Bei seiner Klage gegen die Frequenzversteigerung im Mai 2010 konnte der Mobilfunkanbieter E-Plus einen ersten Erfolg verbuchen. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Fall zurück an das Verwaltungsgericht Köln verwiesen, um den „entscheidungserheblichen Sachverhalt“ vollständig aufzuklären.
Wettbewerbseinschränkungen durch Versteigerung
Im November 2009 hatten die E-Plus-Gruppe und andere Unternehmen (unter anderem o2) gegen die Versteigerung der Mobilfunkfrequenzen unter 1 GHz geklagt. E-Plus war der Meinung, die Versteigerung würde den Wettbewerb der Mobilfunkanbieter einschränken. Zwar hatte die Bundesnetzagentur die Bietrechte von Vodafone und der Telekom beschränkt, trotzdem fühlte sich E-Plus benachteiligt. Der Vorwurf: die Rahmenbedingungen würden die D-Netz-Betreiber bevorzugen. Außerdem sei nicht berücksichtigt worden, dass die beiden Unternehmen bereits Frequenzen in den betreffenden Bereichen besäßen. Ziel der Bundesnetzagentur sollte es sein, für gleiche Wettbewerbsbedingungen bei den vier Mobilfunkanbietern zu sorgen. Da nur sechs Frequenzpakete zu je zwei Paaren versteigert wurden, fürchteten E-Plus und O2 jedoch, dass ein Betreiber bei der Versteigerung leer ausgehen würde.
Sachverhalt bislang nicht aufgeklärt
Trotz allem wurde die Klage im März 2010 vom Verwaltungsgericht Köln abgelehnt. Daraufhin fand im Mai die Frequenzversteigerung statt. Die Deutsche Telekom, Vodafone und O2 konnten sich dabei jeweils zwei Pakete der 800-Megahertz-Frequenzen sichern. E-Plus hingegen ging in diesem Bereich leer aus. Mit seiner Revision versucht das Düsseldorfer Unternehmen der Versteigerung nachträglich das rechtliche Fundament zu entziehen. Vor dem Verwaltungsgericht in Köln muss jetzt geklärt werden, ob zum Zeitpunkt der Versteigerung tatsächlich Frequenzknappheit geherrscht hat. Nur unter diesen Umständen hätte das Vergabeverfahren überhaupt durchgeführt werden dürfen. Außerdem muss untersucht werden, ob andere Anbieter vergleichbare Frequenzen bei früheren Verfahren ohne Versteigerung erhalten haben. Die E-Plus-Gruppe sieht die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes als Erfolg: „Wir sehen uns darin in unserer Rechtsauffassung bestätigt, dass in der ersten Instanz das VG Köln den Sachverhalt zu den Versteigerungsbedingungen der Frequenzauktion im Vorfeld nicht ausreichend intensiv betrachtet hat“, erklärte ein Unternehmenssprecher gegenüber dem Portal Heise online. Wie die Frequenzverteilung insgesamt in Deutschland aussieht und ob eine Umverteilung notwendig ist, dazu hat die Bundesnetzagentur auf Bitte der EU-Kommission seit Dezember 2009 eine Untersuchung durchgeführt. Am 4. April werden die Ergebnisse in einer öffentlichen Sitzung erläutert und präsentiert.
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