätzlich sollen Zahlungsziele verschoben werden um so die Liquidität der Unternehmen zu erhöhen. Durch die Richtlinien und die Vergabe der Frequenzen schaffe man Investitions- und Planungssicherheit für einen bedarfsgerechten und schnellen Ausbau von 5G innerhalb von Deutschland, so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Die Versteigerung ist für das Frühjahr 2019 geplant.

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Quelle: Bundesnetzagentur
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