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09. 06. 2021

Auch wenn sich die Zahlen über neue Funkmasten und Ausbaugebiete in den vergangenen Monaten und Jahren gefühlt fast überschlagen haben, droht den Mobilfunkern in Deutschland nun doch Ärger mit der Netzagentur. Nachdem es Anfang des Jahres noch hieß, dass die meisten Ziele erreicht sind, mangelt es doch an der einen oder anderen Stelle.

Weiterhin Versorgungslücken

Die FAZ berichtet, dass laut einem Bericht der Bundesnetzagentur an ihren politischen Beirat empfindliche Bußgelder für die deutschen Mobilfunkbetreiber drohen. Der Grund ist, dass eine reibungslose Versorgung von Autobahnen und dem Schienennetz mit schnellem Internet immer noch auf sich warten lässt.

 

Denn die Versorgungsauflagen aus der Mobilfunkauktion des Jahres 2015 sind weiterhin nicht komplett erfüllt, obwohl die Netzagentur die Frist von Ende 2019 auf Ende 2020 ausgeweitet hatte. O2 / Telefónica Deutschland hatte sogar noch mehr Verspätungen und war den Anforderungen erst nach einer Zwangsgeldandrohung nachgekommen. Mittlerweile versorgt auch dieser Netzbetreiber in jedem Bundesland wenigstens 97 Prozent der Haushalte mit schnellem Internet via LTE.

550 Mobilfunkstationen fehlen

An den Hauptverkehrswegen gibt es weiterhin Versorgungslücken, da zahlreiche Funkstationen fehlen. Nach Angaben der Netzagentur, liegt die Versorgung entlang der Schienen je nach Netzbetreiber zwischen 94,4 und 98,2 Prozent. An den Autobahnen erreichen die Telekom, Vodafone und O2 / Telefónica Deutschland Werte zwischen 95,4 und 99 Prozent. Dies entspricht nicht der geforderten Abdeckung, weshalb die Netzagentur nun prüft, „ob mögliche Rechtsfolgemaßnahmen gegen die Mobilfunknetzbetreiber einzuleiten sind“.

 

Laut Ansicht der Netzagentur fehlt es an rund 550 zusätzlichen Mobilfunkstationen, die für die vorgeschriebene Abdeckung erforderlich sind und somit gebaut werden müssten. Um keine Bußgelder zu zahlen, müssten die Unternehmen nachweisen können, dass es bei den erforderlichen Masten zu Verzögerungen kommt, die sie nicht selbst zu verantworten haben. Allerdings gibt es hieran Zweifel, da die Betreiberunternehmen teilweise mehrfachen Aufforderungen nicht nachgekommen seien, detaillierte Angaben vorzulegen, damit die Bundesnetzagentur Einzelfallprüfung durchführen kann.

Quelle: FAZ
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