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02. 01. 2019

Die Vorgaben für die 5G-Frequenzauktion sorgen weiterhin für Ungemach zwischen den Netzbetreibern, Politik und der Bundesnetzagentur. Die Deutsche Telekom hat sich für die juristische Bewertung der Angelegenheit am längsten Zeit gelassen und nun als dritter im Bunde Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Zu unrealistisch seien die Forderungen und das Risiko zu hoch, dass durch gesetzliche Änderungen die Investitionen entwertet würden. Die Politik hingegen versucht nochmals die Daumenschraube anzuziehen.

Hohe Anforderungen an die Mobilfunkbetreiber

Wer ein Stück von dem 5G-Frequenzkuchen abbekommen möchte, der muss einige Auflagen erfüllen. Diese wurden in einem zweiten Entwurf nochmals verschärft. So sind bis 2022 unter anderem alle Autobahnen und wichtige Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s zu versorgen. Hinzu kommen 98 Prozent aller Haushalte sowie Bahnstrecken, die täglich mindestens 2.000 Fahrgäste pro Tag aufweisen. Ein besonderer Dorn im Auge ist der Telekom dabei das Verhandlungsgebot. Mit diesem sollen die Anbieter gezwungen werden ihr Netz für Konkurrenten zu öffnen. Dies wurde von der Bundesnetzagentur als Kompromiss zwischen dem von der Politik gewollten National-Roaming und der Forderung der Anbieter nach einem freien Markt angesehen. Die Telekom erklärt dazu, dass diese Auflagen kontraproduktiv sind. Hierdurch würden Investitionen verhindert, weil man die Anbieter begünstige, die gerade nicht investieren wollen.

Anpassung des Telekommunikationsgesetzes

Während sich Telefónica, Vodafone und Telekom bereits gegen die Auflagen der Netzagentur stemmen droht neues Ungemach durch die Politik. In diesem Jahr steht die Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) an, welche die deutschen Regelungen an Europäisches Recht anpassen soll. Hierbei wird angedacht, dass National-Roaming gesetzlich vorzuschreiben. Die Befürchtung der Netzprovider ist, dass durch solche Vorgaben die finanziellen Anreize zum Ausbau verloren gehen. Ein besonderer Nutznießer wäre zum Beispiel 1&1, die bereits Interesse bekundet haben ein eigenes Netz aufzubauen. Sie könnten sich auf die lukrativen Regionen beschränken und die Flächenversorgung den restlichen Providern überlassen. Die nun eingereichten Klagen werden an den Vergaberegeln aber nichts mehr ändern, denn diese haben keine aufschiebende Wirkung. Bis zum 25. Januar müssen die Netzbetreiber sich entscheiden, ob sie an der Frequenzauktion teilnehmen wollen. Das sie auf eine Teilnahme verzichten werden, erscheint aber eher unwahrscheinlich.

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Quelle: Welt
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