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16. 11. 2015

Netzbetreiber locken bei vielen Datentarifen mit Bandbreiten von mehreren 100 Megabit pro Sekunde, der Kunde erhält zumeist aber nur einen Bruchteil dieser Geschwindigkeit. Deswegen wird zunehmend von einer Verbraucher-Irreführung gesprochen, wenn die Anbieter die beworbene maximale Bandbreite zu sehr unterschreiten. Immer mehr Gerichte urteilen, dass diverse als „bis zu“ betitelte Megabit-Angaben unrechtmäßig seien.

LTE-Datenfunk kann propagierte Bandbreite oft nicht liefern

Vodafone hat Datentarife mit bis zu 225 Mbit/s und die Deutsche Telekom sogar mit maximal 300 Mbit/s im Angebot. Es herrscht ein reges Wetteifern nach immer mehr Geschwindigkeit – zumindest was technisch im LTE-Netz möglich ist. Allzu viel bringt dies bisher bekanntlich aber nicht, wenn nur einen Bruchteil der Teilnehmer diese Werte überhaupt erreicht. Besonders in kleineren Städten, Dörfern und in Zügen ist der mobile Breitbandausbau oft noch mangelhaft und das LTE-Symbol im Smartphone ein seltener Gast. Selbst wenn die 4G-Verbindung zustande kommt, surft man manchmal kaum schneller als mit HSPA+. Das frustriert viele Kunden und manche von ihnen setzen sich gerichtlich zur Wehr.

Zu geringe Bandbreite ist nicht zumutbar

Die Netzbetreiber weisen zwar oft darauf hin, dass nur unter idealen Bedingungen die maximalen Mbit/s erreicht werden können, trotzdem dürfen sie Verbraucher nicht zu viel versprechen. Das Oberlandesgericht bei Frankfurt am Main entschied diesen Mai unter dem Aktenzeichen 6 U 79/14, dass sich die Kunden auf die zugesicherte Geschwindigkeit verlassen können müssen. In diesem Fall prangerte ein Teilnehmer an, durchschnittlich nur 45 Mbit/s der beworbenen „bis zu“ 100 Mbit/s zu erhalten. Im Kleingedruckten sicherte sich der Anbieter (hier Telekom) ab und erklärte, dass die Bandbreite von 100 Mbit/s „in immer mehr Ausbauregionen verfügbar sei“. Des Weiteren wurde auf eine Internetadresse verwiesen, die die aktuelle LTE-Verfügbarkeit veranschaulicht. Dies genügte nun offenbar dem Richter nicht. Vielmehr handle es sich um irreführende Werbung, wenn die angegebene Datenrate nur in Spitzen erreicht werde und der Durchschnitt erheblich darunter liegt. Das folgende Bild zeigt einen Live-Test von uns in Köln, wo trotzt 300 MBit-Telekomtarif in der Spitze kaum mehr als die Hälfte erzielt werden konnte. Die Situation ist also keinesfalls „unüblich“.

 

Amtsgericht München urteilt ähnlich

Im April stand ein ähnlicher Fall vor Gericht, hier sah man ebenfalls eine Irreführung des Verbrauchers vorliegen. So teilten die Richter mit, dass die versprochene Geschwindigkeit beim DSL-Anschluss des Kunden zwar nicht permanent, aber zumindest zeitweise erreicht werden müsse. In diesem Fall lag die Bandbreite bei lediglich 30 bis 40 Prozent der beworbenen Datenübertragungsrate.

Mehr Transparenz erforderlich

Mehr Transparenz, besonders im Mobilfunkbereich, wäre tatsächlich wünschenswert für Verbraucher. Da es sich bei LTE allerdings um eine Mobilfunktechnik handelt, gestaltet sich eine kundengenaue bzw. ortsspezifische Angabe der Maximaldatenrate aber als schwierig. Die naheliegenste Konsequenz wäre, dass die Mobilfunkanbieter ihre Tarife praktisch nicht mehr nach Datenrate differenzieren können. Wie eine rechtskonforme Speedangabe in den Tarifen aussähe, wird sich noch zeigen, ebenso ob in den kommenden Monaten erste Anbieter auf das Urteil reagieren und ihre Außenkommunikation entsprechend anpassen.

 

Ein denkbarer, wenn auch aufwendiger Ansatz wäre vielleicht, dass Telekommunikationsunternehmen ihre Werbung regionaler gestalten. So könnte man einen Hinweis anbringen, dass derzeit in Berlin durchschnittlich 50 Mbit/s erreicht werden, durch den Breitbandausbau demnächst aber 100 Mbit/s möglich sein könnten oder ähnliches. Abschließend wäre eine Information, dass sogar 300 Mbit/s in seltenen Fällen möglich sind, denkbar. Somit hätte man als Nutzer mehr Transparenz, es bleibt aber abzuwarten, ob die Provider das auch wollen. Wahrscheinlicher ist jedoch eine neue Auszeichnung anderer Art oder ein Verzicht auf konkrete Datenraten in der Werbung.

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