Nun ist es wohl doch soweit. Die Verbraucherzentrale Sachsen (VBZ Sachsen) macht ernst und hat Anfang März Klage gegen Vodafone eingereicht. Die Verbraucherschützer erhoffen sich diesmal ein Grundsatzurteil in der Casa „Drosselung bei LTE für Zuhause“.
Hintergrund
Bereits am 5.12. letzten Jahres mahnte die VBZ Sachsen sowohl Vodafone, als auch die Telekom ab. Gegenstand waren die, nach eigener Auffassung, nicht intransparenten Tarifinformationen der LTE-Tarife für Zuhause, die als DSL-Alternative eingesetzt und vermarktet werden. Zwar informierten beide Anbieter recht deutlich über die Volumenbegrenzung der Angebote – doch gäbe es eine „unangemessene Benachteiligung der Verbraucher“. Die Telekom lenkte schließlich noch im Dezember ein und änderte die Marketing-Kommunikation für diese Tarife. Zudem entschloss sich der Konzern im Februar, Kunden, welche vor dem 5.12. Call & Surf via Funk bestellten ein höheres Inklusivvolumen einzuräumen (30 GB mehr). Vodafone hingegen hatte bisher alle Fristen ignoriert, so dass die VBZ Sachsen wohl nun zur Tat schritt und auf Basis der Abmahnung eine Klage erhebt. Bereits im Januar erfolgte die Ankündigung.
Gegenstand
Die LTE-Zuhause-Tarife von Vodafone bieten, wie bei der Telekom, schnelles Internet per Funk. Konzipiert für Regionen ohne DSL-Ausbau. Wie viele wissen, ist, anders als bei DSL, das Surfvolumen aber Tarifabhängig und begrenzt. Ähnlich wie bei Mobilfunktarifen am Smartphone. Wer sein Kontingent überschreitet surft bis Monatsende mit angezogener Handbremse. Dies „entspricht ganz und gar nicht den Erwartungen eines Verbrauchers“, so Katja Henschler von der VBZ Sachsen in einer Pressemitteilung. Begründet wird die These damit, „weil die Werbung Internet gleich einem DSL-Anschluss verspricht“. Zudem bemängele man die sehr niedrige Drosselungsdatenrate von nur 384 Kbit/s. Diese „gefährde den Vertragszweck“. Letzteres kann man sicher uneingeschränkt bejahen, allerdings können wir in der Werbung aktuell keine DSL-Analogie erkennen, wie der folgende Screenshot zeigt.

LTE Krimi vor Gericht?
Das könnte zumindest bald Realität werden. Denn wenn es zu einem Grundsatzurteil käme, egal wie es ausfällt, könnte da den Markt gehörig aufwirbeln. Es bleibt spannend!
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