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12. 04. 2017

Dass wir hier in Deutschland nicht gerade über die attraktivsten LTE-Tarife innerhalb Europas verfügen, ist den meisten Mitbürgern bekannt. Deshalb gibt es Befürchtungen, dass sich so mancher deutsche Anwender aufgrund der Aufhebung der Roaminggebühren einen Vertrag bei einem Nachbarland besorgt. Die EU hat jedoch Vorkehrungen getroffen, damit das Roaming nicht ausgenutzt wird.
Roaming im Urlaub

EU-Roaming setzt Teilnehmer auf „Bewährung“

Sieht man sich als deutscher Teilnehmer die Mobilfunk-Angebote im EU-Ausland an (z.B. Österreich, Norwegen), wird sofort klar, dass hierzulande in Punkto Datenversorgung Nachholbedarf besteht. Unlimitierte LTE-Flatrates sind bei vielen Nachbarländern schon länger gang und gebe. Stream-on von der Telekom ist ein erster Kompromiss, den die Wettbewerber allerdings nicht allzu gerne sehen. Wer sich Hoffnung auf einen günstigeren Tarif aus dem EU-Ausland gemacht hat, bekommt jedoch einen Dämpfer. Die Nutzer stehen bei der Roaming-Verwendung quasi unter Aufsicht des Netzbetreibers. Mindestens vier Monate lang haben die Telekommunikationsunternehmen das Recht, das EU-Roaming zu deaktivieren, wenn eine missbräuchliche Nutzung vermutet wird.

Weitere Auflagen für das EU-Roaming

Die Auflage mit der viermonatigen Überprüfung war uns bereits bekannt, aber es gibt noch weitere Möglichkeiten, wie sich die Anbieter absichern können. Das sogenannte Faire-Use-Limit legt das nutzbare Datenkontingent im EU-Ausland fest. Das österreichische Onlinemagazin „derStandard“ rechnet ein Beispiel für diese Prozedur vor. Wenn der Verbraucher 15 Euro pro Monat für einen Tarif zahlt, und der Netzbetreiber selbst 10 Euro für den Einkauf stemmen muss, werden maximal 3 GB Datenvolumen für das europäische Ausland gewährt. Eine Anschrift oder ein anderer Nachweis für eine Bindung im Land, in dem ein Mobilfunkvertrag abgeschlossen werden soll, ist eine weitere Klausel. Diese Maßnahmen sollen dazu führen, dass die inländischen Netzbetreiber ihre Kunden nicht an die ausländische Konkurrenz verlieren.

Weiterführende Hinweise zur Roaming-Nutzung

Matheaufgaben müssen die Kunden der Mobilfunker allerdings keine vor dem Vertragsabschluss bewältigen. Die Anbieter informieren im Vorfeld darüber, wie viel Datenvolumen außerhalb des Heimatlands zur Verfügung steht, bevor ein Zuschlag fällig wird. Wer mehr telefoniert und SMS schreibt, anstatt das Internet zu besuchen, erhält hingegen keine Auflagen. Europaweit können die Telefonie und der Kurznachrichtendienst via EU-Roaming kostenlos genutzt werden.

Wissenswertes zum Thema:

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Bild: Fotolia: Antonioguillem
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