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17. 11. 2020

Nach rund zwei Jahren politischer Diskussionen und Streitigkeiten hat die Bundesnetzagentur eine Entscheidung getroffen. Die zum Jahresende 2020 frei werdenden Frequenzen im sogenannten 450-Megahertz-Band werden der Energiebranche zugesprochen. Die Sicherheitsbehörden, die ebenfalls um diese Frequenzen geworben hatten, gehen leer aus.

Energiewirtschaft erhält Frequenzen

Lange Zeit haben die Energiewirtschaft und die deutschen Sicherheits- und Katastrophenschutzbehörden um die frei werdenden Frequenzen bei 450 MHz geworben. Nun hat die Bundesnetzagentur eine Entscheidung gefällt. Zugesprochen wurden die begehrten Funkfrequenzen der Energiewirtschaft, die damit die Energiewende in Deutschland befeuern sollen. Diesen Entschluss hat Jochen Homann, der Präsident der Bonner Behörde, kundgetan.

 

Die Energiewirtschaft möchte in dem Frequenzbereich ein eigenes und besonders abgesichertes Funknetz errichten. Dies soll in Zeiten von zunehmend dezentraler Infrastruktur Windparks, Kleinkraftwerke, private Solaranlagen, Ladestationen und vieles mehr miteinander vernetzen, um so die Energiewende in Deutschland voranzubringen. Mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier von der CDU hatte die Branche einen prominenten Fürsprecher in der Politik, der für die Zuteilung der Frequenzen warb.

Polizei und Co gehen leer aus

Auf der anderen Seite haben sich Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) für eine Zuteilung der frei werdenden Frequenzen bei 450 MHz an die deutschen Sicherheits- und Katastrophenschutzbehörden ausgesprochen. Hier soll ebenfalls seit geraumer Zeit ein eigenes und sicheres Netz für Polizei, Katastrophenschützer und Bundeswehr errichtet werden, um für mehr Sicherheit in Deutschland zu sorgen.

 

Das eigene Netz muss in Ausnahmesituationen ausfallsicher sein. Aktuell ist es so, dass der aktuelle Polizeifunk technisch überholt ist. Das Übertragen von Fotos oder Videos ist nicht möglich. So greifen Polizei und Co. häufig auf die öffentlichen Mobilfunknetze der Netzbetreiber zu. Das ist zum einen sicherheitstechnisch schwierig und zum anderen auch nicht ausfallsicher, z. B. bei Großeinsätzen oder Katastrophen, bei denen die Netze bereits durch die private Nutzung überlastet sind. Als Alternative wird diskutiert, ob die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) statt einem eigenen Netz den Status eines virtuellen Mobilfunkbetreibers bekommen. Mit besonderen Verträgen und SIM-Karten wäre es so möglich, dass sich die dienstlich genutzten Smartphones in alle nationalen Netze einloggen können.

Quelle: Bundesnetzagentur, Wirtschaftswoche
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