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16. 07. 2019

Bereits am Tag der Einführung der Stream ON genannten Zusatzoption der Deutschen Telekom für MagentaMobil Smartphone-Tarife mutmaßten wir, dass die Angebote wohl gegen die Netzneutralität verstoßen. Das sah auch die Bundesnetzagentur so und klagte. Nun ist das Urteil gefällt und es sieht nicht gut für die Telekom aus…

 

Update: Tatsächlich musste die Telekom das Angebot Mitte 2022 einstellen

Was ist Stream ON?

Für alle Leser welche die Option noch nicht kennen: Normaler Weise verbraucht die Nutzung jedes Inhalteproviders, wie etwa Youtube oder Facebook, ein gewisses Datenkontingent. Videos deutlich mehr als Bilder – Social Media, surfen und Texting vergleichsweise wenig. Der Großteil der Mobilfunkkunden hat dafür Vertrags- und tarifabhängig ein gewisses Kontingent pro Monat zur Verfügung – zum Beispiel 5 Gigabyte. Stream ON klammert nun bestimmte Vertragspartner aus, so dass Telekomkunden mit der passenden Stream-ON Option unlimitiert Netflix, Youtube und andere Dienste konsumieren können. Die Dienste werden also nicht auf das Vertragsvolumen angerechnet. Partner, so beteuert die Deutsche Telekom, könne prinzipiell jeder werden. So gibt es bereits gut 400 davon, welche über die einzelnen Stream-ON Optionen inkludiert sind, viele davon sind allerdings Radiosender.

Was war der Kritikpunkt?

Stein des Anstoßes war allerdings nicht die fehlende Anrechnung des Datenvolumens der Partner. Der Hauptkritikpunkt ist der, dass die Telekom das Angebot auf Deutschland beschränkt. Gemäß der 2017 eingeführten Roaming-Regeln dürfe dies eigentlich nicht sein und Stream On müsste daheim wie in der EU gleich funktionieren. Der zweite Klagepunkt betrifft den Umstand, dass sich der Konzern in den AGB vorbehält, die Datenrate für Videoübertragungen lokal temporär einzuschränken, falls die Netzauslastung (lokal wohlgemerkt) zu gering ist. Das macht eigentlich durchaus Sinn, war den Klägern aber ein Dorn im Auge. Allerdings ließe sich dieser Umstand wahrscheinlich schnell beheben, die Sache mit dem Roaming wohl eher nicht so ohne weiteres…

 

Nun hat das Oberverwaltungsgericht in Münster (Aktenzeichen 13 B 1734/18) dem Kläger Recgt gegeben. Das bedeutet nicht mehr und nicht weniger, als dass die Telekom „[…] ihr angebotene Produkt „StreamOn“ in der bisherigen Form vorläufig nicht weiterbetreiben […]“ darf. Man folgte in weiten Teilen der Argumentation der Bundesnetzagentur. Zudem sei der Beschluss unanfechtbar.

 

Noch wird Stream On weiter auf der Webseite angeboten. Man wolle weiter „alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen“, so der Konzern gegenüber dem Handelsblatt. Auch eine Frist ist noch nicht bekannt zu derer die Netzangentur die Telekom zur Anpassung zwingen wolle. Sollte dies der Gegenseite gelingen, hätte dies weitreichende Folgen. Immerhin nutzen schon gut 2 Millionen Kunden Stream ON. Immerhin ist die Option kostenlos – Art und Umfang der Nutzbarkeit richten sich nur nach dem zugrundeliegenden MagentaMobil Mobilfunktarife. Dennoch werden sicher viele Kunden ihre Tarifentscheidung einzig an diesem Angebot ausgemacht haben.

Vodafone Pass als nächster Kandidat

Ein ähnliches Angebot führt der Konkurrent Vodafone. Dort heißen die Zugänge ohne Datenlimit „Pässe“. Der Vodafone Videopass rechnet dann das Datenvolumen der enthaltenen Partner wie Youtube ebenfalls nicht mit. Auch hier gilt wieder die Einschränkung auf Deutschland und auch hier klagt die Bundesnetzagentur.

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