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17. 04. 2020

Die Bundesnetzagentur hat nachgemessen und dabei festgestellt, dass deutsche Mobilfunkanbieter die Vorgaben von 2015 zum LTE-Ausbau nicht erfüllt haben. Nun könnten erste Strafzahlungen von Telekom, Vodafone und Telefónica folgen – nach einer Gnadenfrist.

Bundesnetzagentur: LTE-Ausbau nicht erfüllt

Telekom Netzausbau

Die Bundesnetzagentur hat sich nicht mehr auf die Zahlen der Provider verlassen wollen und selbst nachgemessen. Das Ergebnis ist eindeutig: Keiner der großen Netzbetreiber hat die Versorgungsauflagen aus dem Jahr 2015 „im vollen Umfang fristgerecht erfüllt“, heißt es. Es wurden allerdings auch deutliche Unterschiede festgestellt. Während die Deutsche Telekom und Vodafone nur knapp an den Vorlagen gescheitert sind, hat Telefónica (O2) im Test der Bundesnetzagent sehr viel schlechter abgeschnitten. Hier gibt es den größten Nachholbedarf.
 
Eigentlich sollten bereits zum Stichtag 31. Dezember 2019 97 Prozent der Haushalte in den Bundesländern beziehungsweise 98 Prozent der deutschen Haushalte mit mindestens 50 Megabit pro Sekunde mobil in den jeweiligen LTE-Netzen surfen können. Hinzu kommt eine verpflichtende Versorgung von Verkehrswegen (Autobahnen, Fernverkehrsstrecken der Deutschen Bahn). Während die Provider die gesteckten Ziele als erfüllt ansehen, hat die Bundesnetzagentur eine andere Meinung.

LTE-Ausbau: Telefónica mit Schwächen

Besonders schlecht sieht es demnach bei Telefónica und den Hauptverkehrswegen aus. Hier sollen lediglich 80 Prozent der Wege auch tatsächlich abgedeckt sein. Auflagen für die Abdeckung in der Fläche seien auch nicht erfüllt worden, heißt es.
 
Das Ergebnis der Deutschen Telekom kann sich eher sehen lassen, wobei auch hier nicht alle Auflagen erfüllt wurden. In Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland liegt die Abdeckung teilweise unter 50 Megabit pro Sekunde. Telekom und Vodafone konnten die Ausbauziele an Autobahnen und Fernverkehrsstrecken zudem knapp nicht erreichen.

Netzbetreiber bekommen Gnadenfrist

Die Regulierungsbehörde möchte den Netzbetreibern nun eine Art Gnadenfrist geben, die am 31. Dezember 2020 ausläuft. Sollten bis dahin nicht die 2015 gestellten Auflagen überall erfüllt sein, dann soll es „gegebenenfalls“ zu Zwangsgeldern kommen. Hinzu kommt eine Report-Pflicht gegenüber der Bundesnetzagentur, bei der die Provider nun monatlich über Fortschritte berichten müssen.

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Quelle: heise online
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