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23. 11. 2011

Im Laufe der vergangenen zwei Jahre schwebte unterschwellig immer die Frage in der Luft, ob die Frequenzverteilung in Deutschland überhaupt gerecht ist und ob die momentane Situation nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung führt. Nach eingehenden Untersuchungen ist die Bundesnetzagentur jetzt zu dem abschließenden Ergebnis gekommen, dass der Wettbewerb im Mobilfunkmarkt keineswegs durch die Verteilung der Frequenzen verfälscht wird.

Heftige Kritik von E-Plus

Bereits im Dezember 2009 hatte die EU-Kommission die Bundesnetzagentur aufgefordert, die Frequenzverteilung in der Bundesrepublik zu untersuchen. Experten der Technischen Universität Wien hatten damals ein Gutachten erstellt und kamen zu dem Ergebnis, dass die Frequenzen gerecht verteilt sind. Bei den Mobilfunkbetreibern, insbesondere E-Plus, reagierte man auf dieses Gutachten jedoch mit heftiger Kritik. Das Düsseldorfer Unternehmen hatte daraufhin ein eigenes Gutachten erstellen lassen, dass eine Umverteilung der Frequenzen für nötig erachtete.

Die vorangegangene Situation

Gegenstand des Streites waren vor allem die langwelligen Frequenzen im Bereich 800 und 900 Megahertz. Im Gegensatz zu den D-Netzbetreibern, die zusammen 70 Prozent dieser Frequenzen halten, besitzt die E-Plus-Gruppe nur acht Prozent der Frequenzen in diesen Spektren. Da der Netzausbau hier aufgrund der hohen Reichweite aber besonders günstig ist, fühlte sich E-Plus benachteiligt. Wir berichteten. Die Experten der TU Wien hatten allerdings auch die Anschaffungskosten für die Frequenzen berücksichtigt und die liegen im genannten Bereich wesentlich höher, als bei Frequenzen über einem Gigahertz. Betrachtet man die Gesamtkosten ist die Ersparnis beim Ausbau also wieder hinfällig.

Umverteilung nicht notwendig

Nachdem im Sommer diesen Jahres alle Mobilfunkbetreiber noch einmal die Möglichkeit hatten, zur Entscheidung der Bundesnetzagentur Stellung zu nehmen, hat diese am Dienstag (22.11.2011) nun ihre endgültige Entscheidung gefällt. Die Frequenzverteilung ist gerecht. Es gibt keine Grund eine Umverteilung vorzunehmen. Als Begründung nannte der Präsident der Bundesnetzagentur Matthias Kurth: „Anders als in anderen europäischen Ländern verfügen alle Netzbetreiber über Frequenzen, die eine kostengünstige Grundversorgung ermöglichen. Auch die rapide ansteigende Nachfrage nach breitbandigem Datenverkehr in Ballungsräumen kann mit den Frequenzen abgedeckt werden.“ Momentan ermittelt die Bundesnetzagentur den GSM-Bedarf für die Zeit nach 2016. Die Anbieter können ihren Bedarf noch bis zum 16. Januar 2012 anmelden.

Wissenswertes zum Thema:

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Quelle: Bundesnetzagentur
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