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21. 02. 2019

Die im Juni 2018 vor dem Verwaltungsgericht Köln eingereichte Klage von Telefónica ist gescheitert. Der Anbieter wollte die Art und Weise der Versteigerung der 5G-Frequenzen gerichtlich prüfen lassen. Nach Ansicht des Anbieters sei es nicht tragbar, dass hier Spektrum vergeben werden soll, welches noch bis 2025 anderweitig vergeben ist und damit nicht sofort zur Verfügung steht. Auch die lokalen Spektren sind ein strittiger Punkt. Diese Bereiche hätten nach dem Willen des Anbieters aus München auch versteigert werden sollen.

Klage ohne Erfolg

Ginge es nach den Vorstellungen von Telefónica, so hätte die Art und Weise der Versteigerung anders aussehen müssen. Als besonders heikel sieht man es an, dass die teuren Frequenzen teilweise nicht vor 2025 genutzt werden können, da diese noch anderweitig vergeben sind. Nach Rechtsauffassung des Anbieters aus München sollte der Gegenstand, der zur Auktion steht auch verfügbar sein. Dem wollte das Gericht nicht folgen. In der Begründung wird angeführt, dass es bei Anordnung eines Vergabeverfahrens nicht darauf ankommt, ob die Spektren bereits zum Zeitpunkt der Anordnung verfügbar sind. Auch im zweiten Punkt wollte das Gericht nicht der Meinung von Telefónica folgen. Hierbei ging es um die Vergabe von lokalen Spektren. Diese werde regional begrenzt zu anderen Konditionen an Gemeinden oder Unternehmen für eigene 5G-Projekte vergeben. Die Mobilfunkanbieter war der Auffassung, dass diese Bereiche auch Bestandteil der Auktion hätten sein müssen. Hierzu urteilt das Gericht, dass die im Vergabeverfahren bereitzustellenden 5G-Frequenzen einem Beurteilungsspielraum der Bundesnetzagentur unterliegen. Diese habe diesen Spielraum jedoch nicht überschritten.

Weitere Verfahren anhängig

Das nun vorerst gescheiterte Verfahren von Telefónica ist damit aber noch nicht gänzlich abgeschlossen. Die Richter ließen die Revision am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu. In Köln geht es aber vorerst auch noch weiter. Sowohl die Deutsche Telekom wie auch Telefónica und Vodafone haben noch Klagen gegen die Auflagen zur Frequenzvergabe eingereicht. Diese Hauptsacheverfahren würden aber vermutlich erst verhandelt, wenn die Versteigerung bereits beendet ist. Um dies zu verhindern, haben alle drei Anbieter noch Eilanträge bei dem Verwaltungsgericht Köln eingereicht, wobei der erste Antrag von Telefónica stammte. Diese sollen die Versteigerung solange verhindern, bis Urteile in der Hauptsache gefallen sind.

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Quelle: Verwaltungsgericht Köln
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