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18. 09. 2020

Der Europäische Gerichtshof in Brüssel hat ein Hammerurteil gefällt, das die Tariflandschaft auch in Deutschland nachhaltig verändern dürfte. Konkret geht es um Handytarife mit limitierter Datenmenge, bei denen die Nutzung bestimmter Internetdienste wie Streaminganbietern vom Datenverbrauch ausgeschlossen ist.

Verstoß gegen Grundsatz der Netzneutralität

Nach einem neuen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Rechtssachen C-807/18 und C-39/19) verstoßen Handytarife, bei denen bestimmte Dienste, wie zum Beispiel das Musik-Streaming bei Spotify, nicht auf das im Tarif enthaltene Datenvolumen des Kunden angerechnet werden, gegen EU-Recht. Das Gericht hat geurteilt, dass diese dem Grundsatz der Netzneutralität widersprechen. Dies besagt, dass Daten im Internet diskriminierungsfrei gleich behandelt werden müssen. Doch genau das ist im genannten Fall nicht so.

 

Werden bei einem Handytarif die anfallenden Daten z. B. für das Streaming mit Spotify oder Netflix nicht auf das im Tarif enthaltene Datenvolumen angerechnet, werden diese Dienste bevorzugt. Gleiches gilt auch, wenn der mobile Internetzugang nach dem Überschreiten des Inklusivtraffics begrenzt wird, die Nutzung einiger Dienste aber eben weiter uneingeschränkt und mit voller Bandbreite möglich ist. Die Luxemburger Richter argumentieren, dass solche Tarife die Rechte der Nutzer erheblich einschränken könnten. Dies würde dazu beitragen, dass die Nutzung der bevorzugt behandelten Anwendungen gesteigert und die anderer verringert werde. Dies soll laut EU-Recht verhindert werden.

Solche Tarife gibt es auch in Deutschland

Auslöser für das Urteil ist ein Fall in Ungarn. Aber auch in Deutschland gibt es solche Tarife. Sie werden bereits seit geraumer Zeit von Verbraucherschützern kritisiert. Nun bekommen diese Zuspruch von höchster juristischer Instanz.

 

Unter anderem bietet die Deutsche Telekom mit ihrem StreamOn-Angebot solch eine Option an. Aber auch bei Vodafone gibt es ein vergleichbares Angebot über spezielle „Pässe„. Hier werden die bei verschiedenen Diensten anfallenden Daten nicht auf das im Tarif gebuchte Internetvolumen angerechnet, sondern diese können unbegrenzt im Monat genutzt werden.

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Quelle: dpa
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