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06. 04. 2017

Bußgelder für zu langsames Internet geplant

von:

Redaktion LTE-Anbieter.info

Seit Jahren tobt das Katz- und Mausspiel zwischen Kunden, Internetprovider und Verbraucherzentralen in Punkto Datenrate. Offensichtlich will die Bundesnetzagentur nun endgültig hart durchgreifen und zur Not mit Bußgeldern den Kunden zu ihrem Recht verhelfen.

„Bis zu“ und zu langsames Internet

Speedtest

In den Werbeprospekten übertrumpfen sich die Internetprovider gerne mit immer höheren Leistungsangaben. Bis zu 100 MBit per VDSL, 400 MBit via Kabel und teils schon 500 MBit via LTE werden in der Spitze heute beworben. Die Realität beim Kunden sieht bekanntlich oft dann anders aus. Nicht selten kommen weniger als 50 Prozent der angepriesenen Leistung an. Vieles ist technisch bedingt, daher auch die verhassten „bis zu“ Angaben. Das dass aber nicht das Problem der Kunden sein kann, dieser Prozess dauert schon Jahre an. Nach mehreren erfolglosen Vorstößen in der Vergangenheit, plant die Bundesnetzagentur nun angeblich ein Strafsystem für einen zu laxen Umgang mit Abweichungen.

Strafen für „zu langsame Anbieter“

Erst letzten Monat hatte die Bundesnetzagentur in ihrem Jahresbericht die Ergebnisse einer 12-monatigen Breitbandmessung vorgestellt. Vereinfacht gesagt wurden dabei über 100.000 Speedtest-Messungen für eine Analyse verwendet. Das Ergebnis im Festnetzbereich überraschte wenig – viele Haushalte erreichen längst nicht die gebuchte Datenübertragungsrate. Im Mobilfunkbereich hatten wir die Erkenntnisse hier komprimiert zusammen gefasst. Überrascht hat uns dabei, dass die meisten Kunden sich hier an den Divergenzen zwischen Werbung und Realität kaum stören. Im Segment Festnetzinternet sieht das allerdings anders aus. Diesen teilt man in der Regel ja mit mehreren Familienmitgliedern und die Ansprüche sind für Streaming & Co. höher. Der FAZ nach, soll den Internetanbietern nun im Zweifel mit Bußgeldern ein Anreiz gesetzt werden. Noch diesen Monat soll demnach ein Strafkatalog vorgestellt werden. Dieser Schritt bedürfte jedoch einer Änderung des Telekommunikationsrechtes, was langwierig und schwierig werden könnte.

Wie groß darf die Abweichung sein?

Das ist die eigentliche Gretchenfrage. Werden Anschlüsse mit 50 MBit beworben und es kommen nur 40 MBit an – ist das bereits ein Verstoß oder erst bei 25 MBit? Bundesnetzagentur und Gesetzgeber müssen also eine prozentuale Grenze finden, an die sich Anbieter halten müssen und auf die Kunden künftig vertrauen, respektive rechtlich Nachbesserungen durchsetzen können. Wir tippen mal auf 20 Prozent, da schon rein technisch sich bei Übertragungstechniken wie DSL oder LTE nie wirklich eine feste Grenze von exakt XY MBit anpeilen lässt. Sobald die Kriterien feststehen, werden wir natürlich berichten.

Update: Der Entwurf steht!

Am 12.4. legte die Bundesnetzagentur einen ersten Entwurf für die Konkretisierung der EU-Verordnung 2015/2120 vor. „Wir wollen für den Nutzer klar definieren, wann bei stationären Breitbandanschlüssen eine nicht vertragskonforme Leistung bezüglich der Downloadgeschwindigkeit vorliegt, so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur in einer Pressemitteilung. „Nicht vertragskonforme Leistung“ beim Breitbandanschluss läge demnach vor, wenn:

  • nicht wenigstens einmal bei einer Speedmessung 90 Prozent der vertraglich vereinbarten Maximalgeschwindigkeit erreicht werden oder
  • die gewöhnlich beim Kunden zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90 Prozent der Messungen erreicht wird oder
  • die vertraglich vereinbarte Mindestgeschwindigkeit (auch einmalig) im Messzeitraum unterschritten wird.

 

Das bedeutet in Kurzform, dass die beworbene Datenrate (z.B. 100 MBit) über mehrere Messungen hinweg wenigstens einmal 90 MBit betragen muss und ein Mindestwert nicht unterschritten. Auch an den (theoretisch schwierigen) Nachweis seitens der betroffenen Kunden wurde gedacht. So stelle die Agentur selbst einen Speedtest zur Verfügung, welche den Verbrauchern die Protokollierung erleichtern soll. Aber: Es handelt sich erstmal nur um einen Entwurf. Die Provider haben bis 10. Mai Zeit zu diesem Position zu beziehen.

 

Quelle: bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/12042017_breitbandgeschwindigkeiten.html
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